Unwiderrufliches Bezugsrecht,welche Bedeutung hat das für die versicherte Person, zu mal der Bezieher verstorben ist.
Unwiderrufliches Bezugsrecht,welche Bedeutung hat das für die
versicherte Person, zu mal der Bezieher verstorben ist.
Welches bezugsrecht, das für den Erlebens- oder für den Todesfall.
Unwiderrufliches Bezugsrecht,welche Bedeutung hat das für die
versicherte Person, zu mal der Bezieher verstorben ist.Welches bezugsrecht, das für den Erlebens- oder für den
Todesfall.
für die versicherte person!
Welches bezugsrecht, das für den Erlebens- oder für den
Todesfall.für die versicherte person!
Da hast Du Nordlichts Nachfrage wohl falsch verstanden… es gibt 2 Optionen, in denen die Versicherungsleistung fällig wird:
a) die vers. Person stirbt = Todesfallleistung
b) die Vers. läuft ab und die VP lebt noch = Erlebensfallleistung
Grüße, M