Versichert mich das Arbeitsamt in der gesetzl. KV?

Ich wüßte gern, ob es noch immer so ist, dass wenn jemand sich arbeitslos meldet, er automatisch gesetzlich versichert ist–Rente und Krankenvers.—und wielange er es sein muss, damit er seine private Krankenversicherung, die für ihn nicht mehr zu zahlen ist( zu teuer)kündigen kann. Oder übernimmt das Arbeitsamt einen Teil des Beitrags an die PKV? Nein, oder? Sie versichern immer gesetzlich, richtig?
Wer weiss was dazu?
Die Person war bisher freiberuflich tätig, würde sich jetzt gern arbeitslos melden.Danke schon mal…
indigo

Moien,

erstmal solltest du klären, ob du überhaupt Anspruch hast! Wenn du längerfristig selbständig warst bekommst du kein Arbeitslosengeld - hast ja auch nichts bezahlt. (Ausnahme natürlich wenn du wie wenige freiwillig bezahlt hast…)

Von daher wärest du ein Fall für Sozialhilfe - hier ist esa llerdings schwierig die Bedüfrtigkeit glaubhaft zu machen, sodaß ich mich an deiner Stelle früh drum kümmern würde…

Gruß

Bernd

Moien,

erstmal solltest du klären, ob du überhaupt Anspruch hast!
Wenn du längerfristig selbständig warst bekommst du kein
Arbeitslosengeld - hast ja auch nichts bezahlt. (Ausnahme
natürlich wenn du wie wenige freiwillig bezahlt hast…)

Freiwillige Leistungen zur Bundesagentur für Arbeit (aka Bundesanstalt für Arbeit), sprich Arbeitslosenversicherung kann man nicht entrichten.

Von daher wärest du ein Fall für Sozialhilfe - hier ist esa
llerdings schwierig die Bedüfrtigkeit glaubhaft zu machen,
sodaß ich mich an deiner Stelle früh drum kümmern würde…

Sozialhilfe gibt es nicht mehr, heisst jetzt Arbeitslosengeld 2. Bedürftgkeit ist weiterhin nachzuweisen.

Gruß Andreas G.

Hallo,
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt nur dann auch die Krankenversicherung (auch für die PKV) wenn sie
auch Leistung zahlt (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe).
Grundsätzlich tritt beim Bezug einer solchen Leistung auch Krankenversicherunfspflicht ein, d.h.
man muss in eine gesetzliche Kasse - es sei denn

  1. man lässt sich von der Krankenversicherungspflicht befreien
    oder
  2. man ist älter als 55 Jahre und war in den letzten fünf Jahren nich in einer gesetzlichen Krankenkasse
    auch nur einen Tag versichert.

Gruss

Günter Czauderna

Hi,
über ALG bist du automatisch gesetzlich krankenversichert. Wenn du keinen Anspruch auf ALG hast, bekommst du bei Bedürftigkeit ALG2 (frühere Sozialhilfe). Auch über ALG2 wirst du krankenversichert und bekommst dadurch auch das Recht, deine private KV sofort* zu kündigen (* = 1 oder 2 Monate Kündigungsfrist oder keine - bin mir nicht 100% sicher).

Gruß
Nelly

Unsinn…
… freiwlige Zahlungen sind durchaus möglich - es sei denn du weißt es besser als die vom AB

Bernd