Versicherter Versand

Eben. D.h., der versicherte Versand liegt ausschließlich im
Interesse des Händlers.
Deshalb ist es wohl auch nicht zulässig, die Mehrkosten auf
den Käufer abzuwälzen.

Selbstverständlich ist dies zulässig -> Privatautonomie -> Vertragsfreiheit

In aller Kürze:

  • kein Gesetz zwingt Dich dazu
  • es ist zulässig
  • es ist empfehlenswert, weil
    a) es Dir den Beweis über die Zustellung der Ware erleichtert
    b) du das Risiko des Zufälligen Untergangs der Ware auf den Transportweg, welches sich auch nicht durch AGB ausschließen lässt, auf den Transporteur abwälzen kannst
    c) du Ärger mit den Kunden vermeidest
    d) du schlechte Bewertungen vermeidest
    e) weil es meistens nur kaum teurer ist, als unversicherter Versand

Kleiner Tipp: Falls Du dennoch unversichert versenden willst, schreib nichts wie, „Der Käufer trägt das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transportweg“ oder dergleichen!

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Was dem Kunden natürlich in der Praxis unheimlich viel bringt…

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Wo ist denn das Problem?!? Der Händler gibt an: versicheter Versand X €

Es geht nicht um nachträgliche Portoaufschläge oder sowas sondern um die Kalkulation vorher.

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Also soll man deiner Meinung nach die Versicherung nehmen, damit die Post* das, für das sie bezahlt wird (Ware intakt von A nach B bringen) auch wirklich bzw in angemessener Zeit tut?

Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass der Transporteur auch unversicherte Ware befördert und ausliefert, denn schließlich bezahlt man mit dem Porto genau diese Leistung.

Im Grunde hast Du Recht, dennoch können im Einzelfall einige
Dinge für den versicherten Versand sprechen. Unversicherter
Versand bedeutet meist Warensendung.

Mitnichten. Kennst du Päckchen?

Warensendungen brauchen
oft 7 Tage oder länger bis sie zugestellt werden.

Gestern lag eine Warensendung in meinem Briefkasten, die vorgestern abgeschickt worden ist. Bisher habe ich nie länger als 2 Tage Postweg bei einer Ws gehabt. Ein (versichertes) Paket hingegen lässt im Moment seit fast einer Woche auf sich warten.

Grüße,
Sue
*stellvetretend für alle Transportunternehmen

Es geht nicht um nachträgliche Portoaufschläge oder sowas
sondern um die Kalkulation vorher.

Achso, dann habe ich das falsch verstanden. Ich dachte es ginge darum, dem Käufer bei Untergang der Ware auf dem Transportweg, die Portokosten für den erneuten Versand in Rechnung zu stellen.

Das stimmt wohl, der durchschnittliche Bieter wird kaum genügend juristische Kenntnisse mit sich bringen. Jedoch setzen sich Händler, die derartige Klauseln in ihren AGBs haben dem Risiko aus von Mitbewerbern wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt zu werden. Das kann dann schnell sehr teuer werden…

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Solche AGB-Klauseln sind zumindest ggü. Verbrauchern
unwirksam.

Was dem Kunden natürlich in der Praxis unheimlich viel
bringt…

Das stimmt wohl, der durchschnittliche Bieter wird kaum
genügend juristische Kenntnisse mit sich bringen.

Darauf kommts auch gar nicht an.

Szenario: Kunde kauft ein Radiergummi (oder was auch immer) bei von einem Händler, Warenwert 1 €, unversicherter Versand 1 €, versicherter Versand 7 €. Kunde nimmt (natürlich) den unversicherten Versand, Radiergummi geht verloren. Hierbei ist es btw unerheblich, ob das Zeug nicht ankommt, weil der Verkäufer es nicht abgeschickt hat oder es der Postbote verbummelt hat. Verkäufer sagt: Na, hast ja unversicherten Versand genommen, bist selbst schuld.

Nun habe ich durchaus ein paar juristische Kenntnisse, aber wie man nun auf angemessene Art an sein Geld oder seine Ware kommen soll weiß ich trotzdem nicht.
Anzeige? Welche strafrechtlich relevante Tat liegt vor?
Mahnverfahren für 2 €? Oder direkt eine Klage?

In der Realität ist man hier auf die Willkür des Händlers angewiesen, weil juristische Schritte einfach unverhältnismäßig sind. Deswegen kaufe ich bei solchen Leuten erst gar nicht.

