Guten Tag,
Wenn beim NAchbar die Glasscheibenfüllung ( wert ca. 500 euro ) durch ein Sektflaschenboden in bruch geht ( sektflasche iin Plastiktüte ,gestolpert , sektflascheboden in der tür gehauen)
bezalht das dan die Haftplicht???
Guten Tag,
Wenn beim NAchbar die Glasscheibenfüllung ( wert ca. 500 euro ) durch ein Sektflaschenboden in bruch geht ( sektflasche iin Plastiktüte ,gestolpert , sektflascheboden in der tür gehauen)
bezalht das dan die Haftplicht???
Grundsätzlich muss dein nachbar erstaml die anspüche dir gegenüber gelten machen. Diese ansprüche gibst du dann an deine Haftpflichtversicherung weiter. Die Haftpflichtverischerung wiederum prüft ob die ansprüche gerechtfertigt sind(Pasive Rechtschutzversicherung der PH). Bei einem Privathaftplichtschaden kommt die Verschuldenshaftung zu tragen. Grundsätzlich muss ein Verschulden (Fahrlässig in diesem Fall) Eine verletzung eines Rechtsgut hier das Eigentum die Scheibe vorliegen. Hier mal ganz oberflächlich erklärt. Also wenn die Versicherung anerkennt, dass du Fahrlässig gehandelt hast, mit deiner Tüte (was du mit 99% sicherheit getan hast) muss die Privathaftplichterversichung für den Schaden aufkommen.Sollte die Versicherung den Schaden ablehnen dann bestehen (im Normalfall) keine Ansprüche deines Nachbarn gegen dich.–> wenn kein verschulden deinerseits vorliegt kann dein Nachbar dich auch nicht belangen. Anderest sieht es aus wenn du die Flasche mit Vorsatz in die Scheibe haust dann Zahlt die Versicherung nicht ist ein Ausschluss der meisten Hafftpflichtversichere dann musst du die kosten aus eigener kasse tragen.
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Hallo!
Es kommt drauf an, wer den Schaden eben verursacht hat. Bist du gestolpert und hast die Glasscheibe deines Nachbarn beschädigt? Dann zahlt deine Haftpflichtversicherung, ja. Oder ist dein Nachbar gestolpert und hat seine eigene Glasscheibe beschädigt? Dann benötigt er eine Glasversicherung.
Ansonsten ist das ein unspektakulärer klassischer und ständig vorkommender Haftpflichtschadenfall.
Wenn du noch Fragen hast, dann kontaktiere mich.
Gruß
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Guten Tag Günter,
Zuständig ist in diesem Fall Ihre Privathaftpflichtversicherung!
Wenn Sie den Schadenhergang der Versicherung etwas ausführlicher auf deren Schadenformular schildern, sollte der Schaden an der Glasfüllung reguliert werden!
Hallo Günter07!
Von Deiner Schilderung her ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung und Du kannst den Vorall auch gerne so Schildern, sollte keine Probleme bei deiner Versicherung geben geben.
Ergänzend könnte man noch sagen, dass die Glasversicherung deines Nachbarn den Schaden an der Tür erstattet und sich dann bei Dir bzw. bei deiner Haftpflicht-Versicherung Ihr Geld zurück holt…
Hoffe konnte Dir Helfen!
Beste Grüße Peter
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