Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mit meinen Pkw auf der Arbeit einen Unfall . Dies haben wir der Versicherung meiner Firma zwecks Reparatur gemeldet . Die Versicherung wollte einen Kostenvoranschlag den ich dann auch sofort zur Versicherung geschickt habe . Da ich gerade Urlaub hatte habe ich mein Pkw schon zur reparatur gegeben und die Summe aus eigener Tasche bezahlt .Da ich davon ausging das die Versichung das Geld überweist habe ich mir keine Rechnung geben lassen . Nun verlangt die Vericherung aber solchige . Können die nicht auch nach Kostenvoranschlag abrechnen oder besteht da keine Chance ? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

Ja, eine Entschädigung auf Basis des Kostenvoranschlages ist möglich, allerdigs bezahlt die Versicherung in diesem Fall nicht die entstandene Mehrwertsteuer,
also nur Kostenvoranschlag netto. fraglich ist in diesem Fall auch, ob sie das Ausfallgeld für die Tage bekommen die Ihr Auto in der Werkstatt stand (max 10 Tage x summe X)

Gruß Boxerchen

Guten Tag,

Du scon wieder!!!:smile:

Hallo!

Grundsätzlich kann nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden, hier wird dann jedoch die Mehrwertsteuer nicht mit überwiesen, da diese nur anfällt, wenn das Fahrzeug repariert wird.

MfG
CKH

Wenn Sie bei der reparierenden Werkstatt eine Kostenabtretungserklärung unterschrieben hätten, dann hätte die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen können und Sie hätten nicht in Vorlage treten müssen.
Wenn Sie gezahlt haben, dann sollten Sie von der Werkstatt auch eine Rechnung erhalten haben und diese einreichen können. Falls die Werkstatt vergessen hat Ihnen eine Rechnung zu geben, würde ich hingehen und diese nachfordern.
Wenn Sie nach Kostenvoranschlag abrechnen wollen, so ist dies auch möglich. Sie erhalten dann allerdings den Nettopreis (also ohne Mehrwertsteuer). Falls Sie innerhalb von 2 Jahren dann mit Rechnung reparieren lassen, können Sie den Differenzbetrag noch von der Versicherung fordern. Ansonsten ist die Mehrwertsteuer, wie das Wort „Steuer“ bereits aussagt, eine Einnahme für den Staat und dient nicht der zusätzlichen Kostenerhöhung für die Versicherung. Von daher ist es gerechtfertigt, wenn die Versicherung dann auch nur den Nettobetrag bezahlt. Mit Einreichung einer Rechnung ist sozusagen der Nachweis geführt, dass die Mehrwertsteuer auch an den Staat abgeführt wird.

Ja, eine Entschädigung auf Basis des Kostenvoranschlages ist möglich, allerdigs bezahlt die Versicherung in diesem Fall nicht die entstandene Mehrwertsteuer,
ob sie das Ausfallgeld für die Tage bekommen die Ihr Auto in der Werkstatt stand (max 10 Tage x summe X)

Gruß Boxerchen

Guten Tag,