Guten Tag,
Ich habe ein Versicherrungs schaden .Es ist so passiert. Mein Sohn 7 JAhre hat bei einen Polterabend ausversehen eine Porzellantasse zu hoch geschmiessen und dabei ist die Tasse in der HAustür füllung (Glas ) gefallen ,die dann zu bruch ging .es stand ein Brett davor das war aber nicht gerade hoch . Nun meine Frage ; wenn ich es so bei meiner Haftflicht angebe bezahlt die den Schaden ???
Danke im Voraus Peter