Versicherung abgelehnt

Hallo,

als Selbständiger hätte ich gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich wandt mich diesbezüglich an die Allianz, die laut Finanztest sehr gut abgeschnitten hat.

Brav, wie ich bin, gab ich alle meine Arztbesuche der letzten Jahre an. Unter anderem auch eine Psychotherapie. Tatsächlich hat die Allianz mich nun abgelehnt, mit der Begründung, bei mir läge ein erhöhtes Risiko vor. Und das, obwohl die Behandlung schon lange abgeschlossen war und mein Doc mir völlige Genesung attestierte…

Jedem von uns begegnen tagtäglich unzählige Irre auf der Straße, die vielleicht eine Therapie weit nötiger hätten als ich. Gehe ich nun aber richtig in der Annahme, dass jeder dieser Irren problemlos eine Versicherung bekommen würde, nur weil er NICHT zum Therapeuten geht?

Ich muss zugeben, dass ich mich etwas verscheißert fühle. Ich wollte mir was Gutes tun, muss nun aber dafür büßen…

Sollte ich die nächsten fünf Jahre vielleicht besser jedem Arzt - egel welchen Fachbereichs - aus dem Weg gehen, damit ich dann eine Versicherung bekomme?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß
JS

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

das ist bei den Versicherungen ganz normal. Meine hat Zahlungen aufgrund von Wirbelsäulenschäden ausgeschlossen, weil mal vor Jahren eine leichte Rückgradverkrümmung festgestellt wurde.

Du solltest einfach mal Anträge bei anderen Gesellschaften stellen. Es findet sich meist eine, die Dich gegen einen Risikoaufschlag dann doch noch versichert.

Gruß
Marian

Jedem von uns begegnen tagtäglich unzählige Irre auf der
Straße, die vielleicht eine Therapie weit nötiger hätten als
ich. Gehe ich nun aber richtig in der Annahme, dass jeder
dieser Irren problemlos eine Versicherung bekommen würde, nur
weil er NICHT zum Therapeuten geht?

Leider JA!!

Hallo John,

die Versicherungen prüfen im allgemeinen sehr genau, welches „Leiden“ der Antragsteller hat. Sind die Anzeichen vorhanden, das sich ein bestehendes „Leide“ eventuell in Zukunft verschlimmern kann oder das dieses „Leiden“, trotzdem der Antragsteller beschwerdefrei ist, wieder ausbrechen kann, muß der Versicherer (auf Rücksicht aller Versicherten) entscheiden:

a) Lehne ich den Antrag ab und handel mir den Unmut des Kunden ein. Das ist das letzte was eine Versicherung will, gerade auch, wenn der Kunde vielleicht auch mehrere Verträge hat.

b) Nehme ich den Antrag nur unter erschwerten Bedingungen an (mit Risikozuschlag oder Ausschluß).

Beides sind mit Sicherheit nicht die Ideal-Lösungen, werden aber aus dem Aspekt des kalmulierbaren Risiko getroffen. Die BUZ ist schon einige Jahre alt und daher können die Versicherungen schon einschätzen, wie sich Krankheiten entwickeln können.

Mein Tip, bevor du zur nächsten Versicherung gehst:

Spreche nochmal mit der Allianz und die sollen dir sagen, warum Sie dich abgelehnt haben. Die Aussage des erhöhten Risikos finde ich ziemlich dürftig.

Weiterhin wirst du bei anderen Anträge (bei der BUZ) auch gefragt, ob Anträge bereits abgelehnt worden sind. Daher würde sich auch eine spätere Antragstellung nicht rentieren.

Weiterhin wid jede Ablehnung eines Antrages auch gespreichert. Alle Versicherungen haben an diesen Datenpool anschluß.

Ich will die Versicherungen weder in Unschuld waschen, noch verteufeln. Diese Zeilen sollen versuchen, die Zusammenhänge von Ablehnungen des Versicherungsschutzes zu verdeutlichen.

