Versicherte Reparatur im Haushalt absetzbar

Hallo zusammen,

angenommen jemand läßt eine Reparatur am selbstgenutzten Eigenheim vornehmen, die von der Gebäudeversicherung in einem Zusatzpaket abgedeckt ist - sind die Lohnkosten aus der Handwerkerrechnung absetzbar? Beispiel: Abwasserrohrbruch vorm Haus. Normalerweise müsste man die Lohnkosten absetzen können. Macht das Finanzamt da einen Unterschied wenn der Schaden von der Gebäudeversicherung in einem Zusatzpaket abgesichert ist? Wenn jemand sich nicht zusätzlich gegen solche Schäden absichert, kann die Rechnung bzw. die Lohnkosten ja auch abgesetzt werden, oder?

Gruß
Christina

Hallo,

normalerweise würde ich sagen: Keine wirtschaftliche Belastung, damit keine Absetzbarkeit der Kosten.
Da der Sinn des §35a EStG aber die Verminderung von Schwarzarbeit war, halte ich in dem Fall eine Absetzbarkeit für möglich.
Man sollte vielleicht darauf achten, dass das Geld nicht von der Versicherung direkt an den Handwerker überwiesen wird :wink:

Gruß,
Markus

Falsch, siehe BMV vom 26.10.07, Tz 31

Hallo, Clematis hat Recht. Inzwischen gilt Ziff.37 des neuen
Anwendungsschreiben vom 15.02.2010 mit gleicher Wirkung. Gruß