Hallo,
ich beabsichtige, in der Stadtbibliothek ein bisschen ehrenamtlich auszuhelfen.
Meine Frage:
Wie ist man denn da Unfall- und haftpflichtversichert?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das durch die private abgedeckt wird. Es gibt zwar in Bayern eine staatliche Zusatzversicherung für ehrenamtlich Tätige, aber dort wurde mir gesagt, dass diese nicht auf mich zu träfe (nicht natürliche Person, sondern öffentliche).
Habt ihr Tipps für mich bzw. was muss ich beachten?
liebe Grüße
Susi
Bzgl. der Haftpflicht hat das Land Bayern seit 2007 eine Vereinbarung getroffen das alle Personen in der Haftpflicht während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Ausser (!) nicht das Land Bayern ist der Träger sondern jemand anderes (z.B. Kirche).
Nähere Informationen gibt es unter 089 21603777.
Wenn du da noch nicht angerufen hast. Was war denn die Begründung das man gesagt hat du könntest dich dort nicht versichern ?
Diese Haftpflichtversicherung ist übrigens nachrangig. Das heisst wenn z.B. die Private Haftpflicht leisten würde dann würdest du von der „Staatlichen“ nichts bekommen. Also auf jeden Fall einen Schaden auch der Privaten melden.
Bzgl. der Unfallversicherung kannst du, wenn du hier keine bekommst dich natürlich privat absichern. Die Private Unfallversicherung interessiert nicht ob du gerade einer Tätigkeit nachgehst oder dir zuhause ein Dachziegel auf den Kopf fällst. Da hast du 24 Stunden Schutz. Allerdings empfehle ich eh grundsätzlich einen umfangreichen Schutz gegen den Arbeitskraftverlust.
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Ergänzung
Nur öffentliche oder gesetzlich ausdrücklich als ehrenamtliche
Tätigkeit bezeichnete Ehrenämter sowie solche, bei deren freiwilliger
Tätigkeit es sich um eine so genannte „verantwortliche“ Tätigkeit handelt,sind vom Schutz der privaten Haftpflichtversicherung
ausgeschlossen – wenn sie in Ausübung ihres Amtes einen Schaden verursachen. Dies gilt zum Beispiel für Gemeinderäte, Betriebsräte
und verantwortlich leitende Ämter in Vereinen. Freiwillige in Ehrenämtern der Städte und Kommunen sind über die öffentliche Hand geschützt, die in aller Regel haftet. Die Haftung für die im Ehrenamt oder im Dienst verursachten Schäden ist meist über den Kommunalen Schadenausgleich, eine Art Umlagesystem der Kommunen, oder eine Haftpflichtversicherung geregelt. Ehrenamtliche in Vereinen sollten über eine gesonderte Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung
gesichert sein. Für sonstige freiwillige Tätigkeiten, die nicht mit einer besonderen Verantwortung verbunden sind, besteht in
aller Regel Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung.
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