Hallo,
mein Sohn ist Asperger Autist ist es möglich das Haftpflicht und Unfallversicherung sich weigert im Schadensfall zu zahlen als wir die Versicherungen abgeschlossen habe wußten wir von der Diagnose noch nichts.
Silke
Hallo,
mein Sohn ist Asperger Autist ist es möglich das Haftpflicht und Unfallversicherung sich weigert im Schadensfall zu zahlen als wir die Versicherungen abgeschlossen habe wußten wir von der Diagnose noch nichts.
Silke
Hallo Silke !
Bei Autismus bin ich ein wenig überfordert. Das Krankheitsbild ist doch recht selten und wird im Versicherungsbereich keine große Rolle spielen.
Im Haftpflichtbereich sollte das kein Problem geben
dürfen weil hier die meisten Gesellschaften keinerlei
Ausschlüsse bei Krankheiten oder Behinderungen kennen. Aber - bitte jetzt von schon von Eurer PH schriftlich bestätigen lassen, dass es hier keinen Ausschluss gibt. Ansonsten die
Gersellschaft wechseln. Wie gesagt, die meisten Unternehmen kennen da keine Ausschlüsse.
Bei Personenversicherungen, hier Kranken, Leben und
Unfallversicherungen, sieht die Welt leider anders aus.
Keine Gesellschaft wird Euch versichern wollen.
Da Risiko ist nicht einzuschätzen.
Wenn aber schon ein Vertrag besteht (z.B. Kranken )
und bei Abschluss die Krankheit nicht bekannt war, dann
sollte bis auf wenige Ausnahmen (Krankenhaustagegeld) der Vertrag normal fortgeführt werden können.
Aber auch hier gilt: Es bestehen große Unterschiede
zwischen den Bedingungen der Unternehmen. Vielleicht kaufst Du Dir einmal von Warentest das Versicherungs - Sonderheft. Da lassen sich schon viele Gesellschaften eingrenzen bei denen eine Nachfrage überhaupt lohnt
weil Du die Bedingugen aufgelistet bekommst.
Abschließend noch eines: Natürlich kann ich hier keine
verbindliche Aussage zu solch einem Sonderfall treffen und werde auch keinerlei Gewähr übernehmen.
Alles sollte schriftlich erfolgen und so auch all die Zusagen / Absagen und Ausschlüsse.
Gruß aus Iserlohn von
Dieter Gütting
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
bei einer Unfallversicherung heißt es in den Allgemeinen Unfallbedingungen: nicht versicherbar sind Personen die dauernd pflegebedürftig sind. Dabei spielt es keine Rolle ob die Krankheit bei Antragsstellung bekannt war. Es gilt ab bekannt werden der Krankheit. Bei Personen die nicht dauernd pflegebedürftig sind, aber unter bestimmten Krankheiten leiden kann die Gesellschaft entscheiden, ob sie diese versichern will, bzw. den Vertrag zum Ablauf kündigen.
Bei einer Privathaftpflichtversicherung spielt der Gesundheitszustand keine Rolle. Sie zahlt aber nur, wenn schuldhaft ein Schaden verursacht wurde. In anderen Fällen übernimmt sie die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Ein Beispiel: Jemand wird ohnmächtig und beim Fallen reißt er eine Vase um. Da er nicht schuldhaft gehandelt hat wird die Haftpflichtversicherung nicht zahlen, sondern die unbegründeten Forderungen abwehren. Ähnlich kann es bei der Krankheit deines Sohnes sein. Was ich aber so nicht beurteilen kann. Wenn Dein Sohn noch nicht volljährig ist, greift evtl. noch die Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht ausreichen Beaufsichtigen und diese dann einen Schaden verursachen muss die Haftpflicht zahlen.
Gruß
Dirk
Hallo Silke, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke, du solltest einen Rechtsanwalt aufsuchen, der auf das Versicherungsrecht spezialisiert ist.
Viel Glück
Gerd
Hallo Silke
Normalerweise brauchst du dir keine Gedanken machen,das die Unfallversicherung oder Haftpflicht,die Zahlung bei Versicherungsschäden verweigert,da von der Krankheit deines Kindes,bei Abschluß der Versicherungsverträge von dieser Diagnose nichts bekannt war.Du warst daher nicht in der Lage diese anzugeben.Aber um ganz sicher zu gehen würde ich an deiner Stelle nochmal in den Policen nachschauen,ob irgendwelche Klauseln vorhanden sind,die die Versicherungen von der Zahlung freisprechen.Kann ich mir aber beim Besten Willen nicht vorstellen.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und entschuldige mich das es mit der Beantwortung deiner Frage etwas länger gedauert hat.
Mfg Aniko
Hallo Silke,
wegen Urlaub und Nachforschung kann ich erst jetzt antworten.
Ich bin wenig erfahren in Versicherungsfragen, aber meine Meinung ist folgende:
Sie begeben sich hier auf das äußerst komplexes Gebiet der Versicherungsleistungen bei psychischen Erkrankungen (Begriff in den Versicherungsbedingungen: Geisteskranke). In den allermeisten Unfallversicherungen z.B. ist die Versicherung frei von allen Leistungen, durch die Formulierung „Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Unfälle von Geisteskranken, die diese infolge der Geisteskrankheit erleiden.“ § 3 I AUB Welche Erkrankungen darunter zu verstehen sind und welche Umstände gemeint sind ist nicht näher definiert. Im Versicherungsfall wird die Versicherung sich ggf. genau auf diese Passage beziehen und die Zahlung verweigern. Was nutzt dann diese Versicherung?
Eine schriftliche Anfrage an die Versicherung zu stellen kann - neben der erwünschten Klarheit - dazu führen, dass auf einer von allen Versicherern geführten „Schwarzliste“ für Ihren Sohn ein Eintrag entsteht und er im ganzen Leben Probleme beim Abschluss von Versicherungen haben wird. Ich würde es nicht tun.
Daher mein folgender Rat:
a) einen Termin mit der Verbrauerzentrale vereinbaren, die dort beschäftigten Rechtsanwälte unterliegen der Schweigepflicht und können ohne Preisgabe der Identität den Sachverhalt vermutlich klären
b) Alternativ kann man anonym einen sog. Makler (ist nicht unter Vertrag bei einer Versicherung) beauftragen, eine passende Versicherung zu suchen.
Seien Sie auch vorsichtig, im Internet (z.B. bei Facebook oder Twitter) ohne Nickname Ihre Situation zu schildern, die Versicherungen sind auch hier präsent.
Es tut mir leid, Ihnen nur diese Einschätzung geben zu können. Nach Tony Attwood (Ein ganzes Leben mit dem Asperger-Syndrom: Alle Fragen alle Antworten) ist Asperger keine psychische Erkrankung sondern nur eine Variante des Normalen, und das ist auch meine Meinung. Leider versuchen Versicherungen im Schadensfall traditionell alles, um nicht zahlen zu müssen, und hier liegt das eigentliche Problem.
Ich wünsche Ihrem Sohn und Ihnen alles Gute für die weitere Entwicklung und viel Verständnis im Umfeld. Meine Therapeutin sagte mir bei der Diagnose, dass für sie Asperger wundervolle, authentische Menschen sind, von denen es viel zu wenig gibt.
Christoph
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Christoph,
vielen dank für deine Antwort .
Ich werde den Rat mit der Verbrauerzentrale beherzigen und mich dort beraten lassen .Die Versicherung habe ich aus deinen genannten Gründen auch nicht gefragt ;0)
viele Grüße Silke