Hallo,
ein Versender hat dem Empfänger eine Sendung (versichertes Paket) via DHL geschickt. Beim Empfänger kam diese Sendung beschädigt an und er hat sie aufgrund dessen gar nicht erst angenommen, sondern dem DHL-Zusteller direkt wieder mitgegeben. Auf dem Paket war vom DHL-Zusteller der Vermerk „Annahme verweigert“.
Der Versender erhält daraufhin eine Benachrichtigung, dass er diese Sendung bei seiner Hauptpost abholen solle.
Der Versender stellt daraufhin eine Schadensanzeige bei der Post und erläutert in dieser den Sachverhalt. Ordentlich verpackt war die Sendung.
Der Versender erhält daraufhin ein Schreiben von der Post mit folgendem Inhalt:
„Der Empfänger hat mit uns die Zustellung durch Ablage vereinbart, dabei dokumentiert der Zusteller die ordnungsgemäße Auslieferung. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung ist eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung nach erfolgter Ablage ausgeschlossen.“
Wie ist das zu verstehen? Der Empfänger hat die Sendung ja gar nicht erst angenommen. Somit kam es zu keiner „Ablage“.
Vielen Dank & Grüße!
Susi