Liebe Experten,
ich habe eine dringende Frage, undzwar wurde in dem gemieteten Ferienhaus meiner Mutter Eingebrochen und ihr Laptop sowie Geld und andere Wertgegenstände wurden geklaut.
Meine Mutter ist Hausratversichert und nun ist meine Frage, ob die Versicherung für einen Teil des Schadens aufkommt. Zumal ihr Laptop ganz neu war!
ich hoffe auf Antworten damit ich sie unterstützen kann!
Ich danke euch, eine gute Nacht, Vivi
Hallo,
gemietets Ferienhaus…im Inland oder im Ausland?
hier erst mal zwei klare Aussagen der Versicherungen:
Campinggeräte, Sportausrüstung, Photoapparate oder Videokameras werden in der Regel außerhalb der Wohnung genutzt, unterliegen aber trotzdem dem Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt - der Raub im Urlaub gehört dazu, nicht aber der Trickdiebstahl.
Die Hausratpolice schützt Versicherte oft auch unterwegs. So wird auch Habe ersetzt, die im Urlaub bei einem Einbruch ins Hotelzimmer oder in die Ferienwohnung entwendet wird, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Hoffe, das hift etwas…bei Nachfragen bin ich gern wieder hilfreich…soweit ich kann.
Viele Grüße
guten tag,
ihre mutter sollten auf jeden fall den vorfall ihrer hausratversicherung melden und die polizeilichen
strafanzeigen wegen einbruch, diebstahl der versicherung zugaenglich machen in der form dass sie das aktenzeichen der zustaendigen polizeibehorde dem versicherungsunternehmen mittteilt.
in den versicherungsbedingungen sind in der regel die leistungen beschreiben die die hausratversicherung
uebernimmt, bei einem schadenfall ausserhalb der eigenen wohnung
gruss
Hallo Vivi,
die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Die Versicherung sollte den entstandenen Schaden voll (bis zur Höhe der Deckungssumme) übernehmen, wenn
- die Hausratversicherung auch für die Ferienwohnung gilt, diese also dort mit angegeben ist
- die Angaben hier richtig sind (z.B. „nicht ständig bewohnt“)
- und die Prämien lückenlos bezahlt sind.
Bezieht sich die Hausratversicherung allerdings nur auf den Hauptwohnsitz und die Ferienwohnung ist nicht angegeben, dann zahlt die Versicherung garnichts. Sie würde dann jedoch bei Einbruchschaden am Hauptwohnstiz zahlen.
Hier gilt es die Versicherungspolice zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vertreter, der die Versicherung abgeschlossen hat zu reden.
Ja die Hausrat müsste hier zahlen. Wichtig ist eine Kopie der Anzeige und Rechnungen,Belege über die gestohlenen Sachen.
Allerdings wird kein Neuwert ersetzt sondern nur der Zeitwert(also wieviel müss man heute ausgeben um den Gegenstand in gleichem Zustand wiederzubeschaffen).
Ausserdem wird die Vers. je nach Höhe des Schadens wohl auf fahrlässigkeit überprüfen(Fragebogen oder ähnliches)…
AM besten mit der Vers. in Ruhe telefonieren und nachfragen welche Unterlagen sie brauchen, dann klappt das schon +
Hoppsa, da ist mir ein Fehler unterlaufen: Meine 1. Antwort bezieht sich darauf, wenn die Mutter Eigentümerin der Ferienwohnung wäre. Im Mietfall ist es etwas anderes. Eine gute Hausratversicherung leistet bei Diebstahl aus gemieteten Räumen (wie z.B. Hotelzimmer oder Ferienwohnung) oder auch aus Krankenhauszimmern bei Aufenthalt dort. Voraussetzung ist, dass es kein sogenannter „einfacher Diebstahl“ ist, was bedeutet die gestohlenen Sachen wurden irgendwo unbeaufsichtigt und nicht verschlossen stehen gelassen und dann gestohlen (der Koffer am Bahnhof, der Ranzen in der Schule etc., was ja hier aber nicht der Fall ist).
