Versicherter Versand

Hallo

Das beschäftigt mich jetzt aber doch.
Welches Gesetz zwingt mich als Händler dazu, meine Ware grundsätzlich versichert zu versenden, damit Sie bei Verlust oder Beschädigung ersetzt wird.

Ciao
Wolfgang

Hallo!

Das beschäftigt mich jetzt aber doch.
Welches Gesetz zwingt mich als Händler dazu, meine Ware
grundsätzlich versichert zu versenden,

Keines!

Allerdings bist du erst aus deiner Verpflichtung zur Lieferung befreit, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist - und eben nicht, wenn du die Ware bei der Post abgeliefert hast.

Du kannst auch eine Kalkulation aufmachen: Wenn von 100 Sendungen 10 Stück nicht ankommen und du diese erneut raussenden musst, lohnt es sich, das Mehrporto in Kauf zu nehmen oder ist es billiger, es nochmals zu verschicken??? Diese Frage musst du dir selbst stellen. Liefern musst du aber auf jeden Fall!

Gruß
Falke

Hallo,

Du kannst auch eine Kalkulation aufmachen: Wenn von 100
Sendungen 10 Stück nicht ankommen und du diese erneut
raussenden musst, lohnt es sich, das Mehrporto in Kauf zu
nehmen

das Mehrporto muss der Händler ja nicht mal selbst bezahlen sondern kann es sich vom Kunden bezahlen lassen. Man sollte nur darauf achten, dass man eben nicht zB den Paketversand für etwas in Größe einer Briefmarke nimmt (machen viele!), da tut es zB auch ein Einschreiben, ist wesentlich günstiger. Wenn man sich ein bisschen informiert sollte man feststellen, dass man meist für in etwa das gleiche Geld versichert verschicken kann wie bei der DP unversichert.

oder ist es billiger, es nochmals zu verschicken???

Das Hauptproblem bei unversichertem Versand ist imho der Nachweis, ob die Ware angekommen ist. Wenn der Händler etwas unversichert verschickt kann der Kunde behaupten die Ware nicht bekommen zu haben und die Ware muss im Zweifelsfall erneut zugeschickt werden. Ist zwar Betrug aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es für manche Leute eine verlockende Vorstellung ist 1 x zu bezahlen und 2 x Ware einzustreichen…
Beim versicherten Versand hingegen hat der Händler den Nachweis wann und an wen die Ware abgegeben wurde und ist so auf der sicheren Seite.

Grüße,
Sue

Hallo,

Beim versicherten Versand hingegen hat der Händler den
Nachweis wann und an wen die Ware abgegeben wurde und ist so
auf der sicheren Seite.

Eben. D.h., der versicherte Versand liegt ausschließlich im Interesse des Händlers.
Deshalb ist es wohl auch nicht zulässig, die Mehrkosten auf den Käufer abzuwälzen.
Nein, ich googel jetzt nicht, aber ich meine, zu der dazu anrollenden Abmahnwelle schon was gelesen zu haben.
Gruß
Peter

Hallo,

Beim versicherten Versand hingegen hat der Händler den
Nachweis wann und an wen die Ware abgegeben wurde und ist so
auf der sicheren Seite.

Eben. D.h., der versicherte Versand liegt ausschließlich im
Interesse des Händlers.
Deshalb ist es wohl auch nicht zulässig, die Mehrkosten auf
den Käufer abzuwälzen.

in einer Ebayauktion kann man einfach nur versicherten Versand anbieten.

Grüße,
Sue

Hi!

Deshalb ist es wohl auch nicht zulässig, die Mehrkosten auf
den Käufer abzuwälzen.

Überall in der Wirtschaft wirst du Transportkosten tragen müssen, egal ob sie deklariert sind oder nicht.

Grüße
Dusan

Auch Hi!

Überall in der Wirtschaft wirst du Transportkosten tragen
müssen, egal ob sie deklariert sind oder nicht.

Schon bemerkt, es ging um den versicherten Versand???!!
Halt mal lesen:

[http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gldetai…

„…Das Versandrisiko trägt aber der gewerbliche Händler beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf (anders im B2B). Das stellt eine abmahngefährdete Irreführung gem. § 3, 5 UWG dar (so auch LG Heidelberg, Beschluss vom 18.04.2006)…“
Gruß
Peter

Ja und?

