Versicherung bietet Vergleich an

Hallo, ich bin heute zum erstenmal hier und hoffe, es kann mir jemand helfen bei meinem Problem.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin Hauseigentümer und habe eine Elementarschadenversicherung.
Im Januar 2011 stürzte an der Terrasse eine Gartenmauer ein ( bedingt durch Schnee und Regen). Ich habe „natürlich“ die Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet.
Ein paar Tage später kam dann auch der Schadensregulierer von der Versicherung und bestätigte, daß die Mauer versichert sei. Dies bestätigte er auch meinem Versicherungsvertreter.
Da der Regulierer nicht in der Lage war den Schaden zu beziffern, wurden mehrere (2) Firmen beauftragt ein Angebot zu erstellen. Nachdem beide Firmen ein Angebot zw. 44 Tsd und 47 Tsd Euro abgegeben hatten, bekam der Regulierer anscheinend kalte Füsse ( oder sind das einfach die Regeln des Versicherers ).
Also wurde nochmal ein unabhängiger Bausachverständiger beauftragt, vermutlich wegen der Schadenshöhe. Dieser erklärte mir dann, er würde sich sehr wundern, wenn die Versicherung den Schaden übernehmen würde.
Was daraufhin bei der Versicherung gelaufen ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Fakt ist, daß der Schadensregulierer anscheinend nichts mehr mit dem Fall zu tun hat.
Mein Versicherungsvertreter hat mittlerweile eine schriftl. Erklärung abgegeben, daß er auch ihm gegenüber geäußert hätte, die Mauer sei versichert. Diese Erklärung wurde auch an etwas höherer Stelle bei der Versicherung abgegeben. Eine Kopie davon habe ich. Ich habe aber mittlerweile bei der Durchsicht der Versicherungsbedingen bemerkt, daß dieser Schaden eigentlich nicht versichert ist.

Nun hat sich mein Vertreter gemeldet und um einen Termin mit seinem Chef gebeten.

So, nun meine eigentliche Frage: Ich denke , die beiden wollen mir einen Vergleich anbieten.
Was denkt Ihr? Bei welcher Summe sollte ich zustimmen ?
Eigentlich ist der Schaden nicht versichert, aber der Regulierer hat ja (mündlich) die Kostenübernahme zugesagt.

Ich hoffe, der Fall ist einigermaßen nachzuvollziehen.
Vielen Dank für Eure Tips im Vorraus

Hallo, das ist schon ein sehr komplizierter Fall bei Ihnen. Ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen, das würde nur schiefgehen. Der einzig richtige Ansprechpartner wäre wohl nur ein spezialisierter Anwalt nachdem der die Police durchgearbeitet hat.

freundliche Grüße

Natürlich ist der Schaden versichert, jedoch nur, dann, wenn sich ein versichertes Ereignis eingestellt hat. In Deinem Fall, mütte der sTurm die Mauer umgeworfen haben, oder sie ist bei Hochwasser weggespült worden. Dass sie Mauer durch Schneeedruck beschädigt wurde ist unwahrscheinlich.
Vermutlich ist das so, dass die Mauer eben nicht fachgerecht erstellt wurde.
Ich würde Dir raten, die beiden Herren von der Versicherung sehr freundlich zu empfangen, denn Du musst froh sein, wenn die sich überhaupt über eine Regulierung auf Kulanz mit Dir unterhalten.
Das ist nicht selbstverständlich.
Nimm das, was sie Dir geben. Dein Vertreter hat sich sichtlich auch bemüht, und seinen Chef breitgeschlagen damit Dir geholfen wird.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Hallo,
was für ein Elementarschaden ist passiert, wie bist Du versichert? Aus deiner Schilderung kann ich kein versicherten Schaden erkennen.
Mfg febud

Moin,

sorry, aber hier wird keine fachliche Frage gestellt, sondern nur lose nach der Meinung gefragt.

Bei welcher Summe man „zuschlagen“ soll? Es stellt sich doch die Frage, mit wieviel Geld man die Mauer wieder errichten kann.

