Versicherung Beitragssatz

Hallo Zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir ein wenig helfen. Hab mir im März ein Auto gekauft. Ich hab bei meiner alten Versicherung läuft über den Händler da wir immer unser Auto da kaufen, ist ein deutsches Auto mit Sitz in Wolfsburg. Bei meinem anderen Auto hatte ich SF 5, ich hab mir direkt bei meiner Versicherung ein Angebot abgeholt wenn ich einen Fahrzeugwechsel mache. Nachdem ich das Angebot hatte, ab zum Händler. Der Händler kümmert sich um alles da er ein Vertragspartner ist und auch die Versicherung abschliesst.
Als der Vertrag fertig war hab ich nach ungefähr 2 Wochen die Papiere von der Versicherung zugesendet bekommen, der Fehler war schon drin anstatt das Geburtsdatum von meinem Vater einzutragen, da das Auto über Ihn läuft, trägt er mein Geburtsdatum ein (fehler ist Händler passiert) nach 1 Woche musste draufzahlen, da der Beitragssatz nicht stimmen kann, rücksprache mit dem Händler gehalten, er kümmert sich darum, jetzt hat er sich gekümmert, aber wir wurden auf SF3 zurückgestuft, da wir das anderen Auto nur 3 Jahre als zweitwagen gefahren haben, wie kann dass sein ich hatte bei dem anderen Fahrzeug SF5 und hab einen Fahrzeugwechsel gemacht. Ich wurde damals auf 85 % eingestufft bin auf 55 Haft und 65 Vollkasko. und jetzt auf 70 Haft und 60 Vollkasko. ist das richtig?

Hallo zurück,

manchmal ist es eben besser, bei seiner bisherigen Versicherung zu bleiben. Folgendes ist passiert.
Das vorherige Fahrzeug wurde bei deiner Versicherung unter einer Sonderregelung versichert.Das ist ein Dankeschön von deiner Gesellschaft an dich für dein Vertrauen.Weiterhin will man dich so noch enger an das Unternehmen binden. Wenn ein Fahrzeug bereits versichert ist,so wird ein weiteres hinzukommendes Fahrzeug nicht mit SF 1/2 ( 140 % ) eingestuft, sondern mit SF 2 ( 85 % ). Man schenkt die also 2 schadenfreie Jahre.Wenn dann mit einem Fahrzeugwechsel auch die Gesellschaft gewechselt wird, fragt die neue Versicherung bei der alten die SF Klasse an. Diese überträgt jetzt die tatsächlich erreichte SF Klasse, in deinem Fall SF 3.Somit hast du nun leider nicht gespart,sondern dir ein Eigentor geschossen.Der Autohändler ist nun mal kein ausgebildeter Versicherungskaufmann und kennt eventuell diese Praktiken nicht oder die Gesellschaft, die durch ihn vertrieben wird hat diese Sonderregelungen nicht.
Wenn du deinem Vertreter gegenüber mit offenen Karten gespielt hättest, dann wäre dir diese böse Überraschung vielleicht erspart geblieben.

MFG
Ramona

Hallo,

das klingt ganz so, als ob die SF5 damals eine Sondereinstufung war.

Gruß,
Micha

Hallo,

Ob es richtig ist oder nicht, kann man mit diesen Daten nicht feststellen. Grund ist, dass jede Gesellschaft ihre eigenen Tarifbestimmungen hat und somit nach ihren Regeln arbeitet. Hat man zwischenzeitlich noch den Versicherer gewechselt, kann das Chaos perfekt gemacht worden sein. Allerdings gibt es gerade bei KFZ-Versicherungen oft ein so genanntes „Kuddelmuddel“, weil alles etwas komplizierter ist… Kurzum: Damit sollten Sie mal zu einem Versicherungsmakler gehen, der sich darum kümmert und am Ende auch Geld dafür bekommt (zahlt die Versicherung, wenn Sie die KFZ-Versicherung über ihn laufen lassen). Allerdings gibt es dann auch die Chance, dass er Ihnen einen deutlich besseren Tarif anbieten kann.
Viele Grüße,
Th. Koch

Hallo.
dieser Sachverhalt ist aus der Ferne nicht zweifelsfrei zu beurteilen.FAxen Sie mir am besten die neue Vers.police an 0312-1239366. Ich werde mich dann kurz um bei Ihnen melden.Ich muß erstmal die Bedingungen der Gesellschaft prüfen !

Mfg Krüger

Hallo,
vielleicht kannst noch nen Rabatt raus handeln weil er ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat.
Aber die SF-Einstufung ist richtig. Wenn bei einer Versicherung das Fahrzeug als Zweitwagen eingestuft wird, und die Prozente dann zu einer anderen Gesellschaft übertragen werden, wird die Sondereinstufung Zweitwagen SF 2 von der neuen Versicherung nicht anerkannt, bzw. von der vorherigen Versicherung nicht mit bestätigt.
Grüße

Lässt sich schwer von hier aus sagen. Es scheint aber so, dass Sie eine Sondereinstufung erhalten haben. Wenn Sie dann den Versicherer wechseln, wird diese nicht mitgegeben. Es wird maximal der wirklich erfahrenen SFR dem neuen Versicherer mitgeteilt.

