Hallo,
meine Frage ist, ob ein Kind versichert ist, wenn es absichtlich in den falschen Schulbus steigt?
Zu Erklärung:
In einer Grundschule mit grossem Einzugsgebiet war es lange Zeit üblich, dass Bus-Kinder, die nach der Schule mit zu Freunden fahren wollten, die woanders wohnen und einen anderen Schulbus nehmen, einfach mit diesem „falschen“ Schulbus mitgefahren sind.
Das wurde auch immer von der Schule sowie auch von den betroffenen Schulbus-Unternehmen toleriert, sofern eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorlag.
Nun möchte die Schule dieses Verfahren unterbinden und schreibt u.a. in einem Elternbrief, dass die Kinder auf solchen Fahrten nicht versichert wären.
Kann jemand bestätigen, ob das so stimmt?
Meiner Recherche nach ist es nämlich anders - ich habe folgendes gefunden:
„Schulkinder sind auf dem Weg in die Schule und von dort zurück über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dieser Schutz deckt die Krankheits-, Arzt- sowie Krankenhauskosten ab. Dabei ist es einerlei, ob das Kind mit dem Fahrrad, Skateboard, Roller oder auf Rollschuhen zur Schule fährt. Auch der Schulweg zu Fuß, mit dem öffentlichen Bus oder Auto ist eingeschlossen. Fährt das Kind allerdings mit dem Schulbus in die Schule, haftet der private Busunternehmer für Unfälle.“
Wenn das stimmt, wäre es doch total egal, in welchem Bus ein Kind mitfährt?! Da es ja über das Schulbus-Unternehmen versichert wäre, oder?!
Es wäre klasse, wenn mit jemand den Sachverhalt erklären konnte.