Versicherung ändert Zusage

Hallöle,

mal angenommen ein Autohaus macht über einen Autoeinbruch einen KVA und vergißt dabei den Betrag eines gestohlenen Wechslers aufzuführen, hat aber das Radio aufgeführt.
Die Versicherung, nehmen wir mal an, sagt die Zahlung der Reparatur zu.
Das Autohaus erweitert den KVA nun um den Betrag des Wechslers.
Die Versicherung macht nun auf den CD-Wechsler und! (das vorher bereits kpl. genehmigte) Radio einen Betrag alt für neu geltend.

Wäre das so OK? Oder gibt’s da Urteile das die Versicherung das so nicht machen darf, also quasi eine bereits erteilte Reparaturgenehmigung wieder einschränkt.

Was wäre mit einer evtl. im Radio vorhandenen mit gestohlenen Navi CD ? Ist das nicht ein Teil was quasi zum Radio gehört und in der Regel dort immer im CD-Schacht ist, also quasi mitversichert?

Gruß

Ralf

Wäre das so OK?

Warum nicht ? Wenn der Geschädigte nachmelden darf, darf die Versicherung die Regulierung überarbeiten und ändern.

Was wäre mit einer evtl. im Radio vorhandenen mit gestohlenen
Navi CD ? Ist das nicht ein Teil was quasi zum Radio gehört
und in der Regel dort immer im CD-Schacht ist, also quasi
mitversichert?

Die CD ist nicht fest eingebaut. Deswegen kann man sie aus der Regulierung herausnehmen. Ein lose im Auto liegendes Navi wäre auch nicht über die TK versichert.

Wäre das so OK?

Warum nicht ? Wenn der Geschädigte nachmelden darf, darf die
Versicherung die Regulierung überarbeiten und ändern.

Nun weil eine Nachmeldung die „Nachmeldung“ des vorher nicht aufgeführten Gerätes2 ist. Die angesprochene „Nachregulierung“ der Versicherung ist aber eine Änderung eines vorher zugesicherten Ersatzes für ein aufgeführtes Gerät1 an dem sich ja nichts geändert hat.
Hier wird also ein Gerät1 welches vorher zu 100 % ersetzt wurde auf einmal nur noch zu 50% ersetzt. Das läßt sich aber doch nicht damit begründen weil ein Gerät2 zusätzlich ersetzt werden soll ? Deswegen hat sich ja schließlich nix an Gerät1 geändert.

Hallo,

Hier wird also ein Gerät1 welches vorher zu 100 % ersetzt
wurde auf einmal nur noch zu 50% ersetzt.

gab es in diesem Fall wirklich vorher eine schriftliche Zusage der Versicherung, aus der EINDEUTIG (!) hervorgeht, dass die Versicherung für das Radio auf den typischen „Neu für alt“-Abzug verzichtet?
Oder gab es evtl. nur eine allgemeine Leistungszusage für das Radio mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen, oder gar nur eine interpretatinsfähige telefonische Auskunft?

Gruß, Trobi

Hallo Trobi,

es gab hier (fiktiv) eine schriftliche Zusage für die Durchführung der Reparatur laut KVA an das Autohaus. Der schriftlich zugesagte Reparaturbetrag hat exakt den Wert des KVA (also incl. Gerät1 ohne Abzug!).
Zusätzlich steht in diesem Schreiben das vom Kunden die Selbstbeteiligung in Höhe von 150EUR sowie ein Abzug von 15% für die Lackreparatur (alt gegen neu, auch hier wurde der Betrag exakt errechnet angegeben) abzukassieren sind.

Dem Versicherungsnehmer wurde ebenfalls der Abzug der Selbstbeteiligung sowie der 15% für die Lackreparatur schriftlich mitgeteilt.

Es gibt auch nirgends einen Passus von wegen „spätere Prüfung vorbehalten“, den gibt es erst in der Zusage zum 2. KVA.

