Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn war im letzten Jahr noch Azubi und hat dabei einen Schaden an einem Fahrzeug verursacht. Nun versucht die Versicherung (Allianz) den Schaden in Höhe von 11000€ von ihm erstattet zu bekommen.
Folgender Hergang: Mein Sohn arbeitete in einem Autohaus und mußte Besorgungen machen. Dazu benutzte er einen Leihwagen (Transporter) und blieb damit in einer Unterführung mit dem Dach hängen. Er fuhr mit diesem Fahrzeug an diesem Tag das erste Mal. Nun wirft die Allianz ihm „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Die Unterführung ist eine Art Rundbogen mit max. Höhe von vielleicht 2,5 Meter in der Mitte. Es wird zwar durch Schilder darauf hingewiesen, aber kann man in diesem Fall von „grober Fahrlässigkeit“ sprechen. Fahrlässigkeit besteht, dessen sind wir uns bewußt, aber sich nur in geringer Art, so unser Rechtsempfinden. Ein Kollege war als Zeuge dabei.
Unsere Rechtsschutzversicherung deckt diese Art (Beruf) leider nicht ab. Haben wir hier Chancen vor Gericht Recht zu bekommen.
Vielen Dank schon im Voraus!!
Stefan