Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
hi,

ich habe mal follgende frage:

ich habe 1997 meinen führerschein gemacht.
ab 97 bis ca 2000 habe ich ein auto gefahren, welches über meinen vater als zweitwagen versichert war (würthembergische versicherung). ab ca 2000 habe ich den wagen über mich versichert und konnte prozente (glaube 80-90 %) auf mich überschreiben.
im jahre 2003 versuchte ich die versicherung zu wechseln, weil ich eine andere versicherung gefunden habe, die günstiger war.
die betonung liegt auf versucht.
ich habe zum jahresende, die würtembergische gekündigt und bin zum 1.januar 2004 zur hdi gewechselt.

ich habe damals meine 60% die ich laut schreiben der würtembergischen hatte, bei der hdi angegeben.
die hdi buchte den entsprechenden betrag für meine kfz versicherung ab.
jedoch hat mich die hdi immer wieder angeschrieben, das sie keine versicherungsbestätigung von der würtembergischen gekriegt hat.

nach einem halben jahr buchte die hdi mir den preis für 180% ab, weil sie keine bestätigung der würtembergischen kriegte ab, sie haben mich quasi als neuling eingestuft.

ich war natürlich sauer und ging zur zentrale der würtembergischen und fragte warum sie keine versicherungsbestätigung der hdi zusende.
sie sagten aber, das ich garkeinen anspruch auf die 60% habe, weil ich nie mit 180 % angefangen habe, sondern die prozente von meinen vater übernahm.
es war ein geschänk, das nur intern galt (ich habe aber um die prozente zu kriegen, eine rechtsschutz und haftpflicht mit abgeschlossen)

das ich damals knapp 4 jahre auf eigenen namen fuhr interessierte nicht.
zähneknirschend bin ich zur hdi gegangen und sie haben mich kulanterweise aus den vertag gelasen.
die differenz war aber futsch.
so bin ich zurück zur würtembergischen gewechselt, bis september 2007-
da habe ich mein auto verkauft.
im okt. 2009 habe ich einen anderen wagen bei der würtembergischen mit 55% auf mich angemeldet.

ich möchte aber den corsa den ich jetzt fahre verkaufen und mir einen größeren wagen zulegen.

ich habe im internet versicherungen gefunden, die günstiger sind, habe aber angst das mir das gleiche wie 2004 passiert.
darf die würtembergische das überhaupt?
worauf habe ich zu achten?

vielen, vielen dank im voraus

marion

Hallo Marion,

über die Hintergründe kann ich nur spekulieren. Bei meinen Kunden hat es bislang immer funktioniert, wenn ich einen Schadenfreiheitsrabatt vom Vater auf ein Kind übertragen wollte. Dabei geht schlimmstenfalls die das eine oder andere Jahr verloren, weil man immer nur so viele schadenfreie Jahre übertragen bekommt, wie man sich auch selbst hätte erfahren können.

Deine 60 % müssten bei der Württembergischen in etwas 6 oder 7 schadenfreien Jahren (SF-7 entsprechen). Die hättest du dir seit 1997 in etwa auch selbst erfahren können. Insofern hätte auch die Übertragung klappen müssen. Woran es gelegen hat kann ich wie gesagt nicht genau sagen, auf jeden Fall ist die Begründung der Württ. doch etwas fadenscheinig.

Mein Tip: Such dir einen Versicherungsmakler. Das ist in der Regel die unabhägigste Instanz, die es in der Versicherungsvermittlung gibt. Der kann zum einen - nach deiner Beauftragung - über die Württembergische herausfinden, welchen Rabatt sie bestätigen würde bei einem Wechsel und zum anderen kann er dir u. U. sogar eine noch bessere/günstigere Versicherung empfehlen als die, die du im Auge hattest.

Aber dennoch vorsicht! Auch Makler wollen Geld verdienen und an Kfz-Versicherungen verdient man im Grund garnichts, ist von daher auch nicht sehr attraktiv. Deshalb nicht gleich was anderes mit aufschwatzen lassen, es sei denn, du kannst es wirklich gebrauchen (z. B. Verkehrsrechtsschutz oder etwas ähnliches).

Hoffe, wenn auch nicht konkret, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo Marion,

das Problem wird immer wieder das selbe sein.
Wenn die Württemb. einst die SFR-Übertragung nur aus Kulanz und nicht auf Basis einer vertraglichen Grundlagen (Vers.-Bedingungen) durchführte, wird sie einem etwaigen Nachversicherer (wenn Gesellsch. gewechselt wird) nur so viele SF-Jahre bestätigen, wie du dir seit erstmaliger Vers. bei der Württemb. und normaler Ersteinstufung (i.d.R. SF 0) dort hättest erfahren können.
Tipp: frage jetzt bei der Württemb. nach, wie viele echte SF-Jahre sie momentan vermerkt haben. Dann weisst du, mit welchem SFR du bei den anderen Versicherern rechnen kannst.

