Hallo,
ich möchte ein EFH Haus ersteigern, leider konnte ich keinen hinweis im Gutachten über die Versicherung finden und der eigentümer ist sowieso nicht ansprechbar. Ich hatte vor mich gleich nach der Versicherung zu versichern. zu mindestens Feuerversicherung. Habe ich eine möglichkeit mich zu Versichern falls der ex eigentümer die immobilie mutwillig zerstört also gegen „Vandalismus“.
Danke
Versichern kann man ja prinzipiell nur sein Eigentum.Der rechtmäßige Übergang erfolgt mit Eintragung ins Grundbuch. Anschließend kann man sich über eine Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm+ Hagel sowie Elementarschäden versichern und eine Hausratversicherung abschließen. In der Hausrat ist dann bei uns Einbruchdiebstahl mit Vandalismus versichert.
In der Gebäude kann man zusätzlich Graffitischäden, Anprall von KFZ,innere Unruhen und Rauch und Überschall versichern.
Ich hoffe die Informationen sind hilfreich.
Tom
Hallo,
leider bin ich kein Experte auf dem Gebiet der Sachversicherung.
Ich würde mit dem Gutachten zum Versicherungsvertreter meines Vertrauens gehen und ihm den Sachverhalt schildern. Der wird es wissen oder in Rücksprache mit dem Innendienst klären können. Im Gegensatz zu den Aussagen hier, kannst Du Dich im Schadenfall dann auch auf den Vertreter berufen.
BG
Hallo GruenSchnabel,
Hallo,
ich möchte ein EFH Haus ersteigern, leider konnte ich keinen
hinweis im Gutachten über die Versicherung finden und der
eigentümer ist sowieso nicht ansprechbar.
Versteigerung? Will das die Bank? Wenn ja, frag dort direkt nach der Gebäude- und Elementarversicherung. Da es sich um eine (seitens der fianzierenden Bank) „Pflicht“-Versicherung handelt, wissen die das.
Ich hatte vor mich gleich nach der Versicherung zu versichern. zu mindestens
Feuerversicherung. Habe ich eine möglichkeit mich zu
Versichern falls der ex eigentümer die immobilie mutwillig
zerstört also gegen „Vandalismus“.
Danke
Mach bezüglich der Versicherung keine halben Sachen. Es gibt Mindestanforderungen bei der Gebäudeversicherung. Empfehlenswert ist es, Leitungswasserschäden mit zu versichern. Feuer, Sturm, Hagel, Elementar ist normal, Graffitis etc manchmal auch. Vandalismus (vorsätzliche Zerstörung) ist nie versicherbar.
Empfehlung von mir: Kaufe nie die Katze im Sack! Wenn schon diese (Pflicht-)Unterlagen fehlen, was kommt vom Haus her noch?
Gruss, maxxler71
Moin,
ganz schön viele Fragen:
- Grundsätzlich muss ein Haus in D immer versichert sein. Wenn der vorherige Eigentümer aber nicht zahlt, dann kann natürlich dadurch der Versicherungsschutz verloren gehen.
- Normalerweise kann man den Altvertrag erst kündigen, wenn man als Eigentümer eingetragen ist, dazu hat man 4 Wochen Zeit.
- Die sicherste Variante ist aber einfach selber einen neuen Vertrag abzuschließen, das Risiko ist also, dass man vielleicht für 8 Wochen doppelt zahlt.
- Vandalismus ist nur versicherbar nach einem Einbruchdiebstahl. Wenn jemand als Eigentümer das Haus zerstört kann man sich dagegen logisch nicth versichern.
Viel Erfolg.
hallo, das ist kein problem. du kannst die alte versicherung fortführen oder diese kündigen und eine neue abschließen. üblich ist eine wohngebäudeversicherung gegen mehrere gefahren, nicht nur feuer. vandalismus ist abschließbar. wende dich einfach an einen versicherungsvertreter deines vertrauens. ich persönlich würde dir einen ERGO kontakt vermitteln. viel glück.
Die „Feuerversicherung“ ist eine Wohngebäudeversicherung, die lediglich das Gebäude, jedoch nicht den Inhalt abdeckt. Wenn nur die Gefahr „Feuer“ versichert wird, dann ist hierin kein Vandalismus enthalten.
Wenn das Haus in der Zwangsversteigerung ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass vom vorherigen Eigentümer her noch eine Wohngebäudeversicherung besteht. In der Regel werden zuerst keine Beiträge mehr für die Versicherung bezahlt und dann keine Tilgung mehr an die Bank. Die Versicherung dürfte damit dem Versicherungsnehmer bereits gekündigt haben.
Sie können und sollten das Gebäude erst versichern, wenn Sie auch der rechtliche Eigentümer sind.
Zum Voreigentümer würde ich bei der Versteigerung fragen, ob er überhaupt noch in dem Gebäude wohnt und/oder noch Zugang zum Gebäude hat. Womöglich hat dieser gar keinen Schlüssel mehr. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Zustand mittels Fotos zu dokumentieren und damit Beweis anzutreten, falls der Voreigentümer im Haus Vandalismusschäden veranstaltet.
Für Versicherungen mit Vandalismuseinschluss habe ich sehr gute Erfahrungen mit den Beratern der Deutschen Vermögensberatung gemacht. Vielleicht einfach mal mit einem Vermögensberater in Verbindung setzen (www.dvag.com).
Hallo,
Auch hallo,
ich möchte ein EFH Haus ersteigern, leider konnte ich keinen
hinweis im Gutachten über die Versicherung finden und der
eigentümer ist sowieso nicht ansprechbar. Ich hatte vor mich
gleich nach der Versicherung zu versichern. zu mindestens
Feuerversicherung. Habe ich eine möglichkeit mich zu
Versichern falls der ex eigentümer die immobilie mutwillig
zerstört also gegen „Vandalismus“.
Wenn das Haus gekauft/ ersteigert wurde ist es möglich, die Immobilie bei der Versicherung Deines Vertrauens zu versichern. Die Vorversicherung (sofern es denn eine gibt) braucht wiederum den Nachweis, dass das Haus einen neuen Eigentümer hat (Grundbucheintrag), damit sie den alten Vertrag auflösen kann. Frist beachten: Maximal ein Monat nach Eigentümerwechsel oder zur nächsten Hauptfälligkeit. Sinnvollerweise sollte dieses Haus in diesem konkreten Fall nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Leitungswasser/ Sturm + Hagel und gegen Einbruch/ Diebstahl versichert werden. Vielleicht kann die Gläubigerbank weiterhelfen, wo dieses Haus derzeit versichert ist. Diese könnte es wissen weil, wenn das Haus finanziert war, verlangen die Banken vielfach o.g. Versicherungen.
Danke
Gerne
Gruß Winni
sorry da kann ich nicht weiterhelfen mal angebote einholen und die versicherungen fragen:
Hallo ,
Diese Frage solltest du einem Versicherung EXPERTEN stellen , es ist nicht so einfach .