ich habe eine Frage zu Versicherungsscheinen/-nachweisen für Beihilfe-/Privat-krankenversicherte. Mittlerweile verzweifle ich an den Mitarbeitern der OFD und der KV.
Die Beihilfe, die für meine Mutter (Lehrerin) gezahlt wird, deckt auch meine KV-Kosten zu 80% ab. Die restlichen 20% decken eine private Krankenversicherung der UKV ab. Ich bin uneingeschränkt beihilfefähig und vollständig privatkrankenversichert. Auch im Ausland!!!
Ab nächster Woche bin ich für 2 Semester in Frankreich. Die Uni dort verlangt - nachvollziehbarer Weise - den Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung mit einem Dokument, dass ausweist, dass ich versichert bin
dass die Versicherung den Studienzeitraum abdeckt
und dass sie im Ausland gültig ist.
Wenn ich dieses Dokument nicht vorzeigen kann muss ich mich bei der französischen Sozialhilfe zusätzlich für 199€ versichern.
NIEMAND!!!, weder OFD noch UKV wollen so ein Dokument besitzen, von einer Übersetzung in gängige Sprachen der EU ganz zu schweigen.
Muss nicht wenigsten einer der beiden ein Dokument ausstellen können, das die geforderten Angaben enthält, oder bin ich der erste Mensch der diese Bitte hat?
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Die Leute, deren Job das eigentlich ist können es nicht. Danke.
Du bist nicht der erste Mensch der so etwas braucht.
Bei unserer Gesellschaft wird solch eine Bescheinigung ausgestellt, allerdings nur für die 20% und nicht übersetzt.
Frag nochmal bei der Beihilfestelle nach.Die müssten Dir zumindest bestätigen können das Du dort zu 80% versichert bist.
So etwas kann man auch per Fax anfordern dann sollte das relativ schnell gehen.
Muss nicht wenigsten einer der beiden ein Dokument ausstellen können, das die geforderten Angaben enthält,
Nein, warum sollen die das müssen ? Die sind doch nicht für
Deine Lebensplanung verantwortlich.
Hallo,
na, na, jetzt dachte ich immer, dass die privaten Krankenversicherungen so richtig serviceorientiert arbeiten (aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sie es nicht tun…)
Da sollte es doch kein Problem sein, solch eine Bescheinigung auszustellen. Also die gesetzlichen Krankenkassen haben damit keine Probleme…
zusätzlich solltest du mal mit deinem UKV-Vertreter oder Versicherungsmakler sprechen. Die UKV leistet im Ausland nur entsprechend der deutschen GOÄ. Das betrifft zwar nur die privat versicherten 20% - die Beihilfe ist auf EU-Gebiet davon nicht betroffen - kann aber zu erheblichen Belastungen führen, wenn du z.B. nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden mußt.
Die UKV wird dir sicher eine Bescheinigung über die 20% ausstellen. Die Beihilfe kannst du mit einer Bescheinigung über die 80%ige Berechtigung und ggf. einen Auszug aus der Rechtsnorm nachweisen. Für die Übersetzung, egal ob ins Französische oder Malayalam, bist du selbst verantwortlich.
Die UKV
soll eine Bescheinigung fertigen das eine Krankheitskostenvoll-versicherung besteht. Zusätzlich sollte die Bescheinigung einen Hinweis auf die (räumliche) Deckung enthalten - EU.
Die prozentuale Höhe des Versicherungsschutzes spielt keine Rolle.
Eine gute PKV hat derartige Musterbriefe mindestens in Englisch vorrätig. Eine zusätzliche Bestätigung Beihilfe ist nicht erforderlich.
Grüße J.K.