angenommen Familie A hat ein Pferd mit passenden Versicherungen,: Unfall-,Tierkranken, Haftpflicht-, auch Fremdreiterversicherung.
Macht es Sinn, wenn das Kind von Familie B, dass auch ab und zu das Pferd reitet ebenfalls versichert wird ? Wie ist Familie B denn über die bestehenden versicherungen abgesichert ?
Gruß
rakete
Wie Fam. B über die bestehende Versicherung abgesichert ist, kann man nur aus dem Versicherungsbedingungen genau ablesen. I.d.R. schließt der Pferdehalter eine entsprechende Pferdehaftpflicht-Versicherung ab, in welche Reitbeteiligungen eingeschlossen sind. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass diese auch wirklich mit integriert sind, da man bei manchen Verträgen diese auch aktiv einschließen muss!! Sollte also das Pferd einen Fremdschaden beim Reiten der Fam. B verursachen, sind Schäden Dritter hier abgesichert.
Ggf. sollte eine eventuell bestehende RisikoLV kontrolliert werden, ob hier Reitsport als „gefährliche Sportart“ deklariert und ausgeschlossen ist. Auch der Abschluss einer Privaten Unfallversicherung sollte dringend erwogen werden.
die Tierhalterhaftpflicht tritt meiner Kenntnis nach nur für Schäden ein, die die Reitbeteiligung mit dem Pferd verursacht.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage darauf abzielt, ob der Fremdreiter selbst versichert ist. Sprich: Wenn das Pferd etwas anstellt, wodurch der Fremdreiter verletzt wird.
Nur so ein Gedankengang… Diese Frage hat zumindest mich als Pferdehalter immer bewegt