Versichert nach aussteuerung

Ich habe eine Frage bzw. ein Problem, bei dem ich nicht wirklich weiter weiß.
Ich schildere einmal kurz den Fall.
Ich bin derzeit in stationärer Behandlung aufgrund einer psychischen Erkrankung. Zu Beginn der Behandlung zahlte die Krankenkasse den Aufenthalt. Mitte Dezember bekam ich die Nachricht, dass ich ausgesteuert bin u kein Krankengeld mehr bekomme. Die Krankenkasse zahlte aber trotzdem bin zum 14.1. die Behandlung weiterhin. Danach Übernahm die Rentenversicherung die Kosten. Das heißt, dass ich 1 Monat ohne Einkommen war. Ich hätte in dieser Zeit ergänzend Hartz IV beantragen können, jedoch hatte ich zu dieser Zeit zu viel Geld auf meinem Konto, sodass ich keinen Anspruch gehabt hätte. Ist es Richtig, dass ich für diesen 1 Monat kein Anspruch auf ergänzend Hartz IV habe? Wie viel Vermögen darf man denn haben?Ab dem 14.1. habe ich Übergangsgeld beantragt, dieses wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass ich vorher(sprich diesen 1 Monat) kein Einkommen hatte. Dann habe ich Anfang März Grundsicherung beantragt. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, dass ich Anspruch auf 100 Euro habe und es Rückwirkend ab Mitte März bekomme. Ich bin derzeit noch in der Klinik auf Kosten der Rentenversicherung. Werde demnächst entlassen. Eine weitere Frage die sich ergibt ist, ob ich noch krankenversichert bin trotz Aussteuerung, weil ich noch im Ausbildungsvertrag bin u dieser auch wieder nachgehen werde

Hallo,

Zu Hartz IV kann ich nichts sagen, hier bin ich der falsche Ansprechpartner.
In der Krankenversicherung bist du auf jeden Fall versichert, wer die Beiträge bezahlt kommt dann auf Deinen Status an ob Hartz IV, Übergang sgeld oder…

Diese Aussteuerung betrifft nur das Krankengeld.

Gruß Thomas

Hallo,
zu Leistungen des ALG-2 kann ich nicht sagen, ich bin GKV-Experte.
Während einer Behandlung zu Lasten des RV-Trägers ist man auch krankenversichert - die Frage wäre hier auch, ob nicht Anspruch auf Übergangsgeld durch den RV-Träger besteht.
Was die Zeit zwischen Ende des Krankengeldbezug und Beginn der Leistung zu Lasten des RV-Trägers betrifft -
stand in der Mitteilung über das Ende des Krankengengeldes nicht den Hinweis, unter Vorlage dieser Mitteilung Leistungen beim Arbeitsamt zu
beantragen ?
Gruss
Czauderna

Hallo,
zu den finanziellen Ansprüchen bez. Hartz IV etc. kann ich nichts sagen. Hinsichtlich der Kranken-Versicherung ist zu sagen, dass die Aussteuerung sich lediglich auf den Anspruch auf Krankengeldzahlungen (längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wg. der gleichen Erkrankung)bezieht. Mit der Kranken-Versicherung hat das nichts zu tun. Normalerweise ist bis zur Aussteuerung auch die Frage geklärt, inwieweit ein Anspruch auf EU-Rente usw. besteht. Wenn du z.B. einen Rentenantrag gestellt hast, bist du Rentenantragsteller. Dies ist dann die Grundlage für die weitere Krankenversicherung bei deiner bisherigen Krankenkasse. Du solltest diesen Sachverhalt in einem Gespräch mit deiner Krankenkasse abklären.

VG
ayro

Wenn du ausgesteuert wirst, entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Trotzdem bist du ja weiterhin krankenversichert. (über den Rentenversicherungsträger)

Hast du denn mittlerweile den Rentenantrag gestellt? Das hättest du bei dieser Lage schon vor einem halben Jahr machen sollen. So lange du stationär behandelt wirst bekommst du dann nur ein Taschengeld. Um die Miete musst du dich dann über das JobCenter kümmern.

Hallo,

ir Frage nach Hartz IV kann ich leider nichts genaues sagen. Der Anspruch ist allerdings abhängig von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit. Ein zu hoher Kontostand kann den Anspruch tatsächlich zunichte machen.
Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht. Wer die Beiträge zahlen muss, ist eine andere Frage.
Bei einem Anspruch auf Grundsicherung dürfte das Sozialamt die Beiträge übernehmen. Das geschieht jedoch nur auf Antrag.
Ich würde den aktuellen Stand des Versicherungsverhältnisses mit der Krankenkasse besprechen und anschließend mit dem Sozialhilfeträger sprechen. Im schlimmsten Fall müssen Sie damit rechnen, den Mindestbeitrag der Kasse selbst zu zahlen.
Mit erneuter Aufnahme der Ausbildung werden die Beiträge wieder aus dem Arbeitsverhältnis entrichtet.
Weiterhin gute Besserung!

