Versicherung des Kindes, Polizist und Angestellte

Mein Mann und ich erwarten nächstes Jahr unser erstes Kind.
Er ist bei der Bundespolizei und somit 100% Heilfürsorge-Empfänger. Ich bin normale Angestellte und gesetzlich versichert. Ich möchte nach 1 Jahr Elternzeit wieder normal arbeiten gehen.

Nun die Fragen:

  1. Kann unser Kind bei meinem Mann mitversichert werden?
  2. Oder müssen wir eventuell einen extra Beitrag für unseren Sohn zahlen, damit er bei ihm mitversichert ist?
  3. Wenn ja, weiß jm wie hoch dieser ist?
  4. Wo beantragt man dies?
  5. Was ist Eure Empfehlung mitversichert bei meinem Mann oder mit in meine gesetzliche Versicherung?

Danke jetzt schon für die Antworten

Nun die Fragen:

  1. Kann unser Kind bei meinem Mann mitversichert werden?

Das Kind (und Du übrigens auch, wenn Dein Einkommen entsprechen gering ist) hat einen Beihilfeanspruch von 80 %. Damit müßt Ihrt nur einen Restkostentarif in Höhe von 20 % absichern.

  1. Oder müssen wir eventuell einen extra Beitrag für unseren Sohn zahlen, damit er bei ihm mitversichert ist?

Ja.

  1. Wenn ja, weiß jm wie hoch dieser ist?

Das solltest Du die Gesellschaft fragen, bei der Dein Man seine Anwartschaft hat.

  1. Wo beantragt man dies?

Beim versicherer Deines Mannes.

  1. Was ist Eure Empfehlung mitversichert bei meinem Mann oder
    mit in meine gesetzliche Versicherung?

Ersteres.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Mein Mann und ich erwarten nächstes Jahr unser erstes Kind.
Er ist bei der Bundespolizei und somit 100%
Heilfürsorge-Empfänger. Ich bin normale Angestellte und
gesetzlich versichert. Ich möchte nach 1 Jahr Elternzeit
wieder normal arbeiten gehen.

Nun die Fragen:

  1. Kann unser Kind bei meinem Mann mitversichert werden?
  2. Oder müssen wir eventuell einen extra Beitrag für unseren
    Sohn zahlen, damit er bei ihm mitversichert ist?

Ja das Kind kann über das Beihilferecht des Bundes mitversichert werden mit einer Restkostenabsicherung über die private Krankenversicherung von 20 % (mtl. Beitrag etwa 40 € )

  1. Wo beantragt man dies?

Der Antrag muss bei der privaten Krankenversicherung gestellt werden.

  1. Was ist Eure Empfehlung mitversichert bei meinem Mann oder
    mit in meine gesetzliche Versicherung?

Der Versicherungsschutz ist auf jeden Fall besser in der PKV.

Ob eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung der Mutter in der GKV möglich ist, richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen des Vaters das in 2013 unter 52.200 € liegen müsste.

Danke jetzt schon für die Antworten

Gruß Merger

Hallo, das Kind ist über Dich beitragsfrei in der GKV mitversichert. Auch in der beitragsfreien Elternzeit.

Außerdem ist es über den Vater bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Das heißt es könnte auch zusätzlich mit den restlichen 20% privat versichert werden. (Die Familienhilfe in der GKV besteht weiter.) Die Prämie erfragt man bei einer privaten Krankenversicherung, z.B. bei der, bei der der Mann hoffentlich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung hat. Ich schätze mal grob auf max. 50 EUR.

Beantragen sollte man das möglichst früh. Details hängen davon ab, ob der Mann z.B. eine große ode eine kleine Anwartschaft hat.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ich habe mal unterstellt, dass das Einkommen des Mannes unter der JAEG (52 TEUR) liegt.

Gruss

Barmer