Ob die Versicherung für den Fall haftet, nur weil der Schadenregulierer etwas gesagt hat? Wohl kaum, warum auch? Schadensersatz? Er wöfür, für einen nicht versicherten Schaden?

Wenn hier noch was zu holen ist, dann gut und viel Glück dabei.

Hallo!
Leider für dich, aber weder ein VSberater noch ein Sachverständiger (Schadenregulierer), usw. kann im Namen der Versicherung eine verbindliche Deckungszusage abgeben. Dafür fehlt ihnen einfach die entsprechende Vollmacht. Sie führen für die Versicherung Arbeiten durch diese Zusagen sind wertlos!
Argumentieren könntest du unter dem Titel „Beratungsfehler“ wenn du bei Vertragsabschuss die Mauer versichert haben wolltest und dein VSberater meinte es sei alles versichert. Den Beweis kannst du mittels Beratungs- oder Gedächnisprotokoll führen.

Hallo,

was ein Vertreter oder Regulierer sagt oder schreibt, ist nicht entscheident. Endscheident ist der Sachbearbeiter, der den Betrag frei geben muß. Und dieser kennt die Bedingungen auch sehr gut.

Somit gehe hin zum Gespräch und schaue was sie anbieten um Dich als Kunde zu halten.

Wenn auch nur ein Euro raus kommt, ist es mehr als Du erhoffen konntest!

VG René

Weil der Schaden nicht versichert ist, haben Sie ja anhand der Versicherungsbedingungen schon selbst festgestellt, würde mich ein Vergleichsangebot wundern. Es dürfte wohl eher um ein klärendes Gespräch gehen. Falls ein Geldbetrag genannt wird, diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen wann Sie annehmen sollten oder nicht. Viele Grüße Matthias Patzak

Hallo

nun Elementarschäden sind etwas schwerer zu verstehen und anzuerkennen.
Ist im Vertrag denn auch enthalten,dass Einfriedungen,Terassen, Auzßenanlagen mitversichert sind?
Wenn Ja sind sie es auch in der Elementarversicherung.
Elementar greift aber erst wenn bei Regen, der Boden so überschwemmt ist das ein Ablauf nicht mehr möglich ist,war das so?
Also sollte man sich das Gespräch anhören und auch den Fakt einbeziehen,das eine kulante Handlung der Versicherung,welche eventuelle nicht zahlen müsste,besser ist als gar kein Geld zu erhalten.
Ich kann mich daher nicht so festlegen und drücke die Daumen
VG

Warte den Termin ab und entscheide dich nicht sofort.
Ich vermute du hast eine Makler. Die Versicherung könnte durch díe Aussage des Maklers in der „Haftung“ sein. Beratungsverschulden. Hierfür könnte der Makler wiederum versichert sein. Aber jetzt mal ehrlich: Es wurde ein Fehler gemacht. Du machst auch Fehler. Du weist, dass dir eigentlich nichts zusteht. Hättest du sofort die richtige Antwort erhalten - hättest du vor Gericht geklagt?

Wenn du einen Fehler machst und es geht um 40 Tsd. möchtest du dafür gerade stehen?

Was anderes wäre es in meinen Augen, wenn man sich dagegen versichern kann, dein Betreuer dich darauf aber nicht hingewiesen hat, aber gegen den dir entstandenen Schaden kannst du dich nicht versichert.
Wenn ja, würden die Prämien ins unermessliche steigen…

gruss
marago

Hallo, ich bin heute zum erstenmal hier und hoffe, es kann mir
jemand helfen bei meinem Problem.

Hallo, ich werde es versuchen.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin Hauseigentümer und habe eine Elementarschadenversicherung.

Das ist schon mal nicht schlecht. Haben Sie evtl. auch unbenannte Gefahren versichert? Wenn Nein, warum nicht? Wurde es Ihnen nicht angeboten?

Im Januar 2011 stürzte an der Terrasse eine Gartenmauer ein (
bedingt durch Schnee und Regen).
Ich habe „natürlich“ die
Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet.

Sehr gut.