Gruß
Martin

Hallo Marian,

diese Ausschlüsse kannst du aber regelmäßig prüfen lassen. Und das würde ich auch tun.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

diese Ausschlüsse kannst du aber regelmäßig prüfen lassen. Und
das würde ich auch tun.

danke für den Hinweis. Wie geht das genau? Stelle ich da einfach einen formlosen Antrag bei der Gesellschaft auf erneute Prüfung?

Gruß
Marian

Hallo Herr Smith,

als Selbständiger hätte ich gerne eine
Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich wandt mich diesbezüglich
an die Allianz, die laut Finanztest sehr gut abgeschnitten
hat.

Es mag jetzt vielleicht etwas sarkastisch klingen, aber Finanztest ersetzt keinen wirklich guten Berater. Finanztest ist lediglich EINE von vielen Orientierungshilfen.
Vielleicht hätte eine andere Gesellschaft genau die Frage nach der Erkrankung, die dann zum Ausschluss geführt hat, in dem Fragekatalog gar nicht gestellt.
Da helfen dann auch die besten Bedingungen und die niedrigste Prämie nichts, wenn wegen genau dieser Frage der Antrag abgelehnt wird.

Ausserdem haben sie als Selbständiger erweiterte Möglichkeiten, die in Finanztest nicht aufgeführt sind.

Ich bin Fachberater im Gesundheitsbereich und habe mit diesen Problemen jeden Tag zu tun.
Sicherlich gibt es aber auch für ihr Problem noch eine Lösung.

Gut finde ich, dass ihnen die Notwendigkeit einer solchen Absicherung bewusst ist.

Brav, wie ich bin, gab ich alle meine Arztbesuche der letzten
Jahre an. Unter anderem auch eine Psychotherapie. Tatsächlich
hat die Allianz mich nun abgelehnt, mit der Begründung, bei
mir läge ein erhöhtes Risiko vor. Und das, obwohl die
Behandlung schon lange abgeschlossen war und mein Doc mir
völlige Genesung attestierte…

Die richtige Beantwortung der gestellten Fragen ist eine absolut notwendige Voraussetzung. Sonst haben sie im Leistungsfalle die allergrößten Schwierigkeiten und der Versicherer kann sich evtl. auf die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Somit sind alle bis dahin gezahlten Beiträge ++ der Versicherungsschutz weg.

Jedem von uns begegnen tagtäglich unzählige Irre auf der
Straße, die vielleicht eine Therapie weit nötiger hätten als
ich. Gehe ich nun aber richtig in der Annahme, dass jeder
dieser Irren problemlos eine Versicherung bekommen würde, nur
weil er NICHT zum Therapeuten geht?

Gegen diese Aussage / das Klischee wehre ich mich.
Eine Psychotherapie nutzt oftmals mehr und verursacht zudem weniger Kosten, wie man glaubt. Jemand der sich mit psychosomatischen Beschwerden immer wieder zum Hausarzt setzt und nach 10 Jahren noch immer dort ist, ist sicherlich nicht glücklicher und weniger für seine Gesundheit getan, wie jemand, der bereit ist, Schritte zu unternehmen.

Sollte ich die nächsten fünf Jahre vielleicht besser jedem
Arzt - egel welchen Fachbereichs - aus dem Weg gehen, damit
ich dann eine Versicherung bekomme?

Nein. Suchen sie sich einen Berater, der sich auskennt.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie schon erwähnt. Jeden Tag.

Gruß
JS

MfG
Stefan

PS. Mein Kommentar drückt lediglich meine private Meinung sowie persönliche Erfahrungen aus und ist keineswegs eine rechtliche Beratung.

Die richtige Beantwortung der gestellten Fragen ist eine
absolut notwendige Voraussetzung. Sonst haben sie im
Leistungsfalle die allergrößten Schwierigkeiten und der
Versicherer kann sich evtl. auf die Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Somit sind alle bis
dahin gezahlten Beiträge ++ der Versicherungsschutz weg.