Rechnet man also mit den schriftlich zugesagten Beträgen der Versicherung, so hat das Gerät1 definitiv keinen Abzug! So aber nach Einreichung des korrigierten KVA …

Also die Versicherung hat nicht bei jedem aufgeführten Artikel schriftlich auf den Abzug verzichtet, sie hat lediglich den Abzug für den Lack schriftlich fixiert. Prozentangabe und Betrag sind hier eindeutig mit den Lackierkosten im KVA konfirm. Dies ist meines Erachtens doch ein eindeutiger Verzicht auf den Abzug für Gerät1 ???

Nehmen wir einmal an das fehlende Gerät2 wäre später nicht angegeben worden. Dann wäre der Kunde definitiv auf dem Anschaffungspreis des Gerätes2 sitzen geblieben, hätte dafür aber Gerät1 zu 100% ersetzt bekommen.

Gruß

Ralf

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Hallo,
wie sind denn die Versicherungsbedingungen bzgl. Maximalsumme für das Autoradio? Gibt es da evt. irgendwelche Einschränkungen? Kan es sein, dass diese Summe durch das nachgemeldete zweite Gerät überschritten wurde?
Gruß
loderunner

Versicherung hat sich vertan !!! Und nun ?
Hallo loderunner,

sehr guter Einwand! Jedoch ist die Maximalsumme gerade wegen der hohen Anschaffungskosten (Navi) erhöht und reicht aus.

Es gibt aber jetzt mal neue Infos:

Die Versicherung schreibt: Navigationsgeräte werden bedingungsgemäß nur zum Zeitwert versichert, wir haben das am … übersehen und bitten dieses zu entschuldigen …

Was könnte der Versicherungsnehmer nun mit seiner schriftlichen Zusage tun ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Versicherung gibt Versehen zu und nun?
Nehmen wir mal an die Versicherung schreibt nun das Navis nur zum Zeitwert versichert werden und man das beim ersten KVA übersehen hat.

Was ist nun mit dem VN ? Pech gehabt trotz schriftlicher Zusage?

Und muss das nicht in den Versicherungsbedingungen stehen ?

Gruß

ralf

Nehmen wir mal an die Versicherung schreibt nun das Navis nur
zum Zeitwert versichert werden und man das beim ersten KVA
übersehen hat.

So ist das eben. Fehler dürfen auch einem Schadenssachbearbeiter passieren.

Was ist nun mit dem VN ? Pech gehabt trotz schriftlicher
Zusage?

Dem VN ist mit sicherheit nicht das zugesagt worden, was er aus dem Schriftstück herausgelesen hat.

Und muss das nicht in den Versicherungsbedingungen stehen ?

Geh mal davon aus, dass in Deutschland nichts so intensiv durchgeklagt ist, wie KFZ-Versicherungsschäden. D.h. die Arbeitsanweisungen der Schadensregulierung sind ziemlich gerichtsfest. Wenn Du immer noch das Gefühl hast, ungerecht behandelt worden zu sein, schalte einen Anwalt ein.

Was könnte der Versicherungsnehmer nun mit seiner schriftlichen Zusage tun ?

Den Grill anzünden.

So ist das eben. Fehler dürfen auch einem
Schadenssachbearbeiter passieren.

Da stimme ich Dir zu, ärgerlich nur wenn der VN bereits verbindlich gekauft hätte. Bei einem Preis von 1600 EUR netto sind 50 % kein Pappenstiel.

Dem VN ist mit sicherheit nicht das zugesagt worden, was er
aus dem Schriftstück herausgelesen hat.

Also ich denke schon das die schriftliche Zusage der Versicherung eindeutig war!? Es wurde ein eindeutiger Reparaturbetrag bestätigt. Von diesem wurden schließlich definitive Beträge mit genauer schriftlicher Beschreibung abgezogen. Da ist doch nichts herauszulesen?

Gruß

Ralf

Was könnte der Versicherungsnehmer nun mit seiner schriftlichen Zusage tun ?

Den Grill anzünden.

Das sehe ich genau so :-s