Hallo Experten,
meine Frau ist privatversichert. Abgeschlossen hat sie vor Jahrzehnten bei der „Vereinten“. Diese wurde ja jetzt von der „Allianz“ geschluckt.
Bei der letzten Abrechnung wurden bestimmte Dinge nicht mehr bezahlt, die vorher immer normal beglichen wurden. Auf Rückfrage wurde als Grund angegeben, dass dies in den AGB’s der Allianz so wäre und die Bedingungen der Vereinten halt nicht mehr gelten würden.
Meine Frage: Hat man nicht als Kunde einen Bestandsschutz? Schließlich hat man sich diese Fusion/Übernahme der Gesellschaften ja nicht ausgesucht.
Gruß
Stefan
Halo Stefan,
sollten vertragliche Änderungen stattfinden, so müssen diese dem Kunden mitgeteilt werden. Dies betrifft in der Regel aber max. Selbstbehalte.
Von daher würde ich mir die entsprechenden Auszüge mal zeigen lassen und fragen, wann dir das gesagt wurde.
Gruß
Marco
hallo Stefan,
meine Frau ist privatversichert. Abgeschlossen hat sie vor
Jahrzehnten bei der „Vereinten“. Diese wurde ja jetzt von der
„Allianz“ geschluckt.
Die wurde gerettet! Die Vereinte war auf den steilen Flug nach unten. Die große allianz hat ihre Hände aufgehalten und sie aufgefangen. Jetzt müssen alle Allianzvertreter (diese „armen Schweine“) jedem Kunden sagen: "gestern habe ich Ihnen die DKV angeboten.Das war falsch. Denn die Vereinte (Allianz) ist vieeeeel besser). Na, ja das große Heer der Ausschließlichkeitsvetreter bietet jetzt nur noch Allianz an.
Übrigens gehört die Vereinte schon seit ca. 2 Jahren der Allianz.
Bei der letzten Abrechnung wurden bestimmte Dinge nicht mehr
bezahlt, die vorher immer normal beglichen wurden. Auf
Rückfrage wurde als Grund angegeben, dass dies in den AGB’s
der Allianz so wäre und die Bedingungen der Vereinten halt
nicht mehr gelten würden.
Meine Frage: Hat man nicht als Kunde einen Bestandsschutz?
Schließlich hat man sich diese Fusion/Übernahme der
Gesellschaften ja nicht ausgesucht.
Meines Wissens ist diese Handlungsweise nicht möglich. Du hast eine Leistung gekauft und dafür haben beide Parteien unterschrieben. Erst wenn der Tarif geschlossen und aufgelöst wird, kann die Allianz neue Bestimmungen erlassen (da Du in einem neuen Tarif untergebracht wirst). Ist so ähnlich wie im Arbeitzsrecht. Um Dir weniger Geld bezahlen zu können, muss Dein AG eine Arbeitsvertragsaufhebung machen und Dich neu einstellen.
Grüße
Raimund
Korrektur!
Hallo Raimund,
Bei der letzten Abrechnung wurden bestimmte Dinge nicht mehr
bezahlt, die vorher immer normal beglichen wurden. Auf
Rückfrage wurde als Grund angegeben, dass dies in den AGB’s
der Allianz so wäre und die Bedingungen der Vereinten halt
nicht mehr gelten würden.
Der Bezug war nicht auf die AGB sondern auf die AVB (hat meine Frau verwechselt). Es geht um ein Magnesium-Präparat, welches sie wegen eines chronischen Magnesium-Mangels verschrieben bekommt und welches bisher immer ohne Beanstandungen bezahlt wurde.
Wahrscheinlich ändert das die Sache, oder?
Gruß
Stefan
hallo Stefan,
wenn das bisher bezahlt wurde und nicht dabei stand, dass es aus Kulanzgründen bezahlt wird, dann muss es m. W. weiter bezahlt werden.
Grüße
Raimund
@ Raimund
Hallo,
Wer sagt das die die DKV nicht mehr anbieten, ist nicht ganz richtig,
Gruß Anno
Die wurde gerettet! Die Vereinte war auf den steilen Flug nach
unten. Die große allianz hat ihre Hände aufgehalten und sie
aufgefangen. Jetzt müssen alle Allianzvertreter (diese „armen
Schweine“) jedem Kunden sagen: "gestern habe ich Ihnen die DKV
angeboten.Das war falsch. Denn die Vereinte (Allianz) ist
vieeeeel besser).
hallo
ist mir von einer DKV-Filiale gesagt worden. Müsste dann eigentlich stimmen!
Denn die DKV hat ja nichts mehr mit der Allianz zu tun … ok, über die Humbug-Mafia schon.
Grüße
Raimund