Guten Tag,
Der Fall: Zwei unterschiedliche Versicherungen (Hausrat und Haftpflicht) haben gegen Person X noch Forderungen. Bei einer Versicherung läuft derzeit sogar ein Mahnverfahren. Jetzt muss Person X aus seiner Wohnung ausziehen. Er hat zwar eine neue Wohnung gefunden, jedoch verlangt der Vermieter von Person X ein Haft- und Hausratversicherungsnachweis. Wie kommt Person X an die benötigten Versicherungen. Gibt es „schmerzfreie“ Versicherungen?
Hallo Hoeginho,
Wenn Person X sich mal bemühen würde, seine Rückständigen Beiträge zu entrichten, dann hat er Versicherungsschutz und kann den Nachweis führen. Was sind schmerzfreie Versicherungen?
Die Daten der neuen Wohnung muss X bei der Versicherung bekannt gegeben. Vielleicht reduziert sich dann die Prämie.
LG
Womo Alex
Hallo Womo-Alex,
Person X hat soeben eine „schmerzfreie“ Versicherung gefunden. Da ich berufsbedingt und volkswirtschaftlich eine drohende Wohnungslosigkeit dem Gewinnstreben einer Versicherung überordne, verstehe ich Ihren Frust nur, wenn Sie Mitarbeiter einer Versicherung sind. Der Nachweis der Versicherungen dient nur zum Zwecke der Anmietung.
Mfg
hoeginho
Hallo Hoeginho,
Schön das Sie eine schmerzfreie Versicherung gefunden haben. Was immer das sein soll! Ich bin kein Mitarbeiter einer Versicherung. Es kann aber grundsätzlich nicht sein, dass Versicherungsverträge abgeschlossen werden und diese dann nicht bezahlt werden.
Hallo Hoeginho,
Schön das Sie eine schmerzfreie Versicherung gefunden haben.
Was immer das sein soll!
Schmerzfrei insofern, dass sie auch ungeprüft, Menschen mit eingeschränkter Kreditwürdigkeit (…nein, nicht Zahlungsmoral) aufnimmt. Ähnlich der Schufa, soll zwischen den Versicherungen eine schwarze Liste herumgeistern.
Ich bin kein Mitarbeiter einer
Versicherung.
Na, dann bin ich beruhigt.
Es kann aber grundsätzlich nicht sein, dass
Versicherungsverträge abgeschlossen werden und diese dann
nicht bezahlt werden.
Richtig, deshalb werde ich im weiteren Hilfeprozess versuchen, seine Schulden zu regulieren. Das geht aber nur, wenn er einen Job hat. Und ohne Wohnung kein Job usw. Ein Rattenschwanz, an deren Ende (aber ganz am Ende) die Versicherung steht. Da setze ich Prioritäten.
Hallo Hoeginho,
warum hast Du für X was neues abgeschlossen?
Damit stellt X sich doch schlechter?
Besser wäre es gewesen, die Zahlweise herunter zusetzen und die Verträge somit zu zahlen. Der Versicherungsschutz besteht somit. So steht dem alten Versicherer der noch offene Beitrag, wenigstens bis zur Vertragsaufhebung zu. Somit zahlt X einen Zeitraum doppelt.
Man hätte in diesem Zuge die Neuordnung der Verträge vornehmen können. Einige Versicherungen kommen bei Arbeitslosigkeit auch entgegen und stunden die Zahlungen. Beim Neuabschluss einer Versicherung wird nach der Vorversicherung gefragt. Wenn diese die Zahlungsmoral weitergibt, dann wird auch schonmal weitergeforscht. Verschweigt X die Vorversicherung, verletzt X die Obliegeneheiten und es besteht kein Versicherungsschutz.
Eine Schwarze Liste bei Haftpflicht oder Hausrat besteht nur in dem bösen Märchen über den Versicherungswolf.
Darf es gar nicht geben, schon allein wegen der Datenschutzbestimmung. Es wid nur bei der Vorversicherung angefragt.
Viel Spass beim Hilfeprozess und gutes gelingen.
Hallo Hoeginho,
warum hast Du für X was neues abgeschlossen?
Damit stellt X sich doch schlechter?
Besser wäre es gewesen, die Zahlweise herunter zusetzen und
die Verträge somit zu zahlen. Der Versicherungsschutz besteht
somit. So steht dem alten Versicherer der noch offene Beitrag,
wenigstens bis zur Vertragsaufhebung zu. Somit zahlt X einen
Zeitraum doppelt.
Beide Verträge wurden seitens der Versicherungen vor Monaten gekündigt. Bei einer Versicherung läuft ein Mahnverfahren. Die zweite Versicherung hat bis dato keine Ansprüche gestellt.
Man hätte in diesem Zuge die Neuordnung der Verträge vornehmen
können. Einige Versicherungen kommen bei Arbeitslosigkeit auch
entgegen und stunden die Zahlungen. Beim Neuabschluss einer
Versicherung wird nach der Vorversicherung gefragt. Wenn diese
die Zahlungsmoral weitergibt, dann wird auch schonmal
weitergeforscht. Verschweigt X die Vorversicherung, verletzt X
die Obliegeneheiten und es besteht kein Versicherungsschutz.
Entfällt, da er (zumindest in den letzten Monaten) diesbezüglich nicht versichert war.
Eine Schwarze Liste bei Haftpflicht oder Hausrat besteht nur
in dem bösen Märchen über den Versicherungswolf.
Darf es gar nicht geben, schon allein wegen der
Datenschutzbestimmung. Es wid nur bei der Vorversicherung
angefragt.
Gut zu wissen. Aber datenschutzrechtlich wäre dies bei Vertragsabschluss im Kleingedruckten per Einwilligung auszuhebeln - wenn nicht verboten. Aber wieso darf dann die Schufa diese Auskünfte ausstellenß!?
Ok, dannke für Ihr konstruktives mitarbeiten.
Viel Spass beim Hilfeprozess und gutes gelingen.