wenn man so eine gute „Ausrede“ hat, dann gibt das i.d.R. keinen Ärger. Vorsichtshalber sollte die Frage aber direkt an die Versicherung gestellt werden.
einer meiner Bekannten möchte sich ein Auto leasen,
Wenn der Fall eintreten sollte, dass dieser sich mal betrinkt
und mir das Steuer überlässt und ich einen Umfall umbauen
würde.
Wie verhält sich es mit dem Versicherungsschutz?
Bei vielen Versicherungsverträgen kann man heutzutage angeben, wer das Fahrzeug fahren darf, also als berechtigter Fahrer gilt.
Du schreibst „möchte leasen“, also Zukunft. Dann kann er doch ohne Probleme eine Versicherung für mehrere Fahrer abschließen, - wo ist das Problem? ( Übrigens: bevor dein Freund hier vor einigen Pappnasen als Alki dasteht: Die selbe Fragestellung kommt ja auch schon, wenn man sich bei einer längeren Urlaubsfahrt mit dem Fahren abwechseln möchte.)
Bei mir ist die Jahresprämie deswegen um ca. 30 Euro angestiegen. Die Alternative wäre wohl eine deulich höhere Vertragsstrafe im Schadensfall gewesen. Das Auto ist in jedem Fall versichert, ein geschädigter Dritter bekommt seinen Schaden ersetzt.