Versicherung beim Zusammenziehen,

Hallo,

ich ziehe demnächst mit meiner Partnerin zusammen. Jeder von uns hat Hausrat, Haftpflicht etc. Diese werden bei gemeinsamen Haushalt ja zusammengelegt, d.h. eine Versicherung fällt weg.
Ich habe gehört (…) daß jeweils die Versicherung automatisch bestehen bleibt, die schon länger besteht. Ist das so???
Meine Versicherung hat die günstigern Konditionen, läuft aber erst seit einem Jahr. Ihre Versicherung läuft seit 3 Jahren und hat aber eine vertragsmäßige Kündigungszeit von zunächst 5 Jahren. Diese (ungünstigere) Versicherung hätte somit den Vorrang. Kann man sie dennoch irgendwie früher kündigen? Wen meine Feundin „zu mir zieht“ müßten doch „meine Versicherungen“ vorrang haben???

Danke für eure Antworten,

Gruß,

Michael

Hallo,
das stimmt. Diese „Doppelversicherung“ geht nach den sogenannten „älteren Rechten“, die bei der Versicherung Deiner Partnerin liegen. Das setzt voraus, dass z.B. keine Single-Versicherung oder sowas vereinbart wurden, weil es dann keine echte Doppelversicherung mehr wäre.

Kündigen kannst Du dann tatsächlich erst mit dem Ablauf der Verträge, achte dabei auch auf die Kündigungsfristen.

Keine Doppelversicherungen gibt es z.B. bei Lebens- Renten- oder auch Unfallversicherungen. Aber die sind eh immer Personenbezogen.
viele Grüße
Andreas

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