nehmen wir mal an, ein Versicherungsnehmer (VN) hat über sein langjährig für ihn tätiges Versicherungsbüro (Versicherungsfirma XYZ und gleichzeitig Makler) eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nun wird das Geld aber etwas knapp und Ende Januar schreibt VN eine Mail an das Vers.-Büro, mit der Bitte um Aussetzung für ein Jahr ab Februar. Anruf vom Vers.-Büro, dass das zu kurzfristig ist und ab März passt. Alles gut.
Dann bucht Versicherung im März trotzdem ab. e-mail an Vers.-büro - nach Rücksprache soll der VN das wieder zurückholen.
Dann plötzlich Anfang April bekommt VN vom Vers.-büro eine e-Mail, dass das mit dem Aussetzen gar nicht gehen würde, da Versicherung noch nicht lange genug läuft und die Zahlungen geleistet werden müßten.
Daraufhin ein ernstes Telefongespräch mit dem Vers.-büro mit Aussagen von dort, dass er (der Inhaber) das ja gar nicht gewußt hätte, dass das nicht geht und das er ja wohl nichts dafür könnte. Und der VN könne ja das was noch fehlen würde (rund 600,-) schnell einzahlen und dann könnte man aussetzen. Warum hat VN wohl aussetzen lassen??? Wegen Kohle.
Auftretendes Folgeproblem: der VN hatte gerade eben die Police als Sicherheit bei der Bank hinterlegt für einen Kredit und jetzt erkennt natürlich der Versicherer die Abtretung nicht an. Und das findet die Bank gar nicht gut. Darüber hinaus ist natürlich ein nicht unerheblicher Beitragsrückstand angelaufen.
Wenn dieser Fall so existieren würde, gäbe es irgendwelche Möglichkeiten, das Versicherungsbüro in die Pflicht zu nehmen? Es kann ja nicht sein, dass die falsche Dinge machen und dann der VN dafür leiden muss.
Guten Tag Yvonne,
das ist so eine Sache mit den falschen Dingen. In einem Rechtsverhältnis zwischen VN und VR hat der Vermittler kaum etwas zu suchen. Es sei denn, er ist Bediensteter des Versicherers.
Auch die Frage ob ein Makler ein Makler ist, kann da noch eine Rolle spielen. Und dann natürlich die Begriffe. Was ist genau eine Aussetzung?
Ist eine Aussetzung eine Prämienstundung oder ist eine Aussetzung eine
Beitragsfreistellung ?
Eine Prämienstundung erfordert eine Vereinbarung mit dem Versicherer.
Das mit dem Fehlen von 600 Euro will ich erst gar nicht hinterfragen.
Am Schluss kann dabei herauskommen, dass das genau noch das Debit war,
um den Vertrag auf Null zu bringen und die Vermittlerprovision ohne
Herumgeziehe dort lassen zu können, wo sie ist.
Handelt es sich um Beitragsfreistellung, kann der Versicherer in der Tat eine Mindestprämiensumme festlegen, ab der eine Freistellung technisch überhaupt möglich wird.
Ein Versicherer, dem wirklich etwas an einem Kunden gelegen ist, wird
zu jedem Zeitpunkt einer Stundung zustimmen - Ausgestaltung offen.
Und das mit dem Folgeproblem habe ich offen gesagt überhaupt nicht verstanden. Wenn eine LV abgetreten wird und der Zedent hat eine
Vereinbarung mit der Bank, dann weiß ich nicht, warum hierzu ein
Einverständnis des VR notwendig sein soll. Solange die Bank meint, sie habe etwas hinreichend Sicheres in Form der LV und der Kunde bedient den Vertrag munter weiter, ist alles in Butter.
Haarig wird es erst, wenn ein Beitragsrückstand für die LV erwächst. Der Kunde wird dann gegenüber der Bank vertragsbrüchig, weil seine Sicherheit ja nicht weiter bedient wird. Aber was hat der Versicherer
damit am Hut ?
Um das alles rechtlich zu prüfen, sollte der VN an Ort und Stelle
(in Hamburg gibt es kluge Köpfe) verbindlichen Rechtsrat einholen.
Sonst wird das so ein bisschen wie Stochern im Nebel.
Gruß
Günther
auch wenn es nicht schön ist, aber für was in die Pflicht nehmen? Für den Beitragsrückstand? Es ist zwar bezeichnend für die Qualität oder vielmehr nicht-Qualität des Maklers (er hätte da schon in der Lage sein sollen, zumindest nach Rückfrage eine richtige Antwort zu liefern), aber was ist dadurch für ein Verlust enstanden?
auch wenn es nicht schön ist, aber für was in die Pflicht
nehmen? Für den Beitragsrückstand?
Ne, aber auf dieser Basis einem Gehaltsverzicht beim AG gemacht wird, hat das schon finanzielle Auswirkungen.
Es ist zwar bezeichnend für
die Qualität oder vielmehr nicht-Qualität des Maklers (er
hätte da schon in der Lage sein sollen, zumindest nach
Rückfrage eine richtige Antwort zu liefern), aber was ist
dadurch für ein Verlust enstanden?
s.o. Beiträge müssen jetzt bezahlt werden - Gehaltsverzicht steht weiter an
Guten Tag Yvonne,
das ist so eine Sache mit den falschen Dingen. In einem
Rechtsverhältnis zwischen VN und VR hat der Vermittler kaum
etwas zu suchen. Es sei denn, er ist Bediensteter des
Versicherers.
Ich glaube, das ist er.
Auch die Frage ob ein Makler ein Makler ist, kann da noch eine
Rolle spielen. Und dann natürlich die Begriffe. Was ist genau
eine Aussetzung?
Ist eine Aussetzung eine Prämienstundung oder ist eine
Aussetzung eine
Beitragsfreistellung ?
