Versicherung bei Autokauf durch Werksangehörigen

Hallo zusammen,

habe folgende Frage:
Wenn ein Dritter ein Auto über einen Werksangehörigen kauft (bzw. finanziert), ist es dann möglich die Versicherung auf den Dritten abzuschließen?
Konkret hat in einem Fall die Finanzierungsgesellschaft hierzu widersprüchliche Aussagen gemacht, je nachdem mit welchem Mitarbeiter man sprach. Die Versicherung scheint dies mitzumachen, zumindest gibt es die Option im Onlinerechner, dass der Halter ein Werksangehöriger sein kann.
Ist eine solche Konstellation grundsätzlich möglich oder ist das von Finanzierungsgesellschaft zu Finanzierungsgesellschaft unterschiedlich?

Es geht dabei um mehrere hundert Euro Ersparnis im Jahr…

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
Du oder deine „Berater“ bringen hier etwas durcheinander.
Grundsätzlich ist es möglich das Versicherungsnehmer (der Vertragspartner der Versicherung) und Halter (der die Knöllchen bekommt) unterschiedlichte Personen sind.
Möglicherweise verlangt deine Versicherung dafür einen Zuschlag. Das ist aber bei den Versicherern unterschiedlich. Nach einem Jahr wird das Kfz auf Dich umgemeldet, fertig.
Der Halter wird in diesem Falle NICHT der Versicherungsnehmer. Sag das deiner Versicherung. Die wollen dann noch die Adresse des Halters haben und stellen dir eine entsprechende Deckungskarte bzw. eVB-Nr. aus.

Snake