Versicherung

Guten Tag

Mein Sohn hat ein Handy das 3 Wochen alt ist( 119,- €),als eine Bekannte sich das anschauen wollte und es dabei auf dem Boden gefallen ist und dabei ist das Innendisplay defekt gegangen.Nun will die Versicherung nur 35€ Wiederbeschaffungspreis erstatten. Kann mir jemand sagen wie sich das verhält oder vieviel die Versicherung zahlen müßte denn es ist erst 3 Wochen alt das wäre ja ein abzug von 70%
danke

gegangen.Nun will die Versicherung nur 35€
Wiederbeschaffungspreis erstatten. Kann mir jemand sagen wie

Wenn das Handy für 35 € erhältlich ist, ist doch alles in Ordnung. Wenn nicht, sollte man den korrekten Preis ermiteln und der Versicehrung mitteilen.

Guten Tag,

Vielen dank für die Antwort
Habe nachgeschaut für den Preis ist es nicht erhältlich wenn sowieso nur gebraucht aber das Handy ist mit 3 Wochen doch noch nicht so alt das man nur noch diese Summe erhält.

Habe nachgeschaut für den Preis ist es nicht erhältlich wenn

Dann sollte man die Versicherung frage, wo die den Preis her haben.

in der privathaftpflichtversicherung wird der „zeitwert“ erstattet.

natürlich ist das handy mehr wert als die angebotene summe, allerdings wird diese summe nicht für das handy ermittelt worden sein, sondern für das defekte display. der anspruchssteller hat das recht auf gleichwertigen ersatz in form des displays und nicht des gesamten handys. daher dient das angebot der reparatur des displays, was ja heutzutage fast immer geht.

wenn das nicht der fall sein sollte, so müssen sie hierrüber einen nachweis bei der Versicherung einreichen, aus dem hervorgeht, dass das handy nicht reparabel ist. dann wird ihnen selbstverständlich auch euin neues angebot gemacht, für den neukauf des handys - geringen abzug bzgl. alter des telefons.

MfG