MfG

Stephan Brückner

Hallo rs412,

mein erster Gedanke ist - Sondereinstufung beim Vorversicherer- aber zur Sicherheit möchte ich lieber nochmal nachhaken.

Ist der alte Versicherer, dasselbe Unternehmen wie der neue Versicherer? Als Bsp.: die HUK Coburg/HUK24/Garanta (Nürnberger) usw. haben Sondereinstufungsmodelle, wo man einer anderen SF-Stufung unterliegt, als sonst üblich. Wobei sich diese nur auf das Unternehmen und das damit verbundene Vertragsverhältnis bezieht (bei einem Versicherer hat man die SF2 = 80% und wechselt zu einem der o.g. Versicherer, kann man durchaus die SF-Klasse 6 (45-40%) bekommen, aber sobald man wechselt, passiert Folgendes: Alle SF-Klassen, die man selbst hätte während der Laufzeiten erfahren können, werden dem neuem Versicherer auch mitgeteilt, denn dieser muss nicht und wird nicht die Sondereinstufung eines anderen Versicherers übernehmen.

Sonst könnte man mit ein paar Tricks in kürzester Zeit das SF-Klassen-System austricksen. Ich bin unsicher, ob ich mich wirklich verständlich ausgedrückt habe, gern hier bei mir Bedarf nochmal genauer nachfragen :wink:

Viele Grüße
Bamfico

Hi rs412,

das ist schon richtig. Seinerzeit hast du bei deiner alten Versicherung eine Zweitwageneinstufunf (Sondereinstufung) bekommen, die nur so lange gilt, wie du bei der Versicherungsgesellschaft versichert bist. Gehst du zu einem anderen Unternehnen, dann wird nur der Rabatt bestätigt, den du dir offiziell erfahren haben kannst. Wenn es günstiger ist versuche zur ursprünglichen Versicherung zurück zu gehen.

Gruss

Hallo,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Also Versicherung wurde nicht gewechselt es wurde lediglich nur das Fahrzeut gewechselt.
Heute war ich beim Händler gut dass wir diesen persönlich kennen und er mit meinem Onkel gut befreundet ist.
Ich habe mir das Angebot rausgesucht wie es berechnet wurde, der Händler hat sofort bei der Versicherung angerufen und Ihnen das rübergefaxt. Naja der Mitarbeiter hat das Angebot falsch berechnet zugunsten mir. Ich habe das Angebot rechtzeitig angenommen. Der Mitarbeiter der VVD hat sich dann kurz mit seinem Vorgesetzten unterhalten und dann dem Partner (VW Händler Vers. und KFZ) mitgeteilt dass der Vorgesetzte das OK gegeben hat und mir die Versicherung wie beim Angebot berechnet wird, hier habe ich jetzt glück gehabt.

Hallo,

na noch mal Schwein gehabt.Da habe ich im Erstschreiben wohl etwas falsch verstanden. Vielleicht hilft meine Auskunft mal in der Zukunft.

Ramona

Hallo rs412,

die Einstufungen in die Rabattstufen erfolgt immer nach „wirklichen“ Jahren, also in diesem Fall 3 echte Jahre = SF03.
Wenn man den Vertrag beim Vorversicherer fortsetzt, kann man dort sehr oft vereinbaren, daß der alte SF-Satz übernommen werden kann.
Eine andere Versicherung bekommt immer nur die JAHRE, nie die SF-Einstufung mitgeteilt.
Besteht die neue Versicherung dort, wo das „alte“ Auto versichert war, sollte man mit den Sachbearbeitern nochmal reden.
Anscheinend ist die Autohändler kein guter Versicherungsmann … Mehrere Fehler wie Geburtsdatum verwechselt und nicht beachtet, daß es eine Sondereinstufung bei der Vorversicherung gab.

Mein Tipp: Anfrage bei der Vorversicherung, wie sie den neuen Wagen einstufen würden und ob sie dies ab Beginn so machen würden. Oft gibt es neue Treuerabatt sowie einen Bonus für mehrere Fahrzeuge.

Alles Gute,
M

Wende dich sinnvollerweise an den, der das Drama verursacht hat.
Hierzu müssen auch Unterlagen gesichtet werden, die nicht vorliegen.
Zum Anderen ist derjenige für die Fehlerbeseitigung zuständig, der sie verursachte.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

das kann durchaus o sein beim zweitauto. Jede ersicherung handhabt das anders.

grüsse