Um Herauszufinden wie die Deckung der Versicherung tatsächlich ist, muss in der Versicherungspolice im „Kleingedruckten“ nachgelesen werden. Der einfachste Weg ist jedoch der Anruf bei der Versicherung direkt (ohne exakte Schadensschilderung) und einfach nachfragen. Die Versicherungen geben einem in der Regel ordentliche Auskunft. Sollten Sie sich danach noch unsicher sein, so lohnt sich evtl. ein Besuch mit der Versicherungspolice bei der Verbraucherzentrale.
Hallo,
Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf die/Ihre Wohnung. Auf Reisen ist Ihr Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, etwa wenn es Ihnen geraubt wird. Auch wenn Sie einen Fernseher oder andere Geräte im Sommer mit in Ihre Gartenlaube nehmen, sind diese ohne Aufpreis versichert.
Die versicherten Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Als „vorübergehend außerhalb“ bezeichnet die Versicherung zumeist einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten.
Wenn auch nicht unbegrenzt – je nach Versicherung kann die sogenannte Außenversicherung sprich die Summe (ggf. 10% der Versicherungssumme).
Hängt vom Vertrag ab, sowie v. d. Gesellschaft
MfG
Wolfgang
Sofern Sie eine Hausratversicherung besitzt, die Hausrat ausser Haus (in gemieteten Ferienwohnungen) mit einschließ und Sie auch Quittungen über den Laptop vorweisen kann, dann sollte die Versicherung auch den Zeitwert ersetzen.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo, die Antwort auf diese Frage ist in den Bedingungen des AHusratversicherers zu finden unter „Außenversicherung“.
Alles Gute.
Also …
Eine Hausratsversicherung gilt weltweit!
In Ihrem Vertrag der Hausratversicherung ist der Wohnort als Versicherungsort aufgeführt.
Der Wohnort ist allerdings nicht nur auf die eigentliche Wohnung beschränkt. Dazu gehören weitere Nebengebäude und Räume auf Ihrem Grundstück. Auch von Ihnen allein genutzte Keller, Schuppen oder Waschküchen zählen zum eigentlichen Versicherungsort. Damit sind selbstverständlich Ihre Waschmaschine oder Ihr Wäschetrockner mitversichert. Selbst Garagen ordnet der Versicherer dem Deckungsumfang zu, auch wenn sich Ihre Garage nicht direkt auf Ihrem Grundstück, jedoch in der Nähe befindet. Der Versicherungsschutz wird zusätzlich durch die sogenannte Außenversicherung innerhalb Ihrer Hausratversicherung gewährleistet. Sachen und Gegenstände Ihres Hausrates sind demzufolge auch dann versichert, wenn sie sich nicht in der Wohnung befinden, jedoch ausdrücklich Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern und zum Hausrat gehören. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit. Sie können daher auch auf Reisen Teile Ihres Hausrates mitnehmen und bei Beschädigung oder Verlust mit einer Entschädigung rechnen.
Sie dürfen die Sachen nicht auf Dauer außerhalb der Wohnung aufbewahren.
In der Regel leistet der Versicherer nur für einen bestimmten Zeitraum einen entsprechenden Schutz. Verbringen Sie Sachen in Ihr Wochenendhaus, sind diese nicht durch die Außenversicherung versichert. Generell müssen Sie für Almhütten, Zweitwohnsitze oder Wochenendhäuser eine separate Hausratversicherung abschließen. Im Urlaubsappartement hingegen besteht Schadensersatzanspruch, jedoch immer auf zehn Prozent der Versicherungssumme (höchstens 10.000 Euro) begrenzt.
… Wichtig: Für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung müssen der Versicherung eine schriftliche, polizeiliche Meldung/Anzeige und nach Möglichkeit Originalrechnungen der gestohlenen Gegenstände vorlegen!
