Versichertes Paket beschädigt // keine Haftung?

Hallo,

ein Versender hat dem Empfänger eine Sendung (versichertes Paket) via DHL geschickt. Beim Empfänger kam diese Sendung beschädigt an und er hat sie aufgrund dessen gar nicht erst angenommen, sondern dem DHL-Zusteller direkt wieder mitgegeben. Auf dem Paket war vom DHL-Zusteller der Vermerk „Annahme verweigert“.

Der Versender erhält daraufhin eine Benachrichtigung, dass er diese Sendung bei seiner Hauptpost abholen solle.

Der Versender stellt daraufhin eine Schadensanzeige bei der Post und erläutert in dieser den Sachverhalt. Ordentlich verpackt war die Sendung.

Der Versender erhält daraufhin ein Schreiben von der Post mit folgendem Inhalt:

„Der Empfänger hat mit uns die Zustellung durch Ablage vereinbart, dabei dokumentiert der Zusteller die ordnungsgemäße Auslieferung. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung ist eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung nach erfolgter Ablage ausgeschlossen.“

Wie ist das zu verstehen? Der Empfänger hat die Sendung ja gar nicht erst angenommen. Somit kam es zu keiner „Ablage“.

Vielen Dank & Grüße!

Susi

„Der Empfänger hat mit uns die Zustellung durch Ablage
vereinbart, dabei dokumentiert der Zusteller die
ordnungsgemäße Auslieferung. Durch den Abschluss dieser
Vereinbarung ist eine Haftung für den Verlust oder die
Beschädigung der Sendung nach erfolgter Ablage
ausgeschlossen.“

Wie ist das zu verstehen?

GAr nicht, da hat der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht.
Eventuell gibt es ja eine Zustellungsvereinbarung, welche aber hier nicht griff. Ebenso erfolgte ja auch keine Zustellung durch Ablage.

Man sollte den Irrtum klären.

Vielen Dank. Der Versender hat gegen das Schreiben der Post Widerspruch eingelegt.