ich habe folgende Frage.
Ich habe zum 30.11.2005 meine Autoversicherungen bei der
A… gekündigt!
Leider bestätigt mir die Versicherung die Kündigung nicht schriftlich.
Ich habe bereits im Versicherungkonzern angerufen und mich erkundigt.
Man sagte mir die Autoversicherungen sind gekündigt und ich werde es noch schriftlich bekommen!
Die Frage ist nur wann (20.09.2005 erstes Schreiben!!! an V.)
Ist meine Kündigung jetzt Rechtswirksam?
Besser wäre es natürlich etwas in Schriftform zu haben!
Was kann ich tun???
also KFZ-Verträge werden immer auf 1 Jahr abgeschlossen. Meistens von Monat 01 - 12. Kündigungsfrist 1 Monat zur Hauptfälligkeit
Man kann die Versicherung also bis 30.11.2005 zum 31.12.05 kündigen.
Normalerweise sollte man dem Kunden eine Kündigungsbestätigung zu senden. Das ist aber nicht unbedingt von nöten, da bei nicht reagieren die Kündigung auch wirksam wird. Ich glaube, wenn du von der anderen Vertragspartei nach 2 Wochen ab Versanddatum nichts bestätigts bekommen hast, dann ist die Kündigung zu Deinem genannten Termin wirksam. Wenn man sich nicht rührt, dann ist das aber eine schlechte Politik.
Normalerweise reicht es eine Kündigung mit einem normalen Brief zu versenden. Ich rate aber immer zum Einschreiben. Man hat einfach mehr Sicherheit, dass die Kündigung auch eingegangen ist.
Solltest Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, dann würden die sich melden. Da sind die schnell.
Gruß Raumpilot
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Hallo,
du hast prinzipiell recht raumpilot. allerdings steht in den akb, die ich kenne, das die kündigung mittels eingeschriebenen briefes gesandt weden soll. außerdem ist der vn in der nachweispflicht, wenn er sich nach der verfahrensweise, wie von dir beschrieben, richten will. also brauch er ein einschreiben.
was ist wenn bei normalen brief der vr behauptet er habe keine kündigung bekommen? es folgt die ablehnung.
ergo: kündigungen immer per einschreiben und auf bestätigung bestehen, dann funzt es auf alle fälle.
gruß
snakeshit
Hallo,
du hast prinzipiell recht raumpilot. allerdings steht in den
akb, die ich kenne, das die kündigung mittels eingeschriebenen
AKB - Allg. Kraftfahrt Bedingungen - diese kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein - lt allg. Recht ist es nicht nötig ein Kündigung per Einschreiben zu versenden.
briefes gesandt weden soll. außerdem ist der vn in der
nachweispflicht, wenn er sich nach der verfahrensweise, wie
von dir beschrieben, richten will. also brauch er ein
einschreiben.
was ist wenn bei normalen brief der vr behauptet er habe keine
kündigung bekommen? es folgt die ablehnung.
ergo: kündigungen immer per einschreiben und auf bestätigung
bestehen, dann funzt es auf alle fälle.
Aus diesem Grunde hatte ich ja geschrieben, dass ich immer dazu rate die Kündigung mit Einschreiben zu versenden.
Sollte er weiterhin Probleme mit der Versicherung haben, dann sollte er sich bei der bafin beschwerden.