Folgender Fall:
Person X verletzt sich im Sportverein. Diese Person ist nicht versichert über den Verein und besitzt auch keine Unfallversicherung.
Person X wird stationär behandelt (OP).
Übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten?
Oder muss nun Person X die Kosten tragen?
Darf das Krankenhaus persönliche Angaben bei der Krankenkasse machen über die Unfallursache? Ohne Zustimmung des Patienten?
Lg Morwen
Hallo!
Person X verletzt sich im Sportverein. Diese Person ist nicht
versichert über den Verein und besitzt auch keine
Unfallversicherung.
Person X wird stationär behandelt (OP).
Übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten?
Ja!
Oder muss nun Person X die Kosten tragen?
Nein, zumal eine Unfallversicherung die Kosten auch nicht übernehmen würde.
Darf das Krankenhaus persönliche Angaben bei der Krankenkasse
machen über die Unfallursache?
Welcher Art?
Gruß
CM
Guten Tag Morwen,
die Behandlungskosten übernimmt die Krankenkassse/Krankenversicherung.
Angaben über die Unfallursache wird die KK/KV kaum machen können,
hier zählt die Angabe des Patienten (Schusseligkeit, rutschige Schuhe,
besoffen, Kletterwand zusammengebrochen etc.) Einzig im letztgenannten Fall könnte der Leistungsträger (KK/KV) versuchen, im Wege des Regresses die Behandlungskosten von der bröseligen Kommune
wegen Fahrlässigkeit zurückzubekommen. Das ist aber nicht die
Angelegenheit der verunfallten Person.
Gruß
Günther
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Darf das Krankenhaus persönliche Angaben bei der Krankenkasse
machen über die Unfallursache?
Welcher Art?
Wie sich die Person verletzt hat?! Was die genaue Unfallursache war.
Das heißt also, dass der Verein nicht zur Rechenschaft gezogen wird (mit Krankenkosten usw.)? Oder wann springt die Versicherung
des Vereins ein?
Person X hat sich beim Abbau eines Trampolins eine distale Radiusfraktur zugezogen. (nicht versichert über den Verein) Und jetzt will die KV feststellen, ob es ein Unfall war.
Ob vielleicht Schadensersatz geleistet werden muss?!
Hallo,
Das heißt also, dass der Verein nicht zur Rechenschaft gezogen
wird (mit Krankenkosten usw.)? Oder wann springt die
Versicherung
des Vereins ein?
falls ein Verschulden des Vereins vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass die KV ihre Kosten regressiert. In diesem Fall würde die Vereinshaftpflichtversicherung hierfür in Betracht kommen (nicht die Unfallversicherung).
Person X hat sich beim Abbau eines Trampolins eine distale
Radiusfraktur zugezogen. (nicht versichert über den Verein)
Wie schon an anderer Stelle gesagt: Für die Kosten der Behandlung kommt die Krankenversicherung des Verletzten auf (mit der oben beschriebenen Möglichkeit eines Regresses).
Die Unfallversicherung, die der Verein über den jeweiligen LSB bestehen haben sollte, tritt im Wesentlichen nur für Kosten aus Invaldität ein.
Und jetzt will die KV feststellen, ob es ein Unfall war.
Ob vielleicht Schadensersatz geleistet werden muss?!
Aufgrund der geschilderten Situation ein relativ normaler Vorgang.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch