Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bräuchte ganz dringend Ihren Rat:

Folgende Thematik:
Vor 12 Jahren wurde eine Rentenpolice abgeschlossen. Der Vertreter hat mir eine Kapitalwahlrecht nach 12 Jahren zugesichert. Seid 12 jahren zahle ich monatl. 102 € ein.
Nun sind die 12 Jahre um, und man sagt mir dass ich überhaupt kein Kapitalwahlrecht hätte. Würde sondern nur eine monatl. Rente von 68 € erhalten.
Leider wurde ich hier vom Vertreter rein gelegt und die Police nicht richtig gelesen.

Nun meine Frage: Die 12 jahres Frist läuft jetzt am 31.05.12 ab. Habe ich eine Möglichkeit noch zu Kündigen und nur mein eingezahltes Geld wieder zubekommen? Die Zinsen können die von mir aus behalten.

Würde mich über eine baldige antwort sehr freuen, da ich nicht mehr viel Zeit habe.

Viele Grüße
Jazzmin

Hallo Jazzmin, das ist eine blöde Sache … und wieder mal ein Versicherungsvertreter der keine Ahnung hat oder dich vorsätzlich beschissen hat.

Ich kann vorab nur soviel sagen, dass die Versicherung jetzt erst mal abläuft … da ist nix mehr zu machen.

Bitte scanne die Police ein und schick` sie mir an meine private eMail - [email protected] … wenn du noch den Namen des damaligen Vertreters weißt (Visitenkarte?), dann bitte mit dazu mailen.

Ich versuche was ich kann!

Gruß Bernd

Hallo,

man sollte ihn würgen… ;-(((

Nach 12 Jahren hat man kein Kapitalwahlrecht, sondern nach 12 Jahren sind die Erträge steuerfrei, da der Vertrag vor 2004 abgeschlossen wurde - das ist alles zum Thema „12 Jahre“

Schicken Sie der Versicherung ein Schreiben „bitte teilen Sie mir für meinen Vertrag Nr. … die Auszahlungssumme / Ablaufleistung zum 31.5.2013 , 2014 , 2015 mit und dazu die Höhe der bisher steuerfrei aufgelaufenden Überschussanteile. Bitte führen Sie die Werte für 2013, 2014 und 2015 separat so auf, wenn die Laufzeit am 31.5. in diesen Jahren endeen würde.
Vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort - Anrufe oder Vertreterbesuche sind ausrücklich nicht erwünscht!“
Und dann entscheiden Sie, welche Möglichkeit Sie nehmen.
Ein geringer Beitrag führt meines Wissens zu einer steuerlichen „Novation“, das heißt, dass die 12 Jahre neu zu laufen beginnen.
Bei einer Laufzeitverkürzung ist dies nicht der Fall - und es soll NUR eine Laufzeitverkürzung sein, ausdrücklich keine KÜndigung!!!
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Hallo,

hier empfehle ich noch einmal ganz genau die Bedingungen zu lesen. Grundsätzlich ist eine Kündigung mit zu hohen Verlusten verbunden. Ich würde mir den Betrag ausrechnen lassen, der bei einer Kündigung gezahlt wird und abklären, ob das nicht obendrein steuerschädlich ist.

Sorry, aber eine „Ferndiagnose“ ist praktisch ohne weitere Angaben nicht möglich.

Gruß
Charly