Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn war im letzten Jahr noch Azubi und hat dabei einen Schaden an einem Fahrzeug verursacht. Nun versucht die Versicherung (Allianz) den Schaden in Höhe von 11000€ von ihm erstattet zu bekommen.
Folgender Hergang: Mein Sohn arbeitete in einem Autohaus und mußte Besorgungen machen. Dazu benutzte er einen Leihwagen (Transporter) und blieb damit in einer Unterführung mit dem Dach hängen. Er fuhr mit diesem Fahrzeug an diesem Tag das erste Mal. Nun wirft die Allianz ihm „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Die Unterführung ist eine Art Rundbogen mit max. Höhe von vielleicht 2,5 Meter in der Mitte. Es wird zwar durch Schilder darauf hingewiesen, aber kann man in diesem Fall von „grober Fahrlässigkeit“ sprechen. Fahrlässigkeit besteht, dessen sind wir uns bewußt, aber sich nur in geringer Art, so unser Rechtsempfinden. Ein Kollege war als Zeuge dabei.
Unsere Rechtsschutzversicherung deckt diese Art (Beruf) leider nicht ab. Haben wir hier Chancen vor Gericht Recht zu bekommen.
Vielen Dank schon im Voraus!!
ich bin Patentanwalt und kann Dir in dieser Sache nicht weiterhelfen. Wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, welche Erfahrung im Versicherungsrecht hat.
Nach meinem Empfinden hat Dein Sohn wohl grob fahrlässig gehandelt, zumal auch entsprechende Schilder vor der Unterführung standen.
vielen Dank für die Anfrage, ledier kann ich dazu keine Auskunft geben.
zur Info: Unteraschied zw. Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit
Fahrlässig: Etwas wird falsch gemacht
grob Fahrlässig: Etwas wird bewusst falsch gemacht
Bei so einer hohen Summe würde ich auf jeden Fall empfehlen, einen Beratungstermin beim Anwalt wahrzunehmen, oder gar den Versicherungsombudmann zu kontaktieren.
Leider bin ich zu diesem Thema kein Experte, aber eine Meinung möchte ich dazu äußern:
Wenn Ihr Sohn im Auftrag der Firma gehandelt hat, sollte doch jegliche Aktivität durch eine Versicherung der Firma abgesichert sein!
Das wundert mich. Ansonsten viel Erfolg an anderer Stelle und alles Gute für Ihren Sohn.
W. Horst
ganz klar kann ich nicht sagen ob Ihr Chancen vor Gericht habt.
Ich kenne einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis, der mußte den Schaden bezahlen.
Aber normalerweise müßte doch die Rechtschutzversicherung wenigstens ein Beratungsgespräch für diesen Fall bezahlen?!
Und ein Anwalt kann bestimmt bessere Auskunft geben.
Wenn der Rechtschutz die Beratung nicht bezahlt, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass eine Beratung nicht so teuer ist. (Ihr könnt euch ja vorher informieren) Bei uns hat es ca. 97,–€ gekostet.
leider kann ich dir rechtlich gesehen an der Stelle nicht wirklich weiterhelfen.
Doch nur so viel. Ich selbst hatte ebenfalls einmal einen Unfall, bei dem mir grobe Fahrlässigkeit unterstellt wurde. Ich kam im Schritttempo gefahren, wollte abbiegen, wobei mir ein Jungen auf seinem Fahrrad, der meine Vorfahrt missachtete, weil er gerade ein Rennen mitten auf der Straße mit seinem Freund fuhr und nach hinten statt nach vorn guckte, nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und in mein Auto fuhr. Allesamt blieben glücklicherweise unverletzt, doch obwohl ich verkehrstechnisch sogar im Recht war (was mir Polizei und Gericht bestätigten), blieb ich auf meinen Reparaturkosten sitzen und darf jetzt ebenfalls an die Versicherung den Schaden des Fahrrades sowie Schmerzensgeld zahlen.
Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, doch der Ärger mit den Kosten der Versicherung bleibt. Will damit sagen, dass man bei dem Vorwurf der „Fahrlässigkeit“ im Verkehrsrecht nicht immer unbedingt nach eigenem Verständnis Recht und Logik anwenden kann.
In deinem Fall würde das Gericht sicher erwarten, dass dein Sohn sich vor Fahrtantritt mit dem Auto (dazu gehören Bedienung ebenso wie die Maße) vertraut macht.