Hallo…
Hab mal eine Frage und freue mich über Ratschläge.
Vorgeschichte: Person A und B sind flüchtig befreudet durch die gemeinsame Freundschaft C, sodass A sich bereit erklärt, der Person B seinen Pkw 2x zur Verfügung zu stellen, damit B div.Sachen von X nach Y transportieren kann. Person A besitzt zum dazugehörigen Pkw nur die vorgeschriebe Kfz-Haftpflichtversicherung, jedoch keine Kasko. Person B besitz gar keine Versicherung, also nicht mal eine private Haftpflicht, wie sich im nachhinein herausstellen sollte.
Nun verursacht B durch Unachtsamkeit einen Kratzer/Beule am Pkw und erklärt A gegenüber, dass ihm das sehr leid tut und da B (zZt arbeitsloser) Lackierer vom Beruf sei, bringe er das wieder in Ordnung.
Beim zweiten Mal bringt B (völlig aufgelöst und fertig mit dem Nerven) das Fahrzeug mit einer weiteren Beule zurück und erklärt, dass das nach dem Parken so vorgefunden wurde, und das B das natürlich auch wieder i.O. bringen wird.
Mal von der Dummheit A’s das Fahrzeug überhaupt ein 2x an B zu verleihen abgesehen, welche Möglichkeit hat A rein rechtlich nun den Schaden von B ersetzt zu bekommen?
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet? Das davon Kfz ausgenommen sein sollen und nur die (nicht vorhandene) Kasko des Eigentümers für sowas zuständig sein soll, kann ich kaum glauben?!
Ist dieser Wissensstand überhaupt korrekt?
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an diesem Fahrzeug abgesichert zu sein? (wie z.B. bei Autovermietungen?)
Mal von der Dummheit A’s das Fahrzeug überhaupt ein 2x an B zu
verleihen abgesehen, welche Möglichkeit hat A rein rechtlich
nun den Schaden von B ersetzt zu bekommen?
Natürlich hat A ein Recht darauf, die Schäden ersetzt bzw. behoben zu bekommen.
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
PKW sind i.d.R. ausgenommen.
bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet?
Das davon Kfz ausgenommen sein sollen und nur die (nicht
vorhandene) Kasko des Eigentümers für sowas zuständig sein
soll, kann ich kaum glauben?!
Ist aber so.
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei
Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an
diesem Fahrzeug abgesichert zu sein?
Eine solche Versicherung gibt es in Deutschland meines Wissens nicht.
(wie z.B. bei Autovermietungen?)
Autovermietungen haben auch nur eine Haftpflicht. Bei Schäden haftet der Mieter selbst. Es sei denn, er kauft eine Vollkasko gegen Aufpreis. Dieser Aufpreis kann durchaus erheblich sein!
Es gibt ein paar Kreditkarten, bei denen eine Vollkasko mit annehmbarer Selbstbeteiligung enthalten ist. Wenn man öfter als zweimal im Jahr ein Auto mietet, dann lohnt sich sowas.
Diese Versicherung greift aber nur bei Mietwagen wenn man diese mit der KK bezahlt, nicht bei privatem Auto ausleihen.
Wenn B nicht zahlen kann, hat A schlechte Karten. Die hätte A übrigens unter Umständen auch bei einer vorhandenen Vollkasko. Da wäre nämlich ggf. eine neue Einstufung der Schadensfreiheitsklasse fällig.
Person B besitz gar keine Versicherung, also nicht mal eine private
Haftpflicht, wie sich im nachhinein herausstellen sollte.
Mal von der Dummheit A’s das Fahrzeug überhaupt ein 2x an B zu
verleihen abgesehen, welche Möglichkeit hat A rein rechtlich
nun den Schaden von B ersetzt zu bekommen?
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet?
Jupp. Aber die hat B ja nun mal nicht.
Das davon Kfz ausgenommen sein sollen und nur die (nicht
vorhandene) Kasko des Eigentümers für sowas zuständig sein
soll, kann ich kaum glauben?!
Wie jetzt? Hat B nun eine private Haftpflichtversicherung oder nicht?
