Ich bin Kraftfahrer im Chemietankbereich. Eine unserer Aufgaben, neben dem Transport von flüssigen Gütern der Chemieindustrie, ist die Selbstverladung dieser. Die Frage ist: Falls man sich bei der Verladetätigkeit, und den Nebentätigkeiten derselben, verletzt, ist welche Berufsgenossenschaft zuständig. Nummer eins, die BG Fahrzeughaltung oder Nummer zwei die BG für chemische Betriebe. Ich bin mir sicher, daß die BG der Chemieindustrie für diese Arbeitsunfälle eintreten muß, denn wir sind in dem Moment „Handlanger“ derselben. Desweiteren frage ich,wer haftet für Schäden, die im Rahmen dieser Tätigkeit verursacht werden,mein direkter Arbeitgeber, also der Fahrzeughalter oder der Betrieb, für welchen ich die Verladetätigkeit,inclusive derer Nebentätigkeiten,durchführe.Ich bin der Meinung, daß in diesem Fall, der auftraggebende Betrieb die Haftung hat und nicht mein Arbeitgeber.
Für einen Arbeitsunfall (also eine Verletzung von Dir) ist es einfach: Du bist als Angestellter bei der BG Deiner Firma versichert. Ob das jetzt Fahrzeug-, Chemie- oder Lagerei-BG ist, ist für Dich zweitrangig. Frag einfach bei Deiner Personalverwaltung.
Durch zwangsweise Fusionen heißen fast alle BGen nicht mehr so wie früher. Aber auch das ist egal: zu welcher BG auch Du Deine Unfallanzeige schickst (oder Dein behandelnder Arzt oder Dein Chef), Du wirst sofort behandelt. Nach BG-Standard. Also noch besser als Privatpatienten. Die BGen kümmern sich schon um die Zuständigkeit.
Falls Du jemanden (bei betrieblicher Tätigkeit) verletzt, stehst Du unter dem „Haftungsprivileg“ der BGen, d.h. solange Du niemanden absichtlich/vorsätzlich verletzt, hast Du nichts zu befürchten. Dabei ist es egal, ob der Verletzte aus Deiner oder einer anderen Firma kommt.
Bei Sachschäden kenne ich mich nicht so aus, aber da tritt normalerweise die Berufshaftpflicht über Deine Firma ein.
Hallo hahaka,
eine eindeutige Antwort kann ich auf diese Fragen leider auch nicht geben. Jedoch ist es für jeden Arbeitgeber zwingend, dass für die ausgeführten Tätigkeiten eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird und im sogenannten SIGE-Plan hinterlegt ist. In diesem SIGE-Plan müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten benannt werden. Sie sollten sich vielleicht bei der zuständigen Sicherheitsfachkraft im Verladebereich zu diesen Fragen erkundigen.
Mit freundlich Grüßen
K.-P. W.
Hallo,
Sie sind über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Es gelten die Vorschriften der BG, bei der der Betrieb ihres Arbeitgebers Mitglied ist.
In Haftungsfragen gilt ihr Arbeitsvertrag. Sie haften bei eventuellen fahrlässigen bzw. grob fahrlässigen Schäden, die Sie verursachen, im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages bzw. der Rechtsvorschriften.
Jegliche Vertragsbeziehungen Ihres Arbeitgebers mit Dritten sind dabei nicht relevant.
Gruß
A. Schmidt
Moin hahaka,
die (in Deinem Fall) zuständige BG ist immer die, bei der Dein Arbeitgeber Mitglied ist.
Im Beispiel heißt das, wenn ein Baustoffhandel neben dem Hauptgeschäftsfeld auch einen Maurer beschäftigt der bei den Kunden Kleinarbeiten durchführt ist er nicht bei der BauBG sondern bei der VBG (VerwaltungsBG) versichert.
Wo Dein Arbeitgeber versichert ist erfährst Du im Personalbüro, dem Betriebsrat, der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem der Sicherheitsbeauftragten.
Die letztlich ausgeübte Tätigkeit spielt also keine Rolle bei der Zuständigkeit der BG.
Zum Thema der Haftung bei Sachschäden: Hier kommt es auf die Vertragsart an mit der Deine Firma und der Auftraggeber sich handelseinig geworden sind. Im Gegensatz zu Dir vermute ich, dass es sich um einen Werkvertrag handelt, sprich Dein Chef den Auftrag hat eine bestimmte Dienstleistung zu erfüllen und nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung bei der Du an den Auftrraggeber „vermietet“ wurdest - hier spricht Dein Fahrzeug gegen.
Somit ist im Falle eines Sachsschadens Dein Arbeitgeber in der Pflicht, also seine Haftpflichtversicherung.