Hallo,

die Aussteuerung nach 1,5 Jahren also 78 Wochen betrifft nur das Krankengeld und nicht die Krankenversicherung selbst, diese bleibt erhalten.Die Regelung ist etwas komplizierter, ist mir aber nicht genau bekannt. Bzgl. Vermögen bite ich Sie den aktuellen Betrag bei Google zu erfragen, das dürften so ungefähr 9.XXX Euro für 2012 sein.

MfG -Leo

oha…ganz schön komplex und so nicht hundertprozentig zu beantworten.
wenn sie die ausbildung tatsächlich wieder aufnehmen, sind sie auch wieder versichert.
für die zwischenzeit sollten sie sich dringend und schnell an ihre krankenkasse wenden.

gruß, nils

sorry, kann ich nix zu sagen

Hallo,
zu Hartz IV kann ich nicht viel sagen (nicht mein Bereich), ich weiß nur, dass Vermögen in jeglicher Form angerechnet wird und aufgebraucht werden muß.

Die Aussteuerung bezieht sich auf das Krankengeld. So etwas muß man privat absichern. Krankenversichert müssten Sie unter normalen Umständen sein. Aber auch hier gilt: bei der Krankenkasse anrufen! Die beißen nicht :wink:.

Gute Besserung

fair123

Hallo Magda,
die Fragestellung ist zu umfangreich für ein Forum, bitte dringend Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Nach der Aussteuerung besteht auch kein Anspruch mehr auf Krankenversicherung, diese muss freiwillig weitergeführt werden und auch bezahlt werden.
Wenn die Lehre wieder aufgenommen wird oder wenn es Harz 4 gibt besteht auch wieder Krankenversicherungsschutz.
Gruß

Hallo,
zur Hartz-IV-Thematik kann ich nichts beitragen. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt immer das Prinzip, dass die jeweilige Basis für den Lebensunterhalt auch Basis für die Krankenversicherung ist. Das heisst, wird Krankengeld bezogen, ist man beitragsfrei. Wird Hartz IV bezogen, zahlt die Arge auf Antrag den Beitrag für die Krankenkasse, während der Ausbildung zahlt Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Hälfte zur Krankenversicherung. Eigentlich braucht man sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Man muss eine Krankenkasse nur immer (!) auf dem Laufenden halten, dann kann rechtzeitig die Basis für die Krankenversicherung geklärt werden.
Viele Grüße

Hallo,

sorry, dass ich so spät antworte, war im Urlaub. Leider kenne ichmich mit Hartz IV nicht aus, wegen ihrer Krankenversicherung würde ich mich direkt an die wenden, die können Sie dann auch weiter beraten.

Grüße

Hallo magda-berlin,

wie das mit dem ergänzenden Hartz IV - Geld aussieht kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich mich beim Arbeitslosenrecht nicht auskenne.

Da die Kasse noch die Behandlung bis zum 14.01. weiterzahlte, gehe ich mal davon aus, dass die Krankenversicherung für den 1 Monat nachgehenden Leistungsansprfuch geprüft hat.
Bitte informieren Sie sich bei der Kasse ?

(denn von hier aus, kann man nicht abschliessend klären, ob die Versicherung bei der Krankenkasse lückenlos bestand.)

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Mit der Aussteuerung endet auch der Krankenversicherungsschutz. In der Regel teilt die Krankenkasse dies auch rechtzeitig mit, dann kann man sich sofort beim Arbeitsamt, bzw. bei der Arge melden. Um Hartz IV zu beantragen, muss man bedürftig sein, d.h., alles, was Du erspart hast und alle Vermögenswerte wie z. B. ein Auto werden mit angerechnet, ggf. kommt dann dabei raus, dass Du dies erst mal verbrauchen musst, bevor Du Anspruch auf Hartz IV hast. In dem Moment, wo der Rentenversicherungsträger einspringt und Du Übergangsgeld bekommst, besteht auch wieder ein Krankenversicherungsschutz.

Leider kann man aus der Ferne das schwer beurteilen, vor allem, wenn man nicht alle Hintergrundinformationen kennt. Bitte wende Dich auf jeden Fall an Deine Krankenkasse. DIe sagen Dir dann auch, inwieweit Du noch versichert bist, bzw. wie Du Dich weiter versichern kannst.

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.