Es ist i. ü. nicht wirkl. schwer, günstiger als Württemb. zu sein… :smile:
Wenn gewünscht, will ich dir dann gern einen Vergleich rechnen.
Meine Kontaktdaten stehen im Impressum meiner HP.

VG, Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Marion!

Zunächst einmal ist es schwer nachvollziehbar, weshalb damals die Versicherungszeit von Deinem Vater nicht „ganz normal“ auf Dich übertragen werden konnte, sodass es als „ganz normale“ Versicherungszeit für Dich berücksichtigt werden kann.

Aber gehen wir mal davon aus, dass das - aus welchem Grund auch immer - nicht möglich war und Du nur eine günstigere Prämie auf Grund einer (Kulanz-)Sondereinstufung erhalten hast. In solchen Fällen ist es keine Besonderheit, dass eine solche Sondereinstufung nicht an ein anderes Unternehmen bestätigt wird.

Allerdings wird in einem solchen Fall die Versicherungszeit der Nachversicherung bestätigt. Bei Dir z.B. vom 01.01.2000 bis 01.10.2007, keine Schäden (beispielhaft). Die neue Versicherung rechnet dann aus, welche Schadenfreiheitsklasse sich daraus ergibt und stuft entsprechend ein - im o.g. Fall z.B. in die SF 7 (wenn wirklich keine Schäden waren).

Am einfachsten wäre es wohl, wenn Du direkt mal die Württembergische fragst, ob jetzt zumindest Deine Versicherungszeit bestätigt würde…und wenn nicht, warum nicht.

Gerne helfe ich Dir dann weiter.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo Marion,

also da sind scheinbar mehrere Sachen schief gelaufen bei der Wurttembergischen.
Die Aussage der Württembergischen dass Du keinen Anspruch auf die 60% hattest weil Du nicht mit 180% angefangen hast, ist definitiv falsch. Wenn jemand einen Rabatt übertragen bekommt dann muss er ja auch nicht erst mit 120% anfangen. Also das ist blanker Unsinn was man da erzählt hat.
Aber das im Nachhinein aufzubröseln wird wohl nicht möglich sein.

Nun geht es ja wohl nur noch darum, dass die momentanen 55% bei einem Versicherungswechsel erhalten beleiben. Und da sehe ich keinerlei Schwierigkeiten. Egal zu welchem Versicherer Du künftig wechseln solltest, den derzeitigen Rabatt muss die Württembergische bestätigen.

Insofern möchte ich Dich beruhigen, die Einstufung bei der neuen Versicherung wird keine Probleme bereiten.
Ansonsten schicke mir eine Mail und ich frage bei der Württembergischen nach.

Einen schönen Abend und nette Grüße,

Horst Heydeck
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Heydeck & Partner

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    Tel.: 05183 - 2187
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    www.versicherungen-check-24.de
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    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
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Schlichtungsstellen.
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www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Liebe Marion,

wenn ich meine Prozente selber „erfahre“, muss die Versicherung meine Schadensfreiheitsklasse auch der Folgeversicherung weitermelden. Bei der „Zweitwagenregelung“ ist das anders. Hier wird bei einigen Versicherern eine günstigere Einstufung gewährt, solange der Erstvertrag existiert. Diese Prozente werden nicht weitergemeldet. Die zweite Möglichkeit, dass man seine Prozente nicht mitnehmen kann ist der sog. Rabattretter. Wenn ich also einen Unfall verursache, werde ich zwar nicht hochgestuft, trotzdem habe ich intern eine schlechtere SFK, die bei einem Versichererwechsel auch gemeldet würde.

Wenn Sie die Prozente WIRKLICH von Ihrem Vater auf sich übertragen lassen, müssen diese auch wirklich gemeldet werden. Dann sind sie aber bei Papa wirklich futsch, das heißt, er würde , wenn er einen neuen Wagen anmeldet bei SF 0 anfangen (über 200%).
Am besten ist es meistens, die Prozente von Opa zu übernehmen, der selber nicht mehr fahren möchte.

Hallo,

das kann man nur beantworten, wenn man die Unterlagen prüfen kann.

Wenn tatsächlich eine SFR-Übertragung vom Vater auf Dich stattgefunden hat, gehört der SFR Dir. Dann muss diese schadenfreie Zeit auch weiterbestätigt werden.

Grüße, M

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Erst einmal ,üssten Sie nachfragen, wie die wirkliche SF Klasse bei der HDI aussieht und wer der Rabattinhaber ist. Mit dieser SF Klasse können Sie dann einen Vergleich bei anderen Gesellschaften rechnen. Sollte der Rabtt noch bei Ihren Vater liegen, erfragen Sie bitte, welche SF Klasse Ihnen bei einem Rabattausch übertragen würde.

MfG

St5ephan Brückner

Hallo,

leider war ich im Urlaub und kann erst jetzt antworten!

Einen Rat habe ich aber leider nicht für diesen Vorfall… Sorry

Einfach erneut versuchen bei einem Service-Versicherer!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
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