Versicherung als Student mit eigener Wohnung

Hallo ihr Lieben,

ich ziehe bald mit meinem Freund in eine eigene Wohnung.
Mein Vater meinte, ich soll den Mietvertrag nur über meinen Freund laufen lassen, da ich sonst alle Versicherungen selbst übernehmen muss. Dochich will endlich auch mal alleine auf eigenen Beinen stehen…

Wie läuft es mit den ganzen Versicherungen weiter, bei welchen muss ich mich selber Verischerung und bei welchen bleibe ich über meine Eltern versichter?

Ich bin in einer gesetzl. Krankversicherung, da bleibt man als Student doch über die Eltern versichter oder?

Unfallversicherung doch auch, wenn ich richtig informiert bin…

Bei Haftplficht bin ich mir nicht sicher, steht das im Vertrag meiner Eltern drin?

Und zum Hausrat, muss jede Person eine einzelne Versicherung abschließen oder zählt man pro Hasuhalt eine Versicherung, denn dann kann die Hasuratversicherung doch auch über meinen Freund laufen oder?
Ich hab da leider noch keinerlei Erfahrungen…

bitte helft mir weiter…würd mich rießig freuen.

Lieber Gruß

Anke

Hallo,

ich ziehe bald mit meinem Freund in eine eigene Wohnung.
Mein Vater meinte, ich soll den Mietvertrag nur über meinen
Freund laufen lassen

Na ja, wie sieht es im Falle eines Streites aus? Wenn Dein Freund den Mietvertrag nur unterschrieben hat, musst Du wohl dann ausziehen!
Dies steht aber auf nem anderen Blatt.

Ich bin in einer gesetzl. Krankversicherung, da bleibt man als
Student doch über die Eltern versichter oder?

MMn. ja, bis 25.

Unfallversicherung doch auch, wenn ich richtig informiert
bin…

Wenn die Eltern ne private UV für Dich haben, bleibt es wie es ist.

Bei Haftplficht bin ich mir nicht sicher, steht das im Vertrag
meiner Eltern drin?

Hier ist ne eigene notwendig, da eigener Hausstand!

Und zum Hausrat, muss jede Person eine einzelne Versicherung
abschließen oder zählt man pro Hasuhalt eine Versicherung,
denn dann kann die Hasuratversicherung doch auch über meinen
Freund laufen oder?

Hier könnt Ihr es halten wie Ihr wollt. Es kann jeder eine haben, aber sinnvoller ist wohl eine gemeinsame.

VG René

Freund laufen lassen, da ich sonst alle Versicherungen selbst übernehmen muss.

Das ist kompletter Unsinn, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wie läuft es mit den ganzen Versicherungen weiter, bei welchen muss ich mich selber Verischerung

Nur bei der Hausrat.

und bei welchen bleibe ich über meine Eltern versichter?

Wahrscheinlich bei allen anderen.

Bei Haftplficht bin ich mir nicht sicher, steht das im Vertrag meiner Eltern drin?

Solange Du studierst, ja.

Und zum Hausrat, muss jede Person eine einzelne Versicherung

Das geht gar nicht.

abschließen oder zählt man pro Hasuhalt eine Versicherung,

Ja.

denn dann kann die Hasuratversicherung doch auch über meinen Freund laufen oder?

Ja.

Hallo,

Bei Haftplficht bin ich mir nicht sicher, steht das im Vertrag meiner Eltern drin?

Solange Du studierst, ja.

Studium hat nix damit zu tun. Könnt ja auch in die Leere äh Lehre gehen!
Hier ist entscheident, ob es ein eigener Hausstand ist! Siehe MIETSACHSCHÄDEN!

Und zum Hausrat, muss jede Person eine einzelne Versicherung

Das geht gar nicht.

Und ob dies geht!

abschließen oder zählt man pro Hasuhalt eine Versicherung,

Ja.

Nein! Denn es gilt noch immer „mitversicherte Personen“ pro Vertrag!

denn dann kann die Hausratversicherung doch auch über meinen Freund laufen oder?

Ja.

Korrekt!

VG René

Solange Du studierst, ja.

Studium hat nix damit zu tun. Könnt ja auch in die Leere äh Lehre gehen!

Das Mädel studiert aber und geht nicht in die Lehre. Lesen bildet !!

Hallo,

die kostenlose Familienversicherung über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist unabhängig vom Wohnort (solange dieser in Deutschland ist). Besonderheiten gelten, wenn die Versicherung über den Stiefvater (oder Stiefmutter) läuft.

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt 365 bzw. 400 Euro monatlich.

Gruß

RHW

Hallo RHW,

frag ja gerne nach, wenn mein Gehirn nicht ausreicht :smile:

Besonderheiten gelten, wenn die Versicherung über den Stiefvater (oder Stiefmutter) läuft.

Welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?

VG René

Hallo,

die Versicherung über den Stiefelternteil ist nur möglich, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt leistet (§ 10 SGB V). Wenn jemand mit dem Freund zusammenzieht, leistet der Freund häufig den überwiegenden Unterhalt. Die Familienversicherung über den Stiefelternteil endet dann. Wenn eine Versicherung über den leiblichen Elternteil nicht möglich ist, sind ggf. Beiträge für die freiwillige Versicherung ab dem Auszug nachzuzahlen.

Gruß

RHW

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OOOOH! Guter Hinweis! Sternchen :wink: owT.
VG, René

Hallo,
wir hatten allerdings schon Fälle wo auch der Stiefvater bzw. die Stief-
mutter nach dem Auszug den überwiegenden Unterhalt weiter leistete und deshlab die Familienversicherung weiterbestand - es kommt eben auf die individuellen, tatsächlichen Verhältnisse an.
Gruss
Czauderna