Hallo,
wo in den VVG oder anderen Bestimmungen ist geregelt, dass ein Gewerbebetrieb den Versicherer wechseln kann, wenn er seine Betriebsräume wechsel?
Danke
Joachim
Hallo,
wo in den VVG oder anderen Bestimmungen ist geregelt, dass ein Gewerbebetrieb den Versicherer wechseln kann, wenn er seine Betriebsräume wechsel?
Danke
Joachim
Hallo Joachim,
zwar sind Deine Informationen etwas dürftig, aber § 68 VVG
(Fehlendes Interesse)dürfte Dir weiterhelfen.
Gruß
Norbert
Hallo,
wo in den VVG oder anderen Bestimmungen ist geregelt, dass ein
Gewerbebetrieb den Versicherer wechseln kann, wenn er seine
Betriebsräume wechsel?
Ohne daß ich mich allzusehr mit diesen Dingen beschäftige:
Grundsätzlich kann es Dir doch nur um eine Vertragsaufhebung des bestehenden Vertrages gehen. Sowas ist ohne Einhaltung der Kündigungsfristen oder vor Vertragsablauf i.d.R. nur bei Risikofortfällen möglich. (Schadenfallkündigungen mal außen vor gelassen)
Wenn eine Firma Betriebsräume wechselt, also umzieht, könnte es sich aus meiner Sicht allenfalls um einen Wegfall des Risikos zur Geschäftsversicherung handeln. Alle anderen Verträge können davon gar nicht berührt werden.
Gruß Maid