Ich bin Händler und biete meine Ware nur zu den Versandkosten in der Höhe von soundsoviel an. Was willst du dagegen unternehmen? Ob ich das jetzt versicherter Versand oder nur Versand nenne ist doch egal.

Grüße
Dusan

Ja und?

Ich bin Händler und biete meine Ware nur zu den Versandkosten
in der Höhe von soundsoviel an. Was willst du dagegen
unternehmen?

Nix. Warum auch? Ich würde mir die Höhe Deiner Versandkosten ansehen und meine Schlüsse draus ziehen. Vielleicht evtl. nicht mitzubieten
Gruß
Peter

Nix. Warum auch? Ich würde mir die Höhe Deiner Versandkosten
ansehen und meine Schlüsse draus ziehen. Vielleicht evtl.
nicht mitzubieten

Das ist dein gutes Recht. Du hast ja behauptet, dass diese Vorgangsweise unzulässig ist.

Grüße
Dusan

Ich meine das nicht böse, aber man sollte Urteile, die man nicht mal ansatzweise versteht, auch nicht zitieren. Das Urteil sagt in keinster Weise aus, dass die Versandkosten nicht auf den Verkäufer umgelegt werden dürfen. Das dürfen sie im Rahmen der Vertragsfreiheit natürlich!

Levay

Hallo Wolfgang,

die wurde schon richtigerweise erklärt, dass dich kein Gesetz dazu zwingt, dass du als Unternehmer aber das Versandrisiko trägst (entgegen der normalen Gefahrtragungsregeln beim Versendungsverkauf). Mir fällt dazu noch eine Kleinigkeit ein:

Manchmal bieten gewerbliche Händler - z.B. eben bei eBay - einen versichrten und einen unversicherten Versand an. Der versicherte Versand ist natürlich teurer. Ich wähle dann IMMER den unversicherten Versand. Denn der einzige, der von der Versicherung profitieren würde, wäre der Händler. Warum ich mehr Geld für seinen Vorteil bezahlen soll, leuchtet mir nicht ein.

Levay

Nein, beim versicherten Versand sind ALLE auf der sicheren Seite, sogar der Transporteur, denn ein bei unversichertem Versand abhanden gekommener Artikel kann:
unterschlagen worden sein (von Käufer),
vernichtet worden sein (Transporteur)
gar nicht geliefert worden sein (Verkäufer)

Die Gefahrenabstufungen sind nur unterschiedlich. Ein gewerblicher in Deutschland ansässiger Verkäufer wird nur dann nicht ausliefern, wenn er in der Insolvenz ist- das wäre dann Pech.
Beim Transporteur sieht es schon ganz anders aus, ein Bekannter von mir arbeitet im Personalwesen der Post und hat öfter mit Postboten und Kurierfahrern zu tun, die Ware schlicht nicht ausgeliefert haben, warum auch immer und diese Vorfälle nehmen mit Ansteigen des eCommerce zu, weil oft mies bezahlte „Subs“ die Arbeit machen- oder eben auch nicht.
Auch der Käufer ist wesentlich häufiger der Täter als der Händler, denn für ihn ist das Ganze ja relativ risikolos, schlecht bewerten darf man solche Verkäufer ja auch nicht, das wäre Unterstellung.

Also dient dieses Sch…gesetz eigentlich nicht den „Fairkäufern“ sondern ist eine Reliquie aus alten Monopoltagen des Versandwesens und gehört überarbeitet.Ich fürchte nur, daß Ebay dann auch von diesen Geldern noch was abgreifen wird, so ist der Posten Versand der Einzige, der außerhalb des Einflusses der Ebayanalysten ist, bei allen anderen Margen greift Ebay immer genauso viel ab, daß der Händler nicht aufgibt aber immer schön von Ebay abhängig bleibt.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich bin Händler und biete meine Ware nur zu den Versandkosten
in der Höhe von soundsoviel an. Was willst du dagegen
unternehmen?

Nix. Warum auch? Ich würde mir die Höhe Deiner Versandkosten
ansehen und meine Schlüsse draus ziehen. Vielleicht evtl.
nicht mitzubieten

ich persönlich biete /kaufe lieber bei Verkäufern, die ihren Versand als versichert angeben als bei (gewerbl.) Verkäufern, die das gleiche Geld oder mehr für unversicherten Versand wollen (ich hab schon Auktionen gesehen wo der Versand einer Kaffeemaschine 19 € - unversichert - kosten sollte, nat. von einem Händler).