Jedoch
setzen sich Händler, die derartige Klauseln in ihren AGBs
haben dem Risiko aus von Mitbewerbern wegen unlauteren
Wettbewerbs abgemahnt zu werden. Das kann dann schnell sehr
teuer werden…

Das hat ein Gewerbetreibender, der seine Pflichten entweder einfach nicht kennt oder nur nicht kennen will auch ehrlich gesagt nicht anders verdient.

Wenn die Ware nicht angekommen ist, kannst Du den Käufer eine angemessen Frist zur Leistung setzen. Sollte er vorher bereits ernstlich und endgültig die Leistung verweigert haben (z.B. „Na, hast ja unversicherten Versand genommen, bist selbst schuld.“) ist eine Fristsetzung sogar entbehrlich. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kannst Du auf Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung klagen. Bis zu einem Streitwert von 5000€ geht das ohne Anwaltszwang vor einem Amtsgericht. Die Kosten für den Prozeß musst Du allerdings bei der Gerichtskasse vorausstrecken. Wenn Du gewonnen hast, kannst Du hierfür den anderen in Anspruch nehmen. Bei der ganzen Sache trägst Du natürlich das Risiko, dass der Händler nicht in Insolvenz gegangen und zahlungsunfähig geworden ist. Dann bleibst Du nämlich auf Deinen Kosten sitzen.
Die strafrechtliche Beurteilung der Sache ist eine ganz andere Angelegenheit und hat nichts damit zu tun, ob Du Dein Geld zurück siehst oder nicht. In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen eines Betruges gemäß § 263 StGB. Eingehungsbetrug, wenn der Käufer schon bei Vertragsschluß keinen Leistungswillen hatte, sprich Dir nie etwas schicken wollte. Der Beweis hierfür wird nicht gelingen und das Verfahren wird bei Radiergummis vermutlich eingestellt… es seid denn die Klagen häufen sich?!? (keine Ahnung) Ich jedenfalls, würde mir in einem solchen Fall keine großen Hoffnungen machen mein Geld vollständig wieder zu sehen und probieren einen Kompromiss mit dem Verkäufer zu schließen.

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Dein letzter Satz zuerst:

Ich jedenfalls, würde mir in
einem solchen Fall keine großen Hoffnungen machen mein Geld
vollständig wieder zu sehen und probieren einen Kompromiss mit
dem Verkäufer zu schließen.

Siehst du, man kann alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit das zigfache gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen und hinterher ist trotzdem fraglich, ob man dieses Geld wiedersieht, vom Zeitaufwand will ich erst gar nicht anfangen.

Außerdem ist „vollständig“ so ein schönes Wort wenn man bedenkt, das es um einen Radiergummi im Wert von 1 € geht…

Wenn die Ware nicht angekommen ist, kannst Du den Käufer eine
angemessen Frist zur Leistung setzen. Sollte er vorher bereits
ernstlich und endgültig die Leistung verweigert haben (z.B.
„Na, hast ja unversicherten Versand genommen, bist selbst
schuld.“) ist eine Fristsetzung sogar entbehrlich. Wenn er
dieser Aufforderung nicht nachkommt, kannst Du auf
Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung klagen.

Klar, kennst du den Spruch „mit Kanonen auf Spatzen schießen“?

Bis zu
einem Streitwert von 5000€ geht das ohne Anwaltszwang vor
einem Amtsgericht.

Aber nicht ohne ein bisschen Ahnung von der Materie. Also muss man sich in das Thema einlesen oder - um auf Nummer sicher zu gehen - einen Anwalt beauftragen.

Die Kosten für den Prozeß musst Du
allerdings bei der Gerichtskasse vorausstrecken.

Die Frage ist, warum jemand 25 € für die Einleitung des Mahnverfahrens (einfacher als Klage) bezahlen sollte statt sich davon einfach 25 Radiergummis zu kaufen, die Sache abzuhaken, und sinnvolleres mit seiner Zeit zu tun?

Die strafrechtliche Beurteilung der Sache ist eine ganz andere
Angelegenheit und hat nichts damit zu tun, ob Du Dein Geld
zurück siehst oder nicht.

Deswegen war das „Anzeige?“ auch als Frage vormuliert.

In Betracht kommt eine Strafbarkeit
wegen eines Betruges gemäß § 263 StGB. Eingehungsbetrug, wenn
der Käufer schon bei Vertragsschluß keinen Leistungswillen
hatte, sprich Dir nie etwas schicken wollte.