…um so überraschter war ich, als mir der etwas schleimige (…nicht nur von der Frisur her) Allianzfuzzi direkt in der Allianz Niederlassung den Vorschlag machte, die Therapie einfach zu verschweigen…

Gruß
JS

Hallo Marian,

nicht auf Prüfung, sondern auf Überprüfung und ggf. Entfall des Ausschlusses. aber formlos genügt.

Gruß
Marco

Die richtige Beantwortung der gestellten Fragen ist eine
absolut notwendige Voraussetzung. Sonst haben sie im
Leistungsfalle die allergrößten Schwierigkeiten und der
Versicherer kann sich evtl. auf die Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Somit sind alle bis
dahin gezahlten Beiträge ++ der Versicherungsschutz weg.

…um so überraschter war ich, als mir der etwas schleimige
(…nicht nur von der Frisur her) Allianzfuzzi direkt in der
Allianz Niederlassung den Vorschlag machte, die Therapie
einfach zu verschweigen…

Das ist das Problem mit den Ausschließlichkeitsvertretern: sie haften nicht für ihre „Empfehlungen“. Also lügen einige (bei weitem nicht alle!!!) das Blaue vom Himmel, nur um Umsatz zu machen. Die Allianz zahlt ihren Vertretern eine Grundprovision. Die müssen die Vertreter ins Verdienen bringen. Nicht in eine, auch nicht in 2 Monaten. Aber spätestens nach 3 Monaten muss dsa Konto im schwarzem Bereich sein.
Wesshalb gerade die Allianz bei den BU an erster Stelle liegt, kann ich Dir sagen: die Testsoftware Franke & Bornberg hat sie auf den ersten Platz gehieft. Böse Zungen behaubten, weil Herr Franke einen Beratervertrag bekommen hat. Und Vorträge halten darf (gegen Bezahlung, versteht sich). Wie gesagt, das sind ganz böse menschen, die so etwas behaupten! Genaus deren Hinweis, warum LV 1871 von den ersten beiden Plätzen auf weiter unten gerutscht ist: sie sagen, das kommt daher, weil die Gesellschaft Herrn Franke keinen Redeauftrag mehr gibt.
Du solltest es noch einmal bei einer anderen probieren (Volkswohlbund, Condor, Hanse Merkur…). Lass Dir von Deinem behandelnden Arzt ein Attest über die Vorerkrankung schreiben und gebe das dazu.Und noch etwas: schreibe auf den Antrag: Probeantrag. Wenn der abgelehnt wird, kannst Du jederzeit behaupten, dass noch keine Versicherung einen Antrag abgelehnt hat.(Die Allianz nimmt keinen Probeantrag an. Grund: s.o.)
Grüße
Raimund

Gruß
JS

Hallo Marian,
zu Marcos Vorschlag.
Jeder hat das Recht nach 3 Jahren seinen Ausschluss oder Zuschlag überprüfen zu lassen.
Ich empfehle hier immer, selbst ein Attest vom Arzt machen zu lassen und dazu zu legen. Kostet etwas (ca. 40-60 €), doch da kann kein Sachbearbeiter einfach darüber wegsehen.
Grüße
Raimund

psychobehandlungen und therapien sind das absolute k.o. kriterium.

wer einmal in einer lebenskrise hilfe brauchte ist aus sicht der versicherung ein unkalkulierbares risiko.

das ist leider so.

die meisten haben 10 jahre angabepflicht. wenn die verstrichen ist, dann hat man eine weiße weste

Hallo John,
die Aussichten, einen Vertrag zu bekommen sind nicht gerade gut.
Als Versicherungsmakler stellen wir nie einen Antrag, auch keinen Probeantrag, wenn wir wissen, dass hier ges. Schäden vorliegen.
Wir machen eine Faxanfrage bei der Versicherung mit den nötigen Unterlagen, und die sagen uns dann, ob angenommen werden kann, oder mit welchen Zuschlägen angenommen werden kann, diese Aussagen werden auch nicht vom Versicherer gespeichert.
Ich würde dir empfehlen, es nochmal zu versuchen ohne Probeantrag und dergleichen, nur mit dem Ärztl. Befund und einer Tarifberechnung.
Mfg.
M.Reitner

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