Letztlich könnte es mir egal sein, ob der Verkäufer versichert oder nicht, aber daran sieht man auch wie ernst der Verkäufer das Geschäft und seine Verpflichtungen nimmt. Nicht selten liest man bei Gewerblichen nämlich auch, dass unversicherter Versand auf Risiko des Kunden geht, was für mich dann ein KO-Kriterium ist.

Grüße,
Sue

Hallo,

Nein, beim versicherten Versand sind ALLE auf der sicheren
Seite, sogar der Transporteur,

entschuldige, aber wenn ich bei irgendjemandem etwas kaufe ist der letzte, dessen Sicherheit mich interessiert der Transporteur. Genausowenig interessieren mich interne Probleme, die der Transporteur ggf. mit seinen Subunternehmern hat.

Wenn ein Unternehmen Leute beschäftigt (und sei es als Sub), die Ware nicht abliefern, zerstören oder sonstwas ist es deren Problem geeignetere Leute zu finden, die es schaffen die Leistung zu erbringen für die bezahlt wird. Damit habe ich als Kunde des Verkäufers schon mal gar nichts zu tun und als Verkäufer (also Kunde des Transporteurs) kann man im Zweifelsfall zukünftig mit einem anderen Unternehmen zusammenarbeiten.

Grüße,
Sue

Ich meine das nicht böse, aber man sollte Urteile, die man
nicht mal ansatzweise versteht, auch nicht zitieren. Das
Urteil sagt in keinster Weise aus, dass die Versandkosten
nicht auf den Verkäufer umgelegt werden dürfen. Das dürfen sie
im Rahmen der Vertragsfreiheit natürlich!

Merkwürdig, Du hast doch zur Kenntnis genommen, dass die Ausgangsfrage ausschließlich um den versicherten Versand ging?
Und die wird bei ebay auch von gewerblichen Verkäufern (nur um die geht es) gerne auf den Käufer überwälzt.
(übrigens kriegt der Käufer ja auch mit, wenn es sich um einen versicherten Versand handelt und deshalb die Versandkosten höher sind als einfacher Versand und er die ERHÖHTEN Versandkosten trägt.)
Aber warten wir es einfach mal ab.
Derzeit wird abgemahnt, wenn der gew. Verkäufer beides - unversichert oder versichert - dann aber zu Lasten des Käufers - anbietet.
Ob dann - wenn ausschließlich versicherter Versand, aber zu Lasten des Käufers - angeboten wird, auch wieder eine Entscheidung existieren wird, die zu Abmahnungen führt??
Der Weg von Dusan dürfte dann auch nicht mehr funktionieren, wenn der Käufer erkennen kann, dass bei den Transportkosten eine Transportversicherung mit im Spiel ist.
Gruß
Peter

Hallo Levay,
ich bin natürlich von online-Auktionen ebay etc wie in der Brettüberschrift ausgegangen - und damit auch vom Versandhandelsrecht und nicht von irgendeinem Händler, der irgendjemand etwas nach Hause liefert.
Das hatte ich als selbstverständlich vorausgesetzt.
Gruß
Peter

Im Grunde hast Du Recht, dennoch können im Einzelfall einige Dinge für den versicherten Versand sprechen. Unversicherter Versand bedeutet meist Warensendung. Warensendungen brauchen oft 7 Tage oder länger bis sie zugestellt werden. Beim versicherten Versand kann der Zustellstatus meist schnell durch Paketnummern erfragt werden. Im übrigen ist ein Rechtsstreit mit unbelehrbaren Ebayern immer ärgerlich, selbst wenn man im Recht ist…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das Mehrporto muss der Händler ja nicht mal selbst bezahlen
sondern kann es sich vom Kunden bezahlen lassen.

Das sehe ich anders - Wenn ein bestimmter Betrag für den Versand vereinbart ist, dann kann auch nur dieser verlangt werden.

Nicht selten
liest man bei Gewerblichen nämlich auch, dass unversicherter
Versand auf Risiko des Kunden geht, was für mich dann ein
KO-Kriterium ist.

Solche AGB-Klauseln sind zumindest ggü. Verbrauchern unwirksam.