Versichern bei Selbsständigkeit

Ich habe hier vor einiger Zeit schonmal über das Thema einer Booking & Konzertveranstaltungs Agentur geschrieben.
Angenommen diese Agentur steht jetzt kurz vor der Gründung und der Gründer ist zu dieser Zeit auf der Meisterschule.Die Ehefaru des Gründers arbeitet in einer Rechtsanwaltskanzlei und verdient ca 900€ im Monat.Wie versichert sich der Gründer dann?Da diese Booking Agentur in den ersten Monaten/vielleicht auch im ersten Jahr nicht besonders viel Gewinn erzielt,wie kann er dann seine Versicherungen zahlen?Soweit ich weiß muß ein Firmeninhaber sich immer privat versichern.Aber wie soll das gehen,wenn man kaum Einnahmen hat bis auf 500€ Bafög und die 900€ der Ehefrau?
Gruß Mario

Soweit ich weiß muß ein Firmeninhaber sich immer privat versichern.

Das ist falsch. Keiner muß sich privat versichern.

das gehen,wenn man kaum Einnahmen hat bis auf 500€ Bafög und

Bafög ? Student ? -> Studententarif !

Hallo,

Ich habe hier vor einiger Zeit schonmal über das Thema einer
Booking & Konzertveranstaltungs Agentur geschrieben.
Angenommen diese Agentur steht jetzt kurz vor der Gründung und
der Gründer ist zu dieser Zeit auf der Meisterschule.

Bis wann geht die Meisterschule?

Die Ehefaru des Gründers arbeitet in einer Rechtsanwaltskanzlei
und verdient ca 900€ im Monat.Wie versichert sich der Gründer
dann?

Ist damit nur die Krankenversicherung gemeint?

Da diese Booking Agentur in den ersten Monaten/vielleicht
auch im ersten Jahr nicht besonders viel Gewinn erzielt,wie
kann er dann seine Versicherungen zahlen?Soweit ich weiß muß
ein Firmeninhaber sich immer privat versichern.

Nein, er kann sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Es gibt/gab einige Krankenkassen die speziell für Existenzgründer Krankenversicherungsschutz anbieten.

Aber wie soll
das gehen,wenn man kaum Einnahmen hat bis auf 500€ Bafög und
die 900€ der Ehefrau?

Je nach Konstellation der Tätigkeit vielleicht erst über die Familienversicherung der Frau???

Gruß
A.

Hallo,

hier geht es in erster Linie wohl um die KV.
Es besteht ein Familienhilfeanspruch aus der KV der Ehefrau. Das BAföG gilt dabei nicht als Einkommen. Das Problem dabei ist, dass der Familienhilfeanspruch nicht besteht, wenn der Ehegatte hauptberuflich selbständig ist. Hier muss der KK also vermittelt werden, dass der Schwerpunkt auf dem Studium und nicht in der Selbständigkeit liegt. Der Gewinn darf dabei natürlich mtl. 360 € auch nicht übersteigen. Der Nachweis, dass man zum Studium wöchentlich mindestens 20 Stunden aufwendet, spricht dabei für das Überwiegen des Studiums und das Bestehen des Familienhilfeanspruches.

Zum Zweiten geht es bei der Frage ja auch um andere Versicherungen. Hier fällt einem zuerst die Betriebshaftpflicht ein. Bei einer Konzertveranstaltungsagentur sogar die Vermögensschadenversicherung.
Beide sind nicht billig, aber unabdingbar um nicht ein wirtschaftliches Fiasko im Schadenfall zu erleben. Lasst mal ein ausverkauftes Konzert ausfallen und der Veranstalter haftet bei nicht wasserdichten Verträgen dafür. Hierüber würde ich mir mehr Gedanken machen.

Gruß Woko

Es handelt sich nicht um ein Studium sondern um ein Jahr Meisterschule in Vollzeit.
Die Frage richtet sich eigentlich nach allen Versicherungen, die man als Selbstständiger zahlen muß.Oder kann man alle Versicherungen über die Ehefrau decken?
Gruß Mario