Erkennt ein Gericht 2 „Versicherungen an Eides Statt“ gleichen Datums, gleiche Adresse…aber 2 völlig unterschiedliche Unterschriften (eine mit PC kopiert…eine handschriftlich) an. Danke im Voraus!
Freundliche Grüße! Christine Schuhmann
Als Beweismittel gilt in erster Linie natürlich die Urkunde mit der Original-Unterschrift. Wenn eine solche Urkunde nicht vorgelegt werden kann, ist es nicht auszuschließen, dass ein Gericht ein PC-Schriftstück anerkennt, wenn Zweifel gegen die Glaubwürdigkeit nicht bestehen.
Vielen Dank für die schnelle Anwort,
es ging um ein Urheberrecht eines Fotos, Der Abmahner ist seit Jahren bekannt und mahnt im großen Stil ab.
Geben Sie bitte einmal den Namen „Thomas Burchardt“ bei Google ein.
Ich war so bequem und hatte ein Münzbild kopiert, dann kam eine Abmahnung des Herrn TB, beigelegt war eine eidesstattliche Versicherung in Form eines PC- Ausdruckes . Die wollte ich nicht anerkennen und forderte eine handschriftlich unterschriebene an, die hat er auch zugeschickt. Ich traute meinen Augen nicht…das war das gleiche Formular und eine völlig andere Unterschrift, aber nicht im Entferntesten identisch.
Ich dachte, so kann ich ihn jetzt drankriegen.
Freundliche Grüße
Darf ich nochmals nachfragen, ob ein Gericht das als eidesstattliche Versicherung anerkennt bei 2 völlig unterschiedlichen Schriftzügen?
Sie müssen einkalkulieren, dass Ihr Gegner im Prozess eine Erklärung mit Orig.-Unterschrift vorlegt.
Die Prozesskosten sind in diesem Fall dann von ihm zu tragen, wenn die bisher vorgelegten Schriftstücke Sie berechtigt veranlaßt hatte, Zweifel zu hegen.
Darf ich nochmals nachfragen, ob ein Gericht das als
eidesstattliche Versicherung anerkennt bei 2 völlig
unterschiedlichen Schriftzügen?
Herzlichen Dank!
Freundliche Grüße Christine Schuhmann