nehmen wir mal an Mister X möchte seinen Hausratversicherer wechseln. Denken wir uns mal aus, er möchte von der DEVK zu Asstel wechseln. Nun hat der MA von Asstel nach dem Türschloss gefragt, wie weit es an der Wohnungstür absteht. Mister X schätzt es sind 5mm. Der MA sagt dann aus, die Versicherung wird abgelehnt, da die Sicherheitsmaßnahme zu gering ist, ein Schloss darf maximal 2,9mm vorstehen und es würde keine Versicherung Mister X versichern.
Mister X ist total verwundert, da er der Meinung ist, dass seine alter Versicherung nie danach gefragt.
Ist das wahr, dass die Versicherung aus diesem Grunde abgelehnt werden darf?
Mister X ist total verwundert, da er der Meinung ist, dass
seine alter Versicherung nie danach gefragt.
Und warum wundert Dich das ? Jedes unternehemn hat andere Arbeitsweisen.
Ist das wahr, dass die Versicherung aus diesem Grunde abgelehnt werden darf?
Die Versicherung darf auch abgelehnt werden, wenn die Nase des Antragstellers zu groß ist. Es herrscht Vertragsfreiheit und niemand hat einen Anspruch darauf von einer Gesellschaft im Hausratbereich versichert zu werden.
Mister X ist total verwundert, da er der Meinung ist, dass
seine alter Versicherung nie danach gefragt.
Und warum wundert Dich das ? Jedes unternehemn hat andere
Arbeitsweisen.
Na mit dem unterschiedlichen Arbeitsweisen gibt es ja auch kein Problem. Das Problem ist eher bei der Aussage des MA, dass Mister X quasi bei keiner Versicherung versichert sein könnte, wegen dem Türschloss…
Es wurde ja sogar auf das Kleingedruckte hingewiesen, da ja angeblich in jedem Kleingedruckten das oben genannte drin stehen würde, doch bei der alten Versicherung staht da nichts drin.
Ist das wahr, dass die Versicherung aus diesem Grunde abgelehnt werden darf?
Die Versicherung darf auch abgelehnt werden, wenn die Nase des
Antragstellers zu groß ist. Es herrscht Vertragsfreiheit und
niemand hat einen Anspruch darauf von einer Gesellschaft im
Hausratbereich versichert zu werden.
dass Mister X quasi bei keiner Versicherung versichert sein
könnte, wegen dem Türschloss…
Das ist Unsinn, wir würden das versichern, allerdings mir Risikozuschlag. Außedem hat das Türschloß nur auf das Einbruchrisiko Auswirkungen. Warum nicht gegen feuer und Leitungswasser und Strum verscihert werden kann, ist mir schleierhaft.
Um diesen Vermittler würde ich in der Zukunft einen großen Bogen machen.
Ich schätze mal, dass wohl 50% + x aktuelle
Hausratversicherungen nach diesen Maßgaben „ungültig“ wären.
So sehe ich das auch, danke für die Bestätigung.
Der MA hatte ja auch erst so reagiert, als die
Versicherungssumme angepasst werden sollte.
durch diesen Post wird die Ablehnung auch verständlich. Hier werden höhere Versicherungssummen gewünscht, die offenbar aus Werten über den 700 € a´m2 resultieren. Für ein solch höheres Risiko ist die Anpassung des Haustürschlosses wohl angemessen. Meist reicht es hier, den Schließzylinder nach innen zu verschieben bzw. eine von innen anzuschraubende Rosette aufzusetzen.