Liebe/-r Experte/-in,
dieses ausgezeichneten Forums.
Ich habe das EG meines Hauses gewerblich neuvermietet. Der Vormieter hatte eine Galerie und Atelier. Jetzt ist ein Boot- und Modellbauer drin. Als ich bei meiner Brandversicherung anrief, sagten sie mir ich müsse das Gefahrenmerkmal schriftlich mitteilen (beim Einzug des Malers vor ein paar Jahren, war die Mitteilung fernmündlich auch noch okay). Es fällt mir etwas schwer das Gefahrenmerkmal schriftlich zu beschreiben. Außer dass es eine Bootsbauer- und Modellbauwerkstatt ist, mehr kann ich nicht sagen. Kann mir jemand helfen?
Merci!
manulle
Hallo,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, würde das erst mal genau so wie hier - und mit der Frage dazu - an die Versicherung schicken.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Manuela,
das kann ich mir vorstellen, dass Dich dieses verunsichert (- bloß nix falsches schreiben!) - Aber ich kann Dich beruhigen, das ist ganz normal und die Versicherungsbedingungen sehen diese Vorgehensweise vor. So wie Du geschrieben hast, hätte ich auch ein Problem genau zu wissen, um was für ein Betrieb es sich handelt!
- ist es ein Bootsbauer, der Boot zur Beförderung von Personen oder Sachen baut? Dann ist das Gefahrenpotential groß, da hier mit Lacken gearbeitet wird, größere Holzbearbeitungsmaschinen genutzt werden, die leider immer wieder durch Überhitzung als Brandursache angenommen werden oder
- handelt es sich um eine kleine Werkstatt, in der Modelle gebaut werden?
Wenn Du der Versicherung einfach schreibst, um was es hier geht, vielleicht noch die Internetseite des Betriebes oder einen Flyer beifügst, dann hast Du Deine Pflicht getan. Sollte es sich um einen Betrieb 01. handeln, musst Du mit einem höheren Beitragszuschlag rechnen.
Bitte prüfen dann, ob sich evtl. der Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt.
Beste Grüße
Hermann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Haloo Hermann,
merci für die prompte Antwort. Ist dann Betrieb 01, es sei denn sie lackieren woanders (ist noch in der Diskussion, weil das erste Boote gerade erst gebaut wird). Habe ich denn durch die Tarifänderung ein Sonderkündigungsrecht? Habe den Vertrag glaube ich auf fünf Jahre abgeschlossen, müsste erst mal nachsehen.
Herzlichst
manulle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Manuela,
generell hast Du bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Hier werden nicht nur die Lacke als besondere Gefahr angesehen, sondern auch die Maschinen und das Baumaterial. (erhötes Brandrisiko)
Besten Gruß
Hermann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Frau Breitenberger,
ja, A L L E Erklärungen müssen schriftlich erfolgen.
Denn, sollten zu einem späteren Zeitpunkt Unstimmigkeiten auftreten, so wird man sich auf diese Erklärung berufen können. Bei mündlichen Erklärungen kann J E D E R diese Erklärung bestreiten.
Das sollte auch in Ihrem Interesse und zu Ihrem Schutz sein.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Wiese
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo.
Leider nicht mein Bereich…
Andreas
Sehr geehrte Frau Breitenberger,
bevor ich Ihre Frage beantworte müßte ich erst einmal einiges Wissen. Und zwar haben Sie doch sicher eine Gebäudeversicherung. Was beinhaltet diese? Hat die Gebäudeversicherung keine Elementarschäden drin? Sind Sie nicht bereits in Ihrer Gebäudeversicherung gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Elemetar geschützt?
Bitte antworten Sie mir, damit ich Ihre Frage beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Böhmann
Liebe/-r Experte/-in,
dieses ausgezeichneten Forums.
Ich habe das EG meines Hauses gewerblich neuvermietet. Der
Vormieter hatte eine Galerie und Atelier. Jetzt ist ein Boot-
und Modellbauer drin. Als ich bei meiner Brandversicherung
anrief, sagten sie mir ich müsse das Gefahrenmerkmal
schriftlich mitteilen (beim Einzug des Malers vor ein paar
Jahren, war die Mitteilung fernmündlich auch noch okay). Es
fällt mir etwas schwer das Gefahrenmerkmal schriftlich zu
beschreiben. Außer dass es eine Bootsbauer- und
Modellbauwerkstatt ist, mehr kann ich nicht sagen. Kann mir
jemand helfen?
Merci!
manulle
Sehr geehrte Frau Böhmann
vielen Dank, das ist eine gute FRage. Ich habe eine Gebäudeversicherung. Sie beinhaltet die Gefahren: Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall und Absturz lenkbarer Flugkörper. Nutzwärmeschäden, was immer das auch ist, sind ausdrücklich eingeschlossen.
Der Jahresbeitrag ist etwa 135 Euro.
Mfg
Manuela Breitenberger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sehr geehrte Frau Breitenberger,
eigentlich sind Sie durch die Gebäudeversicherung gut geschützt. Denn die Gebäudeversicherung hat Sie bereits nach Land, Stadt, Straße und Gefahrenmerkmale eingeordnet. Die sind bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich. In den meisten Gebäudeversicherungen wird genau berechnet wie hoch Sie gegen Feuer u.s.w. versichert sein sollten.
Ich an Ihrer Stelle würde bei den beiden Gewerbetreibenden darauf bestehen, das diese eine Haftpflicht-Gewerbeversicherung abschließen die Feuer mit einschließt. Sie können, wenn Ihnen Ihre Gebäude-Versicherung nicht ausreichend erscheint, diese erhöhen lassen. Eine extra Feuerversicherung halte ich nicht für nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Böhmann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sehr geehrte Frau Böhmann,
vielen Dank für die prompte Antwort am Sonntag. Sorry, es sind soviele neue Begriffe, ist denn diese Gewerbe-Haftpflicht dasselbe wie eine Betriebshaftpflicht? Die hat mein Mieter nämlich. Außerdem kann ich ja bei einer Erhöhrung der Prämie durch weitere Gefahrenmerkmale diese zum Teil auf die Nebenkosten umlegen.
MfG
Manuela Breitenberger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Manuela,
ich würde die Verantwortung für die richtige Beschreibung des Gefahrenmerkmals der Versicherung übertragen. Teile Ihnen nur mit was Du ganz genau weißt.
Dann schreibe dazu, dass Du darum bittest, es soll jemand von der Versicherung vorbei kommen und sich das vor Ort anschauen.
Ansonsten sollen Sie Dir einen für Boots- und Modellbauer erstellten Fragekatalog zusenden.
Liebe Grüße
Tomas
Sehr geehrte Frau Breitenberger,
ja es ist das gleiche wie die Betriebshaftpflicht. Er müßte auch gegen Feuer versichert sein. Wie Sie mit Ihren Mieter verbleiben bleibt Ihnen überlassen. Wie ich bereits erwähnte, wenn Sie sich nicht sicher fühlen, erhöhen Sie Ihre Gebäudeversicherung. Lassen Sie sich ein Angebot geben, wie viel Sie mehr zahlen müßten. Die Gebäudeversicherung besteht aus mehreren Bausteinen. Vergleichen Sie was Sie zahlen müßten, wenn Sie eine extra Feuerversicherung abschließen oder den Baustein Brand Ihrer Gebäudeversicherung erhöhen. Auf keinen Fall brauchen Sie zweimal Elementarschäden u.sw.
ich hoffe, ich habe Ihnen geholfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Eva-Maria Böhmann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
seeeeeeeeeeeeeehr Frau Böhmann, Danke!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Besser kann msn das nicht Beschreiben. Eine Versicherung geht nach den Risiken ob es Innendienstlich oder Außendienstlich ist und ob die Risiken wegen der Arbeit des Gewerkes teurer machen muss, weil zum Beispiel jemand schweissen muss. Künstler die ausschließlich ohne Schweißbrenner arbeiten und nur den Pinsel schwingen, können weniger Feuer machen. Es sei denn, es ist ein Kettenraucher.
Es geht um das Risiko Schaden anzurichten und wenn das Haus oder die Räumlichkeit einen Schaden bekommt, wollen Sie es ja so haben wie es vor der Vermietung war? Denke ich.
LG