Versicerungswechsel GKV-PV Zuschuß z Zahnersatz

Hallo!
Meine Problematik:
Ich war bis zum 23.10.gesetzlich Krankenversichert(in Elternzeit),im September wurde von meinem Zahnarzt ein Heil-u.Kostenplan(1500€) erstellt und von der GKV mit einem Zuschuß von ca.440€ genehmigt.
Die Behandlung wurde am 17.10(GKV-Zeit)begonnen.
Der Abschluß bzw.das einsetzten der Kronen ist am 5.11.
Ab dem 24.10.mußte ich mich privatversichern da ich für die Betreuung meiner Tochter zu Hause bleibe.
Frage:Muß die GKV den Zuschuß zahlen?

Danke Schonmal!
3.11.2010

Hallo,
Nein die GKV muss nur zahlen, wenn der Patient zum Zeitpunkt des Eingliederns auch wirklich noch dort Versichert ist.

Gruß

Hallo,
Nein die GKV muss nur zahlen, wenn der Patient zum Zeitpunkt
des Eingliederns auch wirklich noch dort Versichert ist.

Gruß

Servus lucia1984,

das glaube ich nicht! Die Zahnersatzmaßnahme, deren größter Teil (Untersuchung, Beratung, Planung, Präparation, Abformung, provisorische Versorgung) ja noch bei der gesetzlich Versicherten erfolgt- und genehmigt ist, ist als ein Behandlungsfall zu verstehen und muss AFAIK von der Kasse bezahlt werden.

Gruß

Kai Müller

Die GKV muss den Festzuschuss nur bezahlen sofern der Versicherte zum Eingliederungsdatum noch dort versichert ist. Außnahme Patient verstirbt.

1 „Gefällt mir“

Die GKV muss den Festzuschuss nur bezahlen sofern der
Versicherte zum Eingliederungsdatum noch dort versichert ist.
Außnahme Patient verstirbt.

Hallo lucia1984 danke für deine nette Antwort:smile:
Und eben noch eine Frage hinterher:
Zum Zeitpunkt der Übernahme in die PKV ist diese auch Informiert worden das ich in Behandlung bin.70%Beihilfe 30%KKasse(da ich bei meiner Frau mitversichert bin).
Könnte die PKV irgendwie eine Leistung verweigern?
Danke schonmal!

Hallo danke für deine nette Antwort,das sehe ich von meiner Seite auch so.Die Kasse hat schließlich vor Behandlungsbeginn gesagt:du bekommst für diese Behandlung 440€von uns,woraufhin ich sie beginnen ließ.Es kann doch einfach nicht sein,man wartet mit der Behandlung bis die Krankenkasse endlich aus dem Knick kommt und genehmigt-und dann kurz vor Ende-Pustekuchen-pech-gehabt-von-uns-gibts-doch-nix. Dann hätte ich die Behandlung auch erstmal nicht gemacht.
Andere Frage:meine neue PKV ist vor Vertragabschluß darüber in Kenntnis gesetzt wurden das ich in Behandlung bin.

Könnte die Leistung im aktuellen Fall verweigern?Ich meine so wegen „Altlasten“?
Danke schonmal