Versicherung am Arbeitsplatz bei Neubau

Hallo,
folgendes Problem. Ich arbeite als EDV-Techniker in einer Firma die Soft- und Hardware vertreibt. Nun bauen wir eine Gebäudeerweiterung an und ich als „mal“ gelernter Elektroinstallatuer soll die Verkabelung des Anbaus machen. Kleine Feinheit ist noch, der Bauherr und des Anbaus und Eigetümer des Gebäudes ist nicht meine Fa. die mich beschäftigt, sondern deren Geschäftsführer in Form einer Einzelpersonengesellschaft.
Nun meine eigentliche Frage, bin ich für ALLE UNFÄLLE die mir bei den Arbeiten auf dem Bau passieren könen versichert über die normale Berufsgenossenschaft, wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es dies für BEIDE Seiten sicher und einfach zu lösen.

Danke für Ihre Hilfe
Mfg
Alf

Wenn ihre Fa. offiziell per Vertrag beauftragt wird, die Elektroinstallationsarbeiten durchzuführen, wären Sie über ihren AG versichert. Wenn die Arbeiten „unter der Hand“ durchgeführt werden, müsste die Einzelfirma ihres Chefs sie einstellen und separat bei der dafür zuständigen BG anmelden. Sie sind jedoch immer versichert, nur ihr Chef könnte Schwierigkeiten bei einem Arbeitsunfall bekommen, wenn ihr Arbeitsverhältnis nicht klar ist. Sollen sie die Arbeiten während ihrer normalen Arbeitszeit durchführen oder in ihrer „Freizeit“? Ein zusätzliches Problem liegt für ihren Chef darin, dass EDV Techniker über eine deutlich niedrigere Gefahrklasse versichert sind als Elektroinstallateure. Für letztere sind erheblich höhere Versicherungsbeiträge zu leisten. Wenn das im Rahmen einer Lohnsummenprüfung durch die Sozialversicherungsträger auffallen sollte, muss ihr Chef mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Anzeige rechnen.

MfG

Dietmar Richter

Hallo,
danke für die Antwort.
Einen offiziellen Vertrag gibt es mW nach nicht, ob und wie meine Arbeitsleistung, die vermutlich in der regulären Arbeitszeit passieren wird, es sei denn die Zeit erfordert etwas anderss, glaube ich nicht. Es wird wohl „irgendwie“ in Rechnung gestellt.
In der Zwischenzeit habe ich auch eine Aussage einer BG Hotline, die im Printip es so darstellt wie sie, wenn mein Chef mich beauftragt, ich die Arbeiten rein fachlich erledigen kann und mich an normale Sicherheitsauflage halte bin ich auf jeden Fall versichert, alerdings auch mit dem Hinweis, die BG könnte im Falle des Falles sich die Konstellation dieser beiden Firmen mal genaui ansehen und dann …

Danke und Gruss
Alf Benn

Hallo Alf, das ist kein Problem, sondern vom Gesetzgeber bestens gelöst!
Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) besteht bei a l l e n Arbeiten die auf dem Bau passieren.
Wenn es ein „genehmigungspflichtiges Bauvorhaben“ ist, greift die "BAU BG ".
Eine eigene Versicherung - z.B. „Bauhelferunfallversicherung“ ist nicht notwendig, ist aber zu empfehlen, da diese ab 1% Invalidität leistet und die BG erst ab einer Invalidität ab 20%.

Die Wegeunfälle sind auch mitversichert.

Viele Grüße & gutes Schaffen !

PS:
wird ein BUS -System installiert?