Sorry - Beitragsfreistellung ist gemeint.
Ein Versicherer, dem wirklich etwas an einem Kunden gelegen
ist, wird
zu jedem Zeitpunkt einer Stundung zustimmen - Ausgestaltung
offen.
Richtig - da fehlt es vielen Leuten an entsprechender Kompetenz
Und das mit dem Folgeproblem habe ich offen gesagt überhaupt
nicht verstanden. Wenn eine LV abgetreten wird und der Zedent
hat eine
Vereinbarung mit der Bank, dann weiß ich nicht, warum hierzu
ein
Einverständnis des VR notwendig sein soll. Solange die Bank
meint, sie habe etwas hinreichend Sicheres in Form der LV und
der Kunde bedient den Vertrag munter weiter, ist alles in
Butter.
Haarig wird es erst, wenn ein Beitragsrückstand für die LV
erwächst.
Bedingt dadurch, dass der VN ja dachte es ist alles ok, fließen natürlich keine Beiträge - somit Beitragsrückstand bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit.
Der Kunde wird dann gegenüber der Bank
vertragsbrüchig, weil seine Sicherheit ja nicht weiter bedient
wird. Aber was hat der Versicherer
damit am Hut ?
Um das alles rechtlich zu prüfen, sollte der VN an Ort und
Stelle
(in Hamburg gibt es kluge Köpfe) verbindlichen Rechtsrat
einholen.
In solch einem Fall sollte der VN auf jeden Fall alle Hebel in Verbindung setzen und sich Rat holen und evtl. noch andere Stellen beim Versicherer einschalten. Würde ich nicht anders machen.
Sonst wird das so ein bisschen wie Stochern im Nebel.
Gruß
Günther
Guten Tag Yvonne,
also, wir haben jetzt eine Beitragsfreistellung und der Makler ist in Wirklichkeit kein Makler sondern Bediensteter der Gesellschaftund damit deren Angestellter oder HGB-Vertreter in Ausschließlichkeit oder als Mehrfachvermittler.
Damit wird auch klar, dass die Bank unruhig wird. Denn wenn die LV
nicht mehr bedient wird, zerbröselt die Sicherheitund damit die Geschäftsgrundlage für den Kredit.
Und die Frage der möglichen Beitragsfreistellung kann vom Vermittler nur nach Rücksprache mit der Vertragsabteilung und auf Weisung beantwortet werden.
Schließlich: Die Einlassung, dass ein Prämienbetrag X noch aussteht, um die Beitragsfreistellung zu ermöglichen, wird nachvollziehbar.
Unterm Strich sehe ich nicht, was der VN auf welcher Rechtsgrundlage
geltend machen will oder kann. Das liest sich traurig für den VN, ist aber so.
Gruß
Günther
Wenn dieser Fall so existieren würde, gäbe es irgendwelche
Möglichkeiten, das Versicherungsbüro in die Pflicht zu nehmen?
Weswegen denn ? Für eine falsche Auskunft ? Es ist ja noch nicht einmal ein Schaden entstanden. Dass dem VN das Geld fehlt um seinen Beitragsverpflichtungern nachzukommen, kann man dem Makler nicht anlasten.
Es kann ja nicht sein, dass die falsche Dinge machen und dann
der VN dafür leiden muss.
Wieso leidet der VN ? Doch nur weil er nicht mehr genug Geld hat und nicht weil er eine falsche Auskunft bekommen hat.
Da der Vertrag für einen Kredit als Sicherheit dient, kann er gar nicht beitragsfei gestellt werden (es sei denn, die Bank stimmt zu, wird sie in diesem Fall aber nicht tun), ohne eine Kreditkündigung zu riskieren.
auch wenn es nicht schön ist, aber für was in die Pflicht
nehmen? Für den Beitragsrückstand?
Ne, aber auf dieser Basis einem Gehaltsverzicht beim AG
gemacht wird, hat das schon finanzielle Auswirkungen.
Wie? Geht´s hier um eine betriebliche Altersvorsorge? Tut mir leid, ich verstehe grad nicht, was Du meinst.
Es ist zwar bezeichnend für
die Qualität oder vielmehr nicht-Qualität des Maklers (er
hätte da schon in der Lage sein sollen, zumindest nach
Rückfrage eine richtige Antwort zu liefern), aber was ist
dadurch für ein Verlust enstanden?
s.o. Beiträge müssen jetzt bezahlt werden - Gehaltsverzicht
steht weiter an
Guten Tag Yvonne,
das ist so eine Sache mit den falschen Dingen. In einem
Rechtsverhältnis zwischen VN und VR hat der Vermittler kaum
etwas zu suchen. Es sei denn, er ist Bediensteter des
Versicherers.
Auch die Frage ob ein Makler ein Makler ist, kann da noch eine
Rolle spielen. Und dann natürlich die Begriffe. Was ist genau
eine Aussetzung?
usw., usw., usw., usw… Ich habe alle Hochachtung für deine (üblicherweise) fast schon wissenschaftlichen Ausführungen mit der oft blumig wirkenden Sprache, aber… hier scheint es mir so zu sein, dass ein AG eine betriebliche Altersversorgung, zum Zwecke der Hinterlegung bei einer Bank (für einen Kredit), abgeschlossen hat - und das passt hinten und vorne nicht, ist also Kokolores! Darüberhinaus scheint der Vertrag schon nach kurzer Zeit nicht mehr bedient werden zu können!??
Mien Vorschlag: Yvonne bringt Licht in´s Dunkel und Günther antwortet dann auf´s Thema (nicht böse sein)!
Gruß cooler
P.S. Aber vielleicht steh auch ich auf dem Schlauch - für eine ergänzende Erläuterung wäre ich dann trotzdem dankbar!