servus gemeinde
mal angenommen, eine kundin des jobcenters würde ein bisschen urlaub machen wollen und beantragt die ortsabwesenheit bis zum letzten werktag einer woche x…obwohl sie das darauffolgende wochenende noch am urlaubsort weilt, dies aber bei der abgabe des ortsabwesenheitsantrags nicht für erwähnenswert hielt.
der erdachte sachbearbeiter klärt nun auf, dass für die letzten beiden wochenendtage im falle des falles kein versicherungsschutz bestünde…und man stellt sich die frage, ob das denn wirklich so sei, denn am samstag und sonntag werden weder termine beim jobcenter vergeben noch kurzfristig jobs für das wochenende verteilt, das vielzitierte „sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen“ hier also gar nicht wirklich greift. es müsste dann ja auch jeder wochenendbesuch mit einmaliger übernachtung bei der erbtante dem jobcenter gemedet werden.
frage also: wie verhält es sich wirklich, muss auch das wochenende mit in den ortsabwesenheitsantrag einbezogen werden, und wenn ja, aus welchen gründen?
habt dank für der sache dienende beiträge