Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Wenn ein Dritter ein Auto über einen Werksangehörigen kauft (bzw. finanziert), ist es dann möglich die Versicherung auf den Dritten abzuschließen?
Konkret hat in einem Fall die Finanzierungsgesellschaft hierzu widersprüchliche Aussagen gemacht, je nachdem mit welchem Mitarbeiter man sprach. Die Versicherung scheint dies mitzumachen, zumindest gibt es die Option im Onlinerechner, dass der Halter ein Werksangehöriger sein kann.
Ist eine solche Konstellation grundsätzlich möglich oder ist das von Finanzierungsgesellschaft zu Finanzierungsgesellschaft unterschiedlich?
Es geht dabei um mehrere hundert Euro Ersparnis im Jahr…
Vielen Dank im Voraus!