Hallo Fachleute,
in einem anderen Brett kam beim Lesen eines bestimmten Beitrags eine
Frage.
§ 123 BGB - arglistige Täuschung
Willenserklärung kann ich doch gleichsetzen mit Vertrag?
§ 124 BGB u.a. sagt aus, dass die arglistige Täuschung nach
spätestens 10 Jahren nicht mehr anfechtbar ist.
Ich konstruiere:
Jemand schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ein vorher
bestehender Bandscheibenschaden wird bei der medizinischen
Untersuchung nicht entdeckt.
Nach 12 Jahren führt dieser Schaden zur Berufsunfähigkeit.
Bei der Nachforschungen der Versicherung fällt die frühere Behandlung
jetzt auf.
Kann die Versicherung den Vertrag jetzt nicht mehr wegen §123
anfechten (§119)
Falls das so zutrifft, sehe ich hier eine Benachteiligung aller
ehrlichen Versicherungsnehmer. Die aber wohl vermutlich nicht
argumentieren können, die ehrlich angegebene Vorerkrankung ist jetzt
nach 12 Jahren Versicherungsdauer so zu behandeln wie im Fall oben.
Sehe ich das so richtig?
Fragt hier mit ratlosem Gruß
R.
Hallo Fachleute,
in einem anderen Brett kam beim Lesen eines bestimmten
Beitrags eine
Frage.
§ 123 BGB - arglistige Täuschung
Willenserklärung kann ich doch gleichsetzen mit Vertrag?
Hi,
nein. Ein Vertrag kommt imho durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu stande.
Gruß,
Florian
IANAL
Hallo Florian,
nein. Ein Vertrag kommt imho durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen zu stande.
Na ja, das ist doch hier gemeint. Eine Versicherung möchte ihr Produkt
verkaufen und eine Person es annehmen. Das nennt man dann einen
Versicherungsvertrag abschliessen. Nur das da eine Vorerkrankung
(arglistig?) verschwiegen wird. Die dann nach mehr als 10 Jahren eben
nicht mehr zur Anfechtung berechtigt?
Nur geht dies an der eigentlichen Frage vorbei.
Gruß,
R.
Hallo
nein. Ein Vertrag kommt imho durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen zu stande.
Aber angefochten wird die Willenserklärung und da der Vertrag dann nur noch 1 Willenserklärung hat, ist er ein Ex-Vertrag.
Die Frage war also völlig richtig, hier kann Vertrag mit Willenserklärung (im Ergebnis der Anfechtung) gleichgesetzt werden, da mit der angefochtenen Willenserklärung der Vertrag hinüber geht.
Gruß
Dea
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Aber angefochten wird die Willenserklärung und da der Vertrag
dann nur noch 1 Willenserklärung hat, ist er ein Ex-Vertrag.
Für diesen hübschen Begriff ein Sternchen von mir 
Levay