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com
Leider fehlen noch einige Angaben bezüglich Deiner Frage, Wo steht das Haus? Was sie dort im Urlaub und bei welcher Versicherung zu welchem Tarif ist sie verischert? Im allgemeinen hat Ihre Mutter Versicherungsschutz.
Die Hausratversicherung kommt nur für den Schaden auf, wenn das Ferienhaus entsprechend zusätzlich versichert ist, d.h., der Versicherer muss per Antrag hiervon in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel wird hierfür auch ein gesonderter Beitrag erhoben.
Gruß
CKH
Hallo Vivi,
dazu kann man nur sagen, das kommt darauf an. Es kommt auf den Anbieter der Hausratversicherung an. Ganz genau auf die Versicherungsbedingungen.
Es gibt Anbieter bei denen ist das mit versichert, es gibt andere bei denen eben nicht.
Reicht das als Antwort?
Brauchst Du noch eine Auswertung was eine entsprechenden Absicherung kosten würde? Falls der Schaden in diesem Fall nicht abgesichert sein sollte und Deine Mutter dahingehend Ruhe und Sicherheit haben mag?
Dann melde Dich einfach nochmal.
LG
Heiko
PS: Du erreichst mich auch unter [email protected]
Hallo,
wenn für das Anwesen eine Hausratversicherung bestand, stehen die Chancen gut. Wenn nicht, wird´s mit der Außenversicherung ein wenig dünn …
Gruß
Andreas
hallo vivipe,
du hast etwas unklar formuliert, daher beruht die antwort auf annahmen meinerseits. Ich gehe davon aus das Ferienhaus gehört nicht deiner Mutter. Sie hat es für einen Zeitraum X gemietet. Grundsätzlich besteht auch ausserhalb der eigenen (über die Hausratversicherung versicherte) Wohnung Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruch-Diebstahl an eigenem Hausrat. Ein Laptop ist Hausrat. Es gibt besondere Regelungen im Vertrag, da musst du nachlesen -> Außenversicherung. Da dürfte auch der Versicherungsort benannt werden. Ältere Verträge haben nur versicherungsschutz innerhalb geographischen Europas. Du schreibst nicht wo das Ferienhaus gemietet wurde. Hat deinen Mutter einen „alten“ Vertrag und das Ferienhaus ist in Asien, dann hat sie wohl Pech. Neue Verträge haben i.d.R. Weltweiten Versicherungsschutz. Auch gelten im Rahmen der Aussenversicherung ggf. andere Grenzen für die Entschädigung von Wertgegenständen. Wertgegenstände haben grundsätzlich eine begrenzte Entschädigungshöhe ebenso wie Bargeld.
Beispiel: Im Rahmen der Außenversicherung besteht Vers.schutz bis 20% der Versicherungssumme (wenn es denn ein Summenvertrag ist) maximal jedoch bis EUR 10.000. Die niedrigere Summe zählt. Weiter sind dabei dann die Höchstgrenzen für Bargeld und Wertsachen zu beachten.
Anmerkung: Es gibt Menschen für die ist eine Rolex-Uhr oder eine Breitling-Uhr kein Wertgegenstand in Sinne der Versicherungsbedingungen sondern einfach eine ganz normale Uhr.
Hoffe ich konnte weiterhelfen. Polizeianzeige im Ausland ist obligatorisch.
Hallo
normalerweise ist in der Hausrat auch die sogn. Aussenversicherung vereinbert. D.h. im Ferienhaus ist Versicherungschutz - genaues steht auch in der Police
Mfg Febud
Hallo,
da bin ich überfragt
Hallo Vivi,
sofern für das Ferienhaus eine Hausratversicherung besteht, leistet diese auch bei einem Einbruchsdiebstahl.
Bei Bargeld, müsst Ihr einmal in die Bedingungen nachschauen. Hier hat es nämlich Einschränkungen. Ab einem bestimmten Betrag muss es besonders gesichert, aufbewahrt sein…
OK ???
LG, Egon
hi,.haben sie bei versicherung gemeldet. sie müssten im vertrag (vereinbarung) schauen ob ausland mit drin ist.mfg