Versichertes Paket - wer bekommt Schaden erstetzt?

Hallo,

ich habe bei deine-tierwelt.de Bruteier bestellt. Die kamen kaputt an. Bezahlt habe ich per PayPal.

Der Verkäufer bietet an, die Hälfte des Kaufpreises zurück zu erstatten. Er meint, das Paket hätte bei Erhalt und in Anwesenheit des Postboten geöffnet werden müssen. Dann hätte man von der Post den Schaden erstattet bekommen. Aber wer macht das schon, wenn das Paket äußerlich in Ordnung erscheint?

Wie sieht die Regelung aus? Kann nur der Empfänger einen Schaden bei der Post geltend machen und nicht der Versender?

Viele Grüße,
Stefan

Hallo,

ich habe bei deine-tierwelt.de Bruteier bestellt. Die kamen
kaputt an. Bezahlt habe ich per PayPal.

das ist blöd.

Der Verkäufer bietet an, die Hälfte des Kaufpreises zurück zu
erstatten. Er meint, das Paket hätte bei Erhalt und in
Anwesenheit des Postboten geöffnet werden müssen. Dann hätte
man von der Post den Schaden erstattet bekommen. Aber wer
macht das schon, wenn das Paket äußerlich in Ordnung
erscheint?

Völliger Unsinn. Man muss die Sendung auf äußere Schäden untersuchen. Kein Paketzusteller wartet darauf, dass man das Paket öffnet und den Inhalt prüft.

Wie sieht die Regelung aus? Kann nur der Empfänger einen
Schaden bei der Post geltend machen und nicht der Versender?

Der Versender hat den Vertrag mit dem Paketdienst und ist daher der primär Anspruchsberechtigte. Dass kann Dir aber relativ egal sein, solange Du als Privatperson bei einem Unternehmer gekauft hast. Dann trägt nämlich grundsätzlich der Verkäufer das Transportrisiko.

Der Verkäufer versucht Dich hier ganz billig abzuspeisen. Lass Dich nicht beirren und fordere Ersatzlieferung oder Erstattung des kompletten Preise und der ggf. gezahlten Versandkosten.

Gruß

S.J.

Weise den Versender doch zusätzlich noch auf §3 Abs. 3 der AGB DHL PAKET hin, der besagt:

[Der Absender] wird die Sendung so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch DHL und Dritten keine Schäden entstehen.

Zusätzlich kannst du ihm diesen Link hier (Versandbedingungen) schicken und ihn auf Punkt 3.2 Absatz 1 hinweisen…
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dh…

Hätte der Absender die Sendung anständig verpackt, so wie es seine PFLICHT ist, wären die Eier noch ganz. Zeig ihm 'nen Vogel - sobald er geschlüpft ist.