Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung war eine Obergrenze der jährlichen Fahrleistung.
Ich überschreite diese Obergrenze und habe das diesem Onlineversicherer per E-mail angezeigt. In der Antwort hieß es, man sei nicht in der Lage, Änderungen in der Datenbank vorzunehmen. Ich solle also einen zweiten Versicherungsvertrag (nun ohne km-Beschränkung) abschließen und dann die Stornierung des alten Vertrages beantragen.
Muß ich das wirklich? Oder hat hier der Versicherer eigentlich gesagt, daß er von der Änderung zwar von mir in Kenntnis gesetzt wurde, aber von sich aus keine Änderungskündigung vornimmt? (und daß er mir gerne noch weitere Versicherungsangebote macht)
Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung war eine
Obergrenze der jährlichen Fahrleistung.
Ich hatte so eine Versicherung auch mal, allerdings in der Form, daß es für die geringere Fahrleistung einen %Abzug gab.
Ich überschreite diese Obergrenze und habe das diesem
Onlineversicherer per E-mail angezeigt.
Finde ich sehr ehrlich von Dir, der Versicherer sollte sich freuen!!!
In der Antwort hieß
es, man sei nicht in der Lage, Änderungen in der Datenbank
vorzunehmen.
???
Ich solle also einen zweiten Versicherungsvertrag
(nun ohne km-Beschränkung) abschließen und dann die
Stornierung des alten Vertrages beantragen.
Kommt mir sehr suspekt vor??? nachher hast Du 2 Verträge oder aber erhblich schlechtere Bedingungen oder …
Muß ich das wirklich? Oder hat hier der Versicherer eigentlich
gesagt, daß er von der Änderung zwar von mir in Kenntnis
gesetzt wurde, aber von sich aus keine Änderungskündigung
vornimmt? (und daß er mir gerne noch weitere
Versicherungsangebote macht)
Ich würde auch erstmal sagen, Du hast Deiner Informationspflicht genüge getan. Ich hätte aber doch Bedenken, falls es jetzt zu einem größeren Schaden kommt, daß die sich rauswinden können.
hast Du schon mal von Fairsicherungsläden gehört? Die gibt’s eigentlich überall und die Beraten auch sehr gut und haben auch ne ganze Menge preisgünstige Versicherungen im Angebot.