Viel Erfolg bei der weiteren Recherche
Andreas
Hallo HAHAKA,
- Welche BG?
Die, bei der Dein Arbeitgeber Dich versichert hat,
für Unfälle, die im Zusammenhang mit der übertragenen Tätigkeit passieren.
- Betriebshaftpflicht?
Schäden, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsauftrag, den Du hattest entstehen, sind über eine Pflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) bei Deinem Arbeitgeber versichert.
Beste Grüße
Lutz Pe
Ihr Arbeitgeber – von dem Sie Ihr Geld beziehen – gehört per Gesetz
einer BG an. Dies ist in den Geschäftsräumen am schwarzen Brett
den Beschäftigen bekannt zu geben. Notfalls den Chef fragen.
Damit ist die Versicherungsfrage bei Arbeits- und Wegeunfällen
eindeutig geklärt.
Zur Haftungsfrage: Ihr Arbeitgeber haftet, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt.
Dann sind Sie mit von der Partie, zumindest zu einem Teil, dessen Höhe ich
nicht mehr wissen kann.
Da ich keine Rechtsberatung erteilen kann, sind dies Hinweise aus meiner
beruflichen Tätigkeit. Eine Vollständigkeit wird nicht zugesichert.
atsch
Hallo,
mit Sicherheit kann ich die Frage nicht beantworten aber ich denke der Atrbeitgeber.
Vielleicht solltest du einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Alles Gute
Hallo,
ich kann Ihre Schilderung nicht ganz nachvollziehen un d z.B. mit Begriffen wie „Handlanger etc“. nichts anfangen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass Ihr Arbeitgeber bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert ist. Diese löst die Haftung Ihres Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten ab.
Hallo
du bist immer bei der Berufsgenossenschaft versichert, in welche dein Arbeitgeber ist. D.h. Ist dein Arbeitsgeber bei der BG Chemie (neu: BG RCI Rohstoffe und chemische Indutrie) muss diese auch bei einem Arbneitsunfall zahlen. Wichtig dafür ist, dass du beim Arzt warst und eine Krankschreibung sowie bei >3 Ausfalltage (inkl. Wochenende)eine BG Unfallanzeige erstattet hast. Diese Unfallanzeige macht der Betrieb ggf die zuständige Sicherheitsfachkraft. Auf dem Krankenschein muss dann auch Arbeitsunfall angekreuzt sein. Für Schäden an der Person tritt immer die Berufsgenossenschaft ein. BEi Schäden an Fahrzeug oder an Gebäuden tritt die Versicherung deines Arbeitsgebwers ein.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Falls noch Fragen sind kannst du mich nochmal anschreiben
Hallo Hahaka,
soweit ich weiß, ist man immer nur bei einer Berufsgenossenschaft versichert. Meist der ganze Betrieb in der gleichen, manchmal aber auch Unterbetriebe in einer anderen.
Wo Sie versichert sind, können Sie aber rausfinden: Fragen Sie doch einfach mal den Unternehmer oder die zuständige Sicherheitsfachkraft.
Wenn es sich um eine Freiberufliche Tätigkeit handelt, sind Sie nicht automatisch versichert! Dann müssten Sie sich selbst darum bemühen und bei einer Berufsgenossenschaft anfragen. Die BG Chemie gibt es ohnehin nicht mehr, sie hat sich mit 6 anderen BGen zur BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie) zusammen geschlossen. Dort anzufragen halte ich für empfehlenswert, da es eine sehr große BG ist, die vor allem auch viele Kliniken etc. hat.
Wie es mit Schäden und Haftung dafür aussieht, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Freundliche Grüße
S.
Hallo.
Die BG ist eine Pflichtversicherung und wird vom AG bezahlt. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von der Geschäftstätigkeit des AG. Zu welcher BG Sie gehören ist als von Ihren AG abhängig und nicht vorrangig von der momentanen Tätigkeit.
Zum Zweiten. Wenn Sie im Rahmen Ihres Anstellungsvertrages diese zusätzlichen Aufgaben durchzuführen haben, ist auch Ihr AG (der sie bezahlt) für den sicheren Betrieb zuständig ggf in Absprache mit der Fremdfirma und ist somit in der Haftung (durch seine BG).
Sollten Sie allerdings bei 2 verschiedenen AG angestellt sein ist es erforderlich eine genaue Abgrenzung der Tätigkeiten zu haben.
Es gibt allerdings auch Sonderfälle z.B. in Konzernen wo verschiedene Bereiche auch unterschiedlichen BGs zugeordnet sind. Besonderheiten der Haftungsfragen bei Gefahrgut ergeben sich aus der GGVS (Versender best. Stoffe ist auch für die sichere Verladung zuständig usw.).
MfG
U.R.