Betrug setzt ja ohnehin Vorsatz voraus.

Der Beweis
hierfür wird nicht gelingen und das Verfahren wird bei
Radiergummis vermutlich eingestellt…

Eben.

Also bleibt es dabei, man ist auf die Willkür des Verkäufers angewiesen, denn eine angemessene Methode Geld oder Ware auf dem Rechtsweg einzufordern gibt es einfach nicht.

Und deswegen kaufe ich nicht bei Verkäufern, die angeben, dass bei unversichertem Versand das Risiko auf mich übergeht. Rechtlich ist es zwar so nicht in Ordnung, wenn das Kind aber in den Brunnen gefallen ist zieht man als normaler Kunde den Kürzeren - außer man ist streitlustig, hat zu viel Zeit und zu viel Geld.

Grüße,
Sue

man kann alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit das
zigfache gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen und
hinterher ist trotzdem fraglich, ob man dieses Geld
wiedersieht, vom Zeitaufwand will ich erst gar nicht anfangen.

Ja, richtig. Wirtschaftliche betrachtet lohnt es sich nicht.

Klar, kennst du den Spruch „mit Kanonen auf Spatzen schießen“?

Der steht bei mir gleich neben „Kleinvieh macht auch Mist“. :smile: Wenn der besagte Verkäufer nun 20 Artikel im Bereich 1€ + 3€ Versand anbietet und davon je 5 Stück am Tag verkauft aber nicht verschickt und alle Käufer zu faul sind etwas gegen den Verkäufer zu unternehmen, weil es ja nicht der Mühe Wert ist, dann ergaunert der „kleine Spatz“ mal so eben 400 € am Tag.

Wenn der besagte Verkäufer nun 20 Artikel im Bereich 1€ +
3€ Versand anbietet und davon je 5 Stück am Tag verkauft aber
nicht verschickt

Dann sind wir wieder bei Betrug, man könnte ihm also auf dem strafrechtlichen Weg Einhalt gebieten.

Grüße,
Sue

Hallo,

Nein, beim versicherten Versand sind ALLE auf der sicheren
Seite, sogar der Transporteur,

entschuldige, aber wenn ich bei irgendjemandem etwas kaufe ist
der letzte, dessen Sicherheit mich interessiert der
Transporteur.

>Damit habe ich als

Kunde des Verkäufers schon mal gar nichts zu tun und als
Verkäufer (also Kunde des Transporteurs) kann man im
Zweifelsfall zukünftig mit einem anderen Unternehmen
zusammenarbeiten.

Grüße,
Sue

Stimmt schon was du sagst, aber jeder in dieser Kette steht in einem Verhältniss zueinander und schert nur einer aus, sind alle anderen auch betroffen und sei es nur, das eine solche Situation im Streit endet mit Negativbewertung, oder ähnlichem.

Hallo,

Stimmt schon was du sagst, aber jeder in dieser Kette steht in
einem Verhältniss zueinander und schert nur einer aus, sind
alle anderen auch betroffen und sei es nur, das eine solche
Situation im Streit endet mit Negativbewertung, oder
ähnlichem.

es bleibt aber die Frage, warum man überhaupt dem Transporteur versicherten Versand bezahlen muss, damit das Gesendete auch (heile) ankommt, obwohl man doch für einzig diese Leistung das Porto entrichtet.

Auch, dass man bei Verlust den Wert der Sendung ersetzt bekommt ist ja toll, nur funktioniert das zum einen nicht immer reibungslos*, zum anderen ist es sonst ohnehin üblich, dass der, der einen Schaden verursacht auch dafür haftet. Über DHL bspw kann ich also ein Päckchen für 3,90 € verschicken und habe dafür im Prinzip nur das Recht erworben mich darüber zu ärgern, wenn das Päckchen nicht ankommt oder es bspw. einfach in irgendeinen Hausflur geworfen wurde.

Grüße,
Sue

*ein Bekannter von mir streitet schon seit imho 2 Jahren wegen eines verlorengegangenen Pakets mit DHL, seine 200 Euro hat er bis heute noch nicht wieder.

Aber nur wenn es auffliegt, deswegen meine ich es sollte einem nicht so ganz egal sein, wenn man den Verdacht hat, dass einer da ne krumme Nummer abzieht… auch wenn es nur ein paar Euro sind…

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