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei
Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an
diesem Fahrzeug abgesichert zu sein? (wie z.B. bei
Autovermietungen?)
Bei einer Autovermietung schließt der Mieter selbst eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Dort ist das Standard (und für die Versicherer sehr lukrativ), privat geht das auch. Man kann, etwa bei Überführungen von Kfz, eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Überführung (max. 5 Tage) abschließen. (Quelle: privat gemachte Erfahrungen nach dem Kauf einer Karre)
Person B besitz gar keine Versicherung, also nicht mal eine private
Haftpflicht, wie sich im nachhinein herausstellen sollte.
Mal von der Dummheit A’s das Fahrzeug überhaupt ein 2x an B zu
verleihen abgesehen, welche Möglichkeit hat A rein rechtlich
nun den Schaden von B ersetzt zu bekommen?
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet?
Jupp. Aber die hat B ja nun mal nicht.
Das davon Kfz ausgenommen sein sollen und nur die (nicht
vorhandene) Kasko des Eigentümers für sowas zuständig sein
soll, kann ich kaum glauben?!
Wie jetzt? Hat B nun eine private Haftpflichtversicherung oder
nicht?
Nein, B hat keine priv. Haftpflicht. Die Frage war Allg., da angeblich eine priv.Haftpfl. bei Kfz-Benutzung nicht greifen soll?!?!?
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei
Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an
diesem Fahrzeug abgesichert zu sein? (wie z.B. bei
Autovermietungen?)
Bei einer Autovermietung schließt der Mieter selbst eine
Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Dort ist das Standard (und für
die Versicherer sehr lukrativ), privat geht das auch. Man
kann, etwa bei Überführungen von Kfz, eine
Haftpflichtversicherung für die Dauer der Überführung (max. 5
Tage) abschließen. (Quelle: privat gemachte Erfahrungen nach
dem Kauf einer Karre)
Also hätte B zur Versicherung gehen müssen und für die Tage eine eigene Kfz-Haftpflicht abschließen müssen um im Fall der Fälle abgesichert zu sein?
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
PKW sind i.d.R. ausgenommen.
Zählt das für Kfz allg. oder nur für das Führen eines Kfz? Was wäre denn, wenn A bei B mitfährt und aus Unachtsamkeit einen Schaden am Fzg. verursacht, wie z.B. beim Aussteigen Tür gegen Wand gebumst und Beule drin…?
bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet?
Das davon Kfz ausgenommen sein sollen und nur die (nicht
vorhandene) Kasko des Eigentümers für sowas zuständig sein
soll, kann ich kaum glauben?!
Ist aber so.
Wieso eigentlich? Ist der geschilderte Fall so selten?
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei
Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an
diesem Fahrzeug abgesichert zu sein?
Eine solche Versicherung gibt es in Deutschland meines Wissens
nicht.
Das es in einem Land wie D, in dem von A bis Z alles durch und durch bürokratisiert und geregelt ist, so eine Versicherung nicht exist., ist kaum zu glauben…
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
PKW sind i.d.R. ausgenommen.
Zählt das für Kfz allg. oder nur für das Führen eines Kfz? Was
wäre denn, wenn A bei B mitfährt und aus Unachtsamkeit einen
Schaden am Fzg. verursacht, wie z.B. beim Aussteigen Tür gegen
Wand gebumst und Beule drin…?
Das zählt für das „Halten und den Gebrauch“ versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge. AHB 3.1 unter 2
Wieso eigentlich? Ist der geschilderte Fall so selten?
Nein, der ist nicht selten, aber eine Privathaftpflichtversicherung fuer vielleicht 50 Euro im Jahr kann sowas nicht abdecken. Noch dazu ist dem Versicherungsbetrug bei sowas dann Tuer und Tor geoeffnet.
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet?
Jupp.
Da habe ich eine andere Meinung.
Geliehene Sachen sind wie eigene Sachen zu behandeln. Wenn man sich z.B. einen Fotoapparat ausleiht und lässt ihn fallen, zahlt die Privathaftpflicht nicht. Wenn man dagegen den Apparat beim Besitzer vom Tisch wirft, zahlt sie evt…
Und wenn es sich wie hier auch noch um ein geliehenes Auto handelt, zahlt die Privathaftpflicht schon gleich zweimal nicht, dafür gibt es ja die ‚Benzinklausel‘.