Ein paar Tage später kam dann auch der Schadensregulierer von
der Versicherung und bestätigte, daß die Mauer versichert sei.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es keinen Besichtigungsbericht gibt? Wenn nein, warum nicht? War der Schadenregulierer wirklich von der Versicherungsgesellschaft oder nur von dieser beauftragt?

Dies bestätigte er auch meinem Versicherungsvertreter.
Da der Regulierer nicht in der Lage war den Schaden zu
beziffern, wurden mehrere (2) Firmen beauftragt ein Angebot zu
erstellen.

Das ist durchaus üblich.

Nachdem beide Firmen ein Angebot zw. 44 Tsd und 47
Tsd Euro abgegeben hatten, bekam der Regulierer anscheinend
kalte Füsse ( oder sind das einfach die Regeln des
Versicherers ).

Vermutlich lag dieser Betrag deutlich über seiner Regulierungsvollmacht.

Also wurde nochmal ein unabhängiger Bausachverständiger
beauftragt, vermutlich wegen der Schadenshöhe.

Auch das ist üblich. Hier stellt sich die Frage, wer den Sachverständigen ausgesucht hat - ich vermute mal der Versicherer.

Dieser erklärte
mir dann, er würde sich sehr wundern, wenn die Versicherung
den Schaden übernehmen würde.

Warum?

Was daraufhin bei der Versicherung gelaufen ist, kann ich
nicht mit Sicherheit sagen. Fakt ist, daß der
Schadensregulierer anscheinend nichts mehr mit dem Fall zu tun
hat.

Was nicht schlimm ist.

Mein Versicherungsvertreter hat mittlerweile eine schriftl.
Erklärung abgegeben, daß er auch ihm gegenüber geäußert hätte,
die Mauer sei versichert. Diese Erklärung wurde auch an etwas
höherer Stelle bei der Versicherung abgegeben. Eine Kopie
davon habe ich.

Das ist interessant, hilft jedoch leider nicht weiter.

Ich habe aber mittlerweile bei der Durchsicht
der Versicherungsbedingen bemerkt, daß dieser Schaden
eigentlich nicht versichert ist.

Warum? War die Mauer nicht versichert?

Nun hat sich mein Vertreter gemeldet und um einen Termin mit
seinem Chef gebeten.

Dies wiederrum ist seeehr ungewöhnlich

So, nun meine eigentliche Frage: Ich denke , die beiden wollen
mir einen Vergleich anbieten.

Den Vergleich kann ja nur der Versicherer und nicht der Vertreter bzw. sein Chef anbieten. Es sei denn, hier liegt ein Beratungsfehler vor.

Was denkt Ihr? Bei welcher Summe sollte ich zustimmen ?

Wenn Dir wirklich keine Entschädigung zusteht - bei jeder.

Eigentlich ist der Schaden nicht versichert, aber der
Regulierer hat ja (mündlich) die Kostenübernahme zugesagt.

Dies mag sein, aber es ist ja noch kein (weiterer) Schaden entstanden. Wäre die Mauer bereits repariert worden, dann sähe die Sache anders aus, aber so?

Ich hoffe, der Fall ist einigermaßen nachzuvollziehen.
Vielen Dank für Eure Tips im Vorraus

Mein Tipp: Im Vertrag nachlesen wer die Kosten eines Sachverständigenverfahrens bei dieser Schadenhöhe zu übernehmen hat. In guten Verträgen ist dies ab ca. 25.000 € immer der Versicherer - auch wenn dabei herauskommt, dass es sich um einen nicht versicherten Schaden handelt.

Sollte dies hier anders sein (was ich befürchte) dann jeden Vergleichsvorschlag annehmen und zu einem guten Versicherungsmakler wechseln.

Gruß Knipser

hier ist es schwer eine Aussage zu treffen.

Wenn Sie eingeladen wurden sind um den aktuellen Stand er Dinge zu besprechen, könnte es sich um folgende Situation handeln."Sie haben einen Versicherungsfall für den Sie von zwei Mitarbeitern eine Zusage auf regulierung erhalen haben. (zumindest von einem schriftlich)Nun wissen Sie sicher nicht genau, ob die gegnerische Seite auch weiß, dass der Schaden nicht bezahlt werden muss. Auf Grund der Zusage der Mitarbeiter könnten Sie mit sicherheit gerichtlich die Regulierung des Schadens erzwingen, da dessen Vermögensschadenhaftplicht (wenn er eine hat,( gehört der Vermittler einer Gesellschaft oder einem Strukturvertrieb an?)) für diese übereilte Zusage einspringen müsste.Warten Sie den Vergleich ab und sagen Sie nicht sofort zu. Gehen Sie bei Gesprächen und Verhandlungen immer mit der Meinung heran, dass Sie beim Abscluß des Versicherungsvertrages erwartet haben, dassn diese Mauer mit versichert int und Sie nicht auf den Ausschluß dieser Leistungen hingewiesen wurden. Beachten Sie: bei einem Vergleich würde jeder auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben und Sie auf der Differenz der Summe für die Wiederherstellung.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, in vielen Gesellschaften ist die Erstberatung kostenlos. Vorher mit der Gesellschaft absprechen

Hallo

ist natürlich ne blöde Situtaion für dich das dir vorher zusgesagt wurde das sie zahlen.
Aber ich fürchte wenn es aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht das es eigentlich nicht versichert ist solltest du mit jedem Angebot zurfrieden sein. Natürlich kannst du versuchen etwas zu Pokern aber wenn sie dir 50/50 oder Besser :wink: anbieten solltest du auf jeden Fall zuschlagen.
Wenn du ablehnst bekommst du mit sicherheit gar nichts.
Viel Glück!

Ich denke, man will Dir keinen Vergleich anbieten, sondern Dir erklären, dass der Schaden nicht versichert ist und dass man nicht leisten wird. Der Schadenregulierer ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen zur Schadendeckung im Namen des Versicherers abzugeben. Und wenn der Schaden nicht versichert ist, dann ist es auch richtig, dass nicht geleistet wird. Jede Kulanz geht zu Lasten des Versichertenkolektivs und trägt damit dann dzu bei, dass die Verträge immer teurer werden und gerade im Immobilienbereich immer mehr Unternehmen den Markt verlassen. Sorry. Würde Dir gern etwas anderes sagen, aber ich finds in Ordnung, wenn für einen nicht versicherten Schaden nicht geleistet wird.

Hallo, ich bin heute zum erstenmal hier und hoffe, es kann mir
jemand helfen bei meinem Problem.

Hallo, ich werde es versuchen.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin Hauseigentümer und habe eine Elementarschadenversicherung.

Das ist schon mal nicht schlecht. Haben Sie evtl. auch
unbenannte Gefahren versichert? Wenn Nein, warum nicht? Wurde
es Ihnen nicht angeboten?

Was verstehen Sie unter „unbenannte Gefahren“ ?

Im Januar 2011 stürzte an der Terrasse eine Gartenmauer ein (
bedingt durch Schnee und Regen).
Ich habe „natürlich“ die
Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet.

Sehr gut.

Ein paar Tage später kam dann auch der Schadensregulierer von
der Versicherung und bestätigte, daß die Mauer versichert sei.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es keinen
Besichtigungsbericht gibt? Wenn nein, warum nicht? War der
Schadenregulierer wirklich von der Versicherungsgesellschaft
oder nur von dieser beauftragt?

Es gibt keinen Besichtigungsbericht - ich wusste gar nicht, daß es sowas gibt. der Regulierer kam direkt von der Versicherung - macht das einen Unterschied?

Dies bestätigte er auch meinem Versicherungsvertreter.
Da der Regulierer nicht in der Lage war den Schaden zu
beziffern, wurden mehrere (2) Firmen beauftragt ein Angebot zu
erstellen.

Das ist durchaus üblich.

Nachdem beide Firmen ein Angebot zw. 44 Tsd und 47
Tsd Euro abgegeben hatten, bekam der Regulierer anscheinend
kalte Füsse ( oder sind das einfach die Regeln des
Versicherers ).

Vermutlich lag dieser Betrag deutlich über seiner
Regulierungsvollmacht.

Also wurde nochmal ein unabhängiger Bausachverständiger
beauftragt, vermutlich wegen der Schadenshöhe.

Auch das ist üblich. Hier stellt sich die Frage, wer den
Sachverständigen ausgesucht hat - ich vermute mal der
Versicherer.

Richtig. der Gutachter wurde vom Schadensregulierer beauftragt.

Dieser erklärte
mir dann, er würde sich sehr wundern, wenn die Versicherung
den Schaden übernehmen würde.

Warum?

Der Schaden ist durch Sickerwasser entstanden, also keine Überflutung o.ä.

Was daraufhin bei der Versicherung gelaufen ist, kann ich
nicht mit Sicherheit sagen. Fakt ist, daß der
Schadensregulierer anscheinend nichts mehr mit dem Fall zu tun
hat.

Was nicht schlimm ist.

Mein Versicherungsvertreter hat mittlerweile eine schriftl.
Erklärung abgegeben, daß er auch ihm gegenüber geäußert hätte,
die Mauer sei versichert. Diese Erklärung wurde auch an etwas
höherer Stelle bei der Versicherung abgegeben. Eine Kopie
davon habe ich.

Das ist interessant, hilft jedoch leider nicht weiter.

Ich habe aber mittlerweile bei der Durchsicht
der Versicherungsbedingen bemerkt, daß dieser Schaden
eigentlich nicht versichert ist.

Warum? War die Mauer nicht versichert?

Ich habe beim Abschluss extra nachgefragt, ob die Mauer mitversichert ist. Dies wurde mir vom Vertreter ( kein Makler ) bestätigt.

Nun hat sich mein Vertreter gemeldet und um einen Termin mit
seinem Chef gebeten.

Dies wiederrum ist seeehr ungewöhnlich

So, nun meine eigentliche Frage: Ich denke , die beiden wollen
mir einen Vergleich anbieten.

Den Vergleich kann ja nur der Versicherer und nicht der
Vertreter bzw. sein Chef anbieten. Es sei denn, hier liegt ein
Beratungsfehler vor.

Was denkt Ihr? Bei welcher Summe sollte ich zustimmen ?

Wenn Dir wirklich keine Entschädigung zusteht - bei jeder.

Eigentlich ist der Schaden nicht versichert, aber der
Regulierer hat ja (mündlich) die Kostenübernahme zugesagt.

Dies mag sein, aber es ist ja noch kein (weiterer) Schaden
entstanden. Wäre die Mauer bereits repariert worden, dann sähe
die Sache anders aus, aber so?

Ich hoffe, der Fall ist einigermaßen nachzuvollziehen.
Vielen Dank für Eure Tips im Vorraus

Mein Tipp: Im Vertrag nachlesen wer die Kosten eines
Sachverständigenverfahrens bei dieser Schadenhöhe zu
übernehmen hat. In guten Verträgen ist dies ab ca. 25.000 €
immer der Versicherer - auch wenn dabei herauskommt, dass es
sich um einen nicht versicherten Schaden handelt.

Sollte dies hier anders sein (was ich befürchte) dann jeden
Vergleichsvorschlag annehmen und zu einem guten
Versicherungsmakler wechseln.

Gruß Knipser

Danke und Gruß stera01

Hallo,
eine Summe zu nennen ist schwierig, ist letztlich eine Sache von Verhandlung und Erfolgsaussicht einer evtl. Klage.

Zurecht hast Bu bemerkt, dass es an sich kein Versicherungsfall ist. Spitzfindig gesagt mag die Mauer versichert sein (im Sinne von „gehört zur Versicherungssache“), der Schadensfall ist es jedoch nicht.

Ich vermag überhaupt nicht beurteilen, wer im Außenverhältnis zum Kunden belegbare Aussagen getroffen hat und wie diese einer richterlichen Würdigung standhalten. Deswegen: Mal sehen, was die anbieten und weiter …

Viele Grüße
Andreas

Ich bin Hauseigentümer und habe eine Elementarschadenversicherung.

Das ist schon mal nicht schlecht. Haben Sie evtl. auch
unbenannte Gefahren versichert? Wenn Nein, warum nicht? Wurde
es Ihnen nicht angeboten?

Was verstehen Sie unter „unbenannte Gefahren“ ?

In der Sachversicherung ist es üblich, dass Schäden an versicherten Sachen nur erstattet werden, wenn diese durch eine versicherte Gefahr entstanden sind. Grundsätzlich sind dabei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt. Als Erweiterung werden weitere Gefahren angeboten wie z.B. Elementargefahren. Nun kann es aber auch Schäden geben, die durch Gefahren entstehen die nicht genannt wurden (weil daran z.B. niemand gedacht hat). Um auch solche Schäden abzudecken bieten die meisten Versicherungen eine Deckungserweiterung auf unbenannte Gefahren an. Hierbei ist dann im Prinzip nur noch wichtig, dass die versicherte Sache beschädigt wurde - wodurch ist im Grunde genommen egal (allerdings gibt es auch hier diverse Einschränkungen).

Ein paar Tage später kam dann auch der Schadensregulierer von
der Versicherung und bestätigte, daß die Mauer versichert sei.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es keinen
Besichtigungsbericht gibt? Wenn nein, warum nicht? War der
Schadenregulierer wirklich von der Versicherungsgesellschaft
oder nur von dieser beauftragt?

Es gibt keinen Besichtigungsbericht - ich wusste gar nicht,
daß es sowas gibt. der Regulierer kam direkt von der
Versicherung - macht das einen Unterschied?

Oftmals werden Schadenregulierer nur im Auftrag der Versicherung losgeschickt, sind jedoch selbstständig und haben nur eine begrenzte Vollmacht. In der Verhandlung mit dem Versicherer ist es meiner Ansicht nach besser, wenn der Besichtiger ein Angestellter der Versicherung ist, da dieser in der Regel auch die Bedingungen kennen sollte.

Auch das ist üblich. Hier stellt sich die Frage, wer den
Sachverständigen ausgesucht hat - ich vermute mal der
Versicherer.

Richtig. der Gutachter wurde vom Schadensregulierer
beauftragt.

Es gibt doch das berühmte Sprichwort: Beiße keine Hand, die Dich füttert. Ein Sachverständiger der regelmäßig von einem Versicherer beauftragt wird, wird vermutlich kein Gutachten erstellen, dass den Versicherer besonders schlecht stellt, sondern immer sehr intensiv nach Gründen suchen, warum der Schaden nicht versichert ist. Ein eigener Sachverständiger könnte den Schaden ganz anders beurteilen.

Dieser erklärte
mir dann, er würde sich sehr wundern, wenn die Versicherung
den Schaden übernehmen würde.

Warum?

Der Schaden ist durch Sickerwasser entstanden, also keine
Überflutung o.ä.

Wenn dies wirklich die Schadenursache war, dann könnte dies ein typischer Fall für unbenannte Gefahren sein. Wenn Ihnen diese Deckungserweiterung nicht angeboten wurde und der Schaden hierüber versichert gewesen wäre, dann liegt ein Beratungsfehler des Vertreters vor. Für diesen muss die Versicherung haften.

Warum? War die Mauer nicht versichert?

Ich habe beim Abschluss extra nachgefragt, ob die Mauer
mitversichert ist. Dies wurde mir vom Vertreter ( kein Makler
) bestätigt.

Haben Sie das schriftlich? Es muss ein Beratungsprotokoll geben in dem das steht. Gibt es kein Protokoll, könnte ein Fehler des Vertreters vorliegen, was wiederum zur Haftung der Versicherung führt.

Den Fall finde ich sehr interessant. Es würde mich freuen, wenn Sie mich über die weiteren Ereignisse auf dem laufenden halten. Um welche Versicherungsgesellschaft geht es eigentlich?

Gruß Knipser

hallo stera01,

die kernfrage ist, inwieweit der schadensregulierer vertretungsberechtigt ist. daraus ergibt sich die rechtliche verwendbarkeit seiner „deckungszusage“. sollte die zusage rechtlich unbedeutend sein, solltest du im vergleich annehmen, was die bieten (pokern erlaubt). vielleicht mal einen anwalt fragen und beim versicherungsverband nachfragen.

viel glück, maxxler71