Versichern Vers. sich selber?

Hallo,
mal eine reine Interessensfrage:
Darf eine Versicherung z.B. ihre eigenen Gebäude versichern oder müssen sie dafür auf eine andere Versicherung ausweichen? Wenn es erlaubt wäre, könnte man das u.U. ja auch ausnutzen (steuerlich könnte ich mir vorstellen).
Frage mich, zu welchen Konditionen die Konkurrenz das dann machen würde. :wink:

Gruß
Granini

Hi,
Gebäude weiss ich nicht, bei „uns“ werden aber z.B. die PC´s, Server etc. im eigenen Haus elektronikversichert,
Gruß
Andreas

Darf eine Versicherung z.B. ihre eigenen Gebäude versichern

Warum nicht ?

oder müssen sie dafür auf eine andere Versicherung ausweichen?

Was sollte das bringen ?

Wenn es erlaubt wäre, könnte man das u.U. ja auch ausnutzen
(steuerlich könnte ich mir vorstellen).

Ich kann mir das nicht vorstellen. Wie sollte das ausnutzen aussehen ?

hallo,

oder müssen sie dafür auf eine andere Versicherung ausweichen?

Was sollte das bringen ?

mein arbeitgeber versichert generell keine gewerblichen risiken. ergo: eigene immobilien werden bei einem anderen versicherer in deckung gegeben.

mfg
snake

Hi,
Gebäude weiss ich nicht, bei „uns“ werden aber z.B. die PC´s,
Server etc. im eigenen Haus elektronikversichert,
Gruß
Andreas

Hallo, ok wenn „Unsere Norddeutsche Sachversicherung“ sich selber versichern kann, schließe ich also mal dass es durchaus erlaubt ist. :smile:
Danke
Granini

Was sollte das bringen ?
Ich kann mir das nicht vorstellen. Wie sollte das ausnutzen
aussehen ?

Hmm naja ich gebe zu das ist nicht mein Fachgebiet, deshalb ja auch meine Frage. Hätte ja z.B. sein können, dass einmal der Verlust (bei Brand) abgeschrieben werden kann und zusätzlich der Verlust durch die Zahlung der Versicherungsleistung. Aber da das ja erlaubt ist, wird sicherlich geregelt sein dass so eine Summe nicht doppelt bilanziert werden kann.
(Wie gesagt, habe von dieser Materie kaum Ahnung, das wäre halt meine laienhafte Vorstellung gewesen.)

Danke für deine Antwort und Gruß
Granini

dass einmal der
Verlust (bei Brand) abgeschrieben werden kann und zusätzlich
der Verlust durch die Zahlung der Versicherungsleistung.

Hi,

was ist daran verwerflich?! Die Verluste durch das Feuer werden abgeschrieben, und das Ersatzmobiliar etc. geht neu als Aktivposten in die Bücher… alles so, wie es sein soll und nach HGB-Vorschriften sogar muss.

Grüße, M

Hallo,

mir ist nicht bekannt ob unsere Gesellschaft sich bei uns versichert. Mir ist allerdings nicht klar, warum sie so etwas tun sollte.
Es ist doch wohl so, dass ein Schaden,z.B. 1Mio, der selbst reguliert wird, immer noch ein Schaden von 1 Mio. ist, oder?
Es ist doch einer Gesellschaft egal ob sie Immobilienbesitz reduziert, oder den Kassenbestand (in der Bilanz).

Meines Erachtens kann es doch nur so sein, dass eine Gesellschaft sich entweder woanders oder gar nicht versichert.

Oder denke ich falsch?

Gruß
tycoon