Versicherung bittet um Informationen

Angenommen Herr F. fuhr auf seinem Fahrrad und wurde von einem Auto angefahren. Dieser Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Herr F. hat den Unfallhergang der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Außerdem schickte er der Versicherung einen Kostenvoranschlag einer Fahrradfirma mit, in der die Reparaturkosten stehen.

Nun bittet ihn die Versicherung, Fotos vom Fahrrad sowie eine Unfallskizze anzufertigen und zuzusenden.

1.) Ist es sinnvoll für Herrn F. der Versicherung mitzuteilen, das die Polizei alles aufgenommen hat (Fotos, Skizze…) und die Versicherung sich an die Polizei wenden sollte?

2.) Oder sollte er sich nochmal hinsetzen und die Arbeiten erledigen?

3.) Muss Herr F. Fotos machen, obwohl ein Kostenvoranschlag vorliegt?

Hallo :smile:

Zu 1:
Nein. Wenn nötig wird die Versicherung das noch einfordern

Zu 2:
Ja.

Zu 3:
Ja. Die Versicherung kann natürlich Bildnachweise oder gar das Fahrrad einfordern um sich ein Urteil zu bilden.

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Hallo,

beansprucht Herr F. Schadenersatz vom Unfallgegner, respektive dessen Versicherer?! Wenn nein, braucht er nichts weiter zu tun. Wenn ja…

1.) Ist es sinnvoll für Herrn F. der Versicherung
mitzuteilen, das die Polizei alles aufgenommen hat (Fotos,
Skizze…) und die Versicherung sich an die Polizei wenden
sollte?

Jein, denn der Versicherer dürfte das bereits wissen. Aber wie soll das weiterhelfen? Die meisten Verkehrsteilnehmer glauben, die Polizei nimmt einen Unfall auf und entscheidet damit automatisch über Haftung und Schadenersatz, was aber nicht zutrifft.

2.) Oder sollte er sich nochmal hinsetzen und die Arbeiten
erledigen?

Wenn Herr F. schnell zu Ergebnissen kommen möchte, ja. Zumal er für den behaupteten Hergang nachweispflichtig ist…

3.) Muss Herr F. Fotos machen, obwohl ein Kostenvoranschlag
vorliegt?

…ebenso wie für die behauptete Schadenhöhe. Ein Kostenvoranschlag allein ist häufig nicht sehr aussagkräftig (und übrigens häufig auch sehr falsch).

Grüße, M