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei
Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an
diesem Fahrzeug abgesichert zu sein? (wie z.B. bei
Autovermietungen?)
Bei einer Autovermietung schließt der Mieter selbst eine
Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Dort ist das Standard (und für
die Versicherer sehr lukrativ), privat geht das auch. Man
kann, etwa bei Überführungen von Kfz, eine
Haftpflichtversicherung für die Dauer der Überführung (max. 5
Tage) abschließen. (Quelle: privat gemachte Erfahrungen nach
dem Kauf einer Karre)
Diese Haftpflichtversicherung ist hier völlig fehl am Platze, denn die KFZ-Haftpflicht zahlt immer nur Schäden an anderen Fahrzeugen. Gesucht wird hier eine Kurzzeit-Vollkaskoversicherung.
Sorry, aber Deine Hinweise sind hier schlicht falsch.
Mal von der Dummheit A’s das Fahrzeug überhaupt ein 2x an B zu
verleihen abgesehen, welche Möglichkeit hat A rein rechtlich
nun den Schaden von B ersetzt zu bekommen?
Meines Wissens gar keine.
Greift normalerweise nicht eine priv.Haftpflichtversicherung
bei Schäden, die man fahrlässig an fremdes Eigentum anrichtet?
Nichr bei Autos, wenn man sie gefahren hat und dabei ein Schaden entstanden ist.
Das davon Kfz ausgenommen sein sollen und nur die (nicht
vorhandene) Kasko des Eigentümers für sowas zuständig sein
soll, kann ich kaum glauben?!
Das wirst Du leider müssen.
Ist dieser Wissensstand überhaupt korrekt?
Ja.
Was für eine Versicherung müsste allg. XYZ abschließen, um bei
Gebrauch eines fremden Kfz gegen selbt angerichtete Schäden an
diesem Fahrzeug abgesichert zu sein? (wie z.B. bei Autovermietungen?)
Gibt keine. Auch die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden an „geliehenen, gemiteten udn zum gebrauch überlassenen“ Gegenständen aus.
Gibt keine. Auch die private Haftpflichtversicherung schließt
Schäden an „geliehenen, gemiteten udn zum gebrauch
überlassenen“ Gegenständen aus.
meine Privathaftpflicht bietet dies inzw. an. Kostet halt mehr, aber geringfügig. Wobei ich nachschauen müsste, ob da KfZ nicht ausgeschlossen sind. Zumindest, wenn man z.B. bei Umzügen hilft oder Kajaks ausleiht weiß ich, dass dies mitversichert ist
welche Möglichkeit hat A rein rechtlich
nun den Schaden von B ersetzt zu bekommen?
Meines Wissens gar keine.
Warum sollte das der Fall sein? Imho hat jeder den Schaden zu beheben, den er verursacht hat. Völlig unabhängig davon, ob er versichert ist oder nicht. Warum sollte B nicht zahlen müssen? Was unterscheidet das von einem Buch aus einer (kostenlosen) Leihbibliothek, über das man Kaffee gegossen hat?
Gruß
loderunner (ianal)
Also hätte B zur Versicherung gehen müssen und für die Tage
eine eigene Kfz-Haftpflicht abschließen müssen um im Fall der
Fälle abgesichert zu sein?
Nein, die K-Haftpflicht besteht ja bereits. Er hätte eine Vollkaskoversicherung abschließen müssen, die ihm als Ausleiher aber zu 99% kein VR anbietet.
meine Privathaftpflicht bietet dies inzw. an. Kostet halt
mehr, aber geringfügig. Wobei ich nachschauen müsste, ob da
KfZ nicht ausgeschlossen sind. Zumindest, wenn man z.B. bei
Umzügen hilft oder Kajaks ausleiht weiß ich, dass dies
mitversichert ist
Hmm, hört sich interessant an… wenn sich das rumspricht, ist der VR demnächst plaeite oder stampft den Tarif wieder ein.
Schäden an einem genutzten Kfz sind ganz